Sehr kreative Definition: Abzug für Pflegeleistungen - obwohl gar keine Leistungen erbracht werden!
Wenn dadurch wenigstens im Bundeshaushalt eine Art Pflegeversicherungsfonds angespart werden würde für zukünftige Pflegefälle.
§50 f BeamtVG -Moderator: Moderatoren
Re: §50 f BeamtVG -Hallo.
Die Beträge bleiben ja im Bundeshaushalt. Aus dem wird ja dann die Beihilfe finanziert die nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckt ist. Paßt doch so. Gibt es so seit etwa 2005. Davor wurde der Betrag als Einmalbetrag fürs ganze Jahr vom Dezembergehalt einbehalten wegen der Sonderzuwendung. |
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