Ich lebe seit 1998 in Spanien und habe in Deutschland keinen Wohnsitz mehr und bin auch nirgendwo in Deutschland gemeldet.
Nun habe ich von meiner Beihilfestelle ein Schreiben bekommen, das ich nachweisen soll, wo und zu welchem Tarif ich krankenversichert bin.
Mir ist eigentlich so das ich mal gelesen habe, das eine Krankenversicherungspflicht nur für Personen mit Wohnsitz im Inland (Deutschland) Gültigkeit hat. Kann mir irgendjemand etwas darüber sagen bzw. eine Quelle nennen, aus der eindeutig (z.B. §§) hervorgeht das das nur für in Deutschland Lebende gedacht ist?
Krankenkassennachweis Auslandsdeutsche
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Re: Krankenkassennachweis Auslandsdeutsche
Hallo, da solltest Du mal unseren Weltenbummler ,,Mikesch,,per PN kontaktieren er ist schon seit längerem in der Welt unterwegs und ich meine gelesen zu haben das Mikesch auch keinen festen Wohnsitz in Deutschland mehr hat.
Gruß vom Ruheständler
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meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

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Re: Krankenkassennachweis Auslandsdeutsche
Hallo.
Hier steht zwar nicht warum die Beihilfe den Nachweis haben will aber warum Du eine Versicherung haben mußt.
Im Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern.
§2.5 und §4.
Hier steht zwar nicht warum die Beihilfe den Nachweis haben will aber warum Du eine Versicherung haben mußt.
Im Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern.
§2.5 und §4.
Re: Krankenkassennachweis Auslandsdeutsche
Vielen Dank, das werde ich machenRuheständler hat geschrieben: ↑10. Mär 2020, 19:19 Hallo, da solltest Du mal unseren Weltenbummler ,,Mikesch,,per PN kontaktieren er ist schon seit längerem in der Welt unterwegs und ich meine gelesen zu haben das Mikesch auch keinen festen Wohnsitz in Deutschland mehr hat.
Gruß vom Ruheständler
Re: Krankenkassennachweis Auslandsdeutsche
Die Beihilfestelle überprüft turnusmäßig das Vorliegen der aktuellen Versicherungunterlagen.Gertrud1927 hat geschrieben: ↑10. Mär 2020, 20:13 Hallo.
Hier steht zwar nicht warum die Beihilfe den Nachweis haben will aber warum Du eine Versicherung haben mußt.
Im Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern.
§2.5 und §4.
Seit dem 01.01.2009 gibt es in DEUTSCHLAND die Krankenkassenpflicht.
Nun lebe ich aber in Spanien und hier gibt es keine Krankenkassen die prozentual versichern (entweder voll oder gar nicht), die Beihilfe muß trotzdem gezahlt werden. Am Telefon erklärte mir die "nette" Dame, das müßte überprüft werden, damit ich die Rechnung nicht doppelt einreiche und mich damit womöglich bereichere
Nun hatte ich seinerzeit das Thema schon abgeklärt - jetzt wurde die Beihilfestelle neu organisiert - andere DSt, andere Bearbeiter ...