Ich wollte mich mal nach den Vergütungen und Zulagen während einer Elternzeit einer Bundesbeamtin im höheren Dienst erkundigen.
1) Was steht einem zu?
2) Sind es wirklich nur die 1800€?
3) Sind diese 1800€ brutto oder netto?
4) Gibt es Zuschüsse für die PKV?
5) Was gibt es noch nützliches für Mütter zu wissen?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.
Vergütung während der ElternzeitModerator: Moderatoren
Re: Vergütung während der ElternzeitPro familia berät auch Beamtinnen des höheren Dienstes, die sich das nicht selbst zusammensuchen können.
Re: Vergütung während der ElternzeitMir geht es nur darum, ob es noch andere Möglichkeiten gibt. Die Lücke ist schon ziemlich enorm, die dann entsteht, wenn das Gehalt mehr als halbiert wird.
Re: Vergütung während der ElternzeitJa...dem ist leider so. Je mehr du real verdienst.
Re: Vergütung während der ElternzeitErnsthafterer Alternativen:
- Partner miteinbinden - Kita für das Kind - Tagesmutter (kann auch über Familienkreis laufen)
Re: Vergütung während der ElternzeitDas mit dem Einbinden des Partners ist kein Problem. Jedoch Kitas und Tagesmütter in Berlin(Zentrum) zu finden, ist eine riesige Unmöglichkeit.
Aber danke erst mal für die Infos. Wenn ihr noch was wisst, was ich noch beantragen kann bzw wo, dann bin ich offen für eure Ideen.
Re: Vergütung während der ElternzeitWenn die Einnahmen sinken, muss man sich halt ein wenig einschränken.
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Re: Vergütung während der ElternzeitDas stimmt so nicht. Bundesbeamte bekommen sogar abseits des Rechtsanspruchs noch Unterstützung über die AWO Kooperationsvereinbarung. Ansonsten einfach fristgerecht (sollte für einen Verwaltungsmitarbeiter kein Problem darstellen) den Kitagutschein beantragen und das Jugendamt des Bezirks gegen Nachweis in Kenntnis setzen, dass man bitte einen Platz benötigt ab Datum X. Diese wird meist mitteilen, dass kein Platz zur Verfügung steht und die üblichen 1050 Euro / Monat für Alternativbetreuung anbieten. Hiergegen kann man dann mit Eilrechtsschutz klagen, oftmals findet sich dann aber doch ein Platz aus der stillen Reserve, die jedes JugA hat (es gibt eine Verwaltungsvereinbarung mit den städtischen Eigenbetrieben zur Überbelegung). (Anm: Die Rechtsabteilung des Senats hat entschieden, dass aus Gründen der "Rechtssicherheit/Kassensicherheit vor der Revision" immer geklagt werden muss, ehe mit finanzieller Abgeltung eine andere Alternative realisiert wird, lässt es aber meist nicht zum Hauptverfahren kommen und bezahlt auch deutlich höhere Monatsentgelte bei privaten Trägern). |
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