SolidaritätszuschlagModerator: Moderatoren
Solidaritätszuschlagsoll ab 2021 wegfallen.
Wird das auch für uns Pensionäre gelten? Die Hoffnung stirbt zuletzt... /b]
Re: SolidaritätszuschlagEinfache Antwort: das gilt für alle, die Einkommensteuer zahlen. Ausnahme sind Personen mit sehr hohen Einkommen.
Re: Solidaritätszuschlag
Danke... Die Hoffnung stirbt zuletzt... /b]
Re: SolidaritätszuschlagNur schade, das es nur für die Einkommensteuer gilt.
Für Kapitalerträge muss man weiterhin Soli zahlen.
Re: SolidaritätszuschlagGrade die Pensionsabrechnung für Januar bekommen.
Soli wurde wieder abgezogen. Ich dachte, der soll ab Januar wegfallen ?
Re: SolidaritätszuschlagDa fallen mir spontan zwei Erklärungen für ein:
Re: SolidaritätszuschlagVersorgungsbezüge unter 5500€ und gleiche Beträge wie im Dezember.
Na dann hoffe ich mal, dass das mit der Februar-Abrechnung wieder ausgeglichen wird.
Re: SolidaritätszuschlagServus,
bin gerade in die Bezügerechnung gegangen. Ist tatsächlich schon da bei T. Wird alles mit den Februarbezügen korrigiert. Steht drin, wenn man auf den entsprechenden Button drückt. Gruß Iltischnurri
Re: SolidaritätszuschlagDir T hat es noch nie geschafft, steuerliche Veränderungen eines neuen Jahres korrekt zu berechnen. Dafür dann die Korrektur in 02 des Jahres. Papier...Papier...
Re: SolidaritätszuschlagDie Programmablaufpläne für die "neue Steuer" (Soli weg / Steuer-entlasstung / erhöhter Grundfreibetrag)
sind seit dem 9.November 2020 bekannt. Ist ja ein Witz das das die Bundesanstalt das nie hinbekommt..ich dachte die haben jetzt ein neues EDV System. Frohe Weihnachten ! PS : Der Bmf Steuerrechner ist schon seit einigen Wochen online mit den Daten für 2021. Da kann man sich seine Steuerentlasstung ausrechnen.
Re: SolidaritätszuschlagHat sich alles geklärt.
Die zuviel ab gezogenen 35 €[ lohnsteuer und SoliZuachlag] wurden auf das Februar Gehalt netto aufgerechnet, und in der Bezügemitteiling fehlt der Soli jetzt aktuell auch!! |
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