Posttussi hat geschrieben: ↑29.08.2020 12:16
Also irgendwie blicke ich da trotzdem nicht durch
die Kindererziehungszeiten sind doch gesetzlich festgelegt,weshalb kommt es dadurch zu einer Überzahlung?
den Versorgungsausgleich bekomme ich ja auch ungekürzt....durch den müsste es dann doch auch zu einer Überzahlung kommen...
und ich habe 10 Jahre halbtags gearbeitet und habe entsprechend nur die Hälfte verdient...
Der Versorgungsausgleich dient dazu deine 10 Jahre halbtags etwas auszugleichen.
Du/Wir dürfen nicht mehr als 71,75% von unseren letzten Bezügen bekommen. Würdest du jetzt noch 24 Monate Erziehungeszeiten angerechnet bekommen wärst dann vielleicht bei 75,25%
Also zieht man in dem Fall von deiner selbst erdienten Pension wieder 3,5% ab. Du wärst wieder bei 71,75% und die Arbeit will sich die BAnst für vermutlich tausende Fälle nicht machen.
Mach es wie Dienstunfall schreibt. Stell einfach deinen Antrag und harre der Dinge die dann kommen.
Und ich würde mich auch nicht abwimmeln lassen.