Fragen zum Dienstrechtneuordnungsgesetz DNeuG

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Zollkodex-Ritter
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Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Hmm, mal logisch überlegen:

Wenn jemand jetzt Vordienstzeiten bei der Bundeswehr hat, werden diese bei der momentanen Dienstaltersstufe doch schon berücksichtigt.

Da betragsmäßig überführt wird, sollte sich die Frage doch gar nicht stellen, oder?
Kolbe
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Beitrag von Kolbe »

Ein kleiner Kommunalbeamter hat sich mal eingeschlichen, weil er eine Frage hat. :D

Hallo zusammen,

bei den Landes- Kommunalbeamten ändert sich das Beamtenstatusgesetz zum 01.04.2009. Da ich meine Probezeit schon abgeleistet habe, kann ich direkt zum in Kraft treten des Gesetzes auf Lebenszeit verbeamtet werden. So sieht es das Gesetz vor und so steht es auch in der Überleitungsregelungen.

Beim Personalamt sagte man mir, dass man noch nichts genaues zu dem Gesetz weiß usw. Es KÖNNTE SEIN, dass es auch zum 01.05 in Kraft tritt, was natürlich völliger Schwachsinn ist.

Was ist denn nun, wenn der 01.04 kommt und ich nicht ernannt werde? Wie lange hat mein Dienstherr Zeit, dies nachzuholen?
thenotic82
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Beitrag von thenotic82 »

Hallo,

hier die lang ersehnte Aufklärung:

http://oeffentlicher-dienst.info/beamte ... erleitung/

Die Seite gibt endlich Rechenmöglichkeiten und klärt z. B. auch die Fragen zu den Erfahrungsstufen und zur Beförderung.

Nutzt mal den Überleitungsrechner, ich habe gestaunt, dass man als junger Beamter (Überleitung aus niedrigen Lebensaltersstufen) jahrelange Einbußen hat gegenüber dem bisherigen System der Besoldung. :x

Erst für junge Beamte ab der A11 dreht sich das Blatt ins Positive. Sehr motivierend für den Nachwuchs...

Bei höheren Besoldungsgruppen ab der A11 und einem Einstieg mit höheren Lebensaltersstufen sieht es positiver aus.

Trotzdem viel Spaß mit den Infos!

Gruß
thenotic82
Binö
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Titel:

Beitrag von Binö »

@thenotics82

Problem ist nur, wir sind nicht alle mehr so jung...oder mit einer A11er "gesegnet" :shock:
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leonsucher
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Beitrag von leonsucher »

thenotic82 hat geschrieben: Erst für junge Beamte ab der A11 dreht sich das Blatt ins Positive. Sehr motivierend für den Nachwuchs...
Da passen 2 Aussagen nicht zueinander.
Selbst wenn man mit 18 beim Zoll im g.D. anfängt dürfte es für den Großteil schwierig werden, unter 30 noch A 11 zu werden.
Ausnahmen bestätigen die Regel.
Ob man dann dabei wirklich jung ist, liegt im Auge des Betrachters.
thenotic82
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Beitrag von thenotic82 »

Das ist ja das Paradoxe, d. h. es profitiert kaum Jemand der jungen Generation bzw. Jemand in niedriger Lebensaltersstufe einer Besoldungsgruppe.
Ab A11 aufwärts oder bei Überleitung mit einer höheren Lebensaltersstufe innerhalb der jeweiligen Besoldungsgruppe wendet sich das Blatt.

Ein A13er macht über Lebzeiten gerechnet tausende Euronen plus, das kann es nicht sein. Der Bund hat hier schon clever gerechnet in der Reform, wie viele Beamte in hohen Ämtern gibt es denn prozentual gesehen...

Das soll aber keine Neiddebatte oder ähnliches sein.

Wichtig war mir, dass hier der Link drin ist für Jedermann zum Ausrechnen der Bezüge, zur indiv. Vergleichsberechnung altes/neues Recht und zur allg. Information.

Ciao
thenotic82
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leonsucher
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Beitrag von leonsucher »

thenotic82 hat geschrieben: Der Bund hat hier schon clever gerechnet in der Reform, wie viele Beamte in hohen Ämtern gibt es denn prozentual gesehen...
Beim Zoll prozentual zu anderen Behörden die wenigsten.
Mittlerweile sind die meisten anderen Verwaltungen schon mehr als hälftig mit g.D. besetzt.
Was das für das Pensionssystem bedeutet, muss man wohl nicht weiter hinterfragen........... :?
Mr. Green
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Beitrag von Mr. Green »

thenotic82 hat geschrieben:Hallo,

hier die lang ersehnte Aufklärung:

http://oeffentlicher-dienst.info/beamte ... erleitung/
Nur leider wurde bei dem Rechner vergessen, dass sich ab dem 01.01.2011 die monatliche Sonderzahlung (ehemals Weihnachtsgeld) verdoppelt (von 2,5% auf 5%)
thenotic82
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Beitrag von thenotic82 »

Hm nein, die Wiederanpassung der beschnittenen Jahressonderzahlung auf ihren ursprünglichen Wert ab 2011 ist wohl mit drin.

Es gibt doch aus diesem Grunde im unteren Menüpunkt "Gehaltsrechner mit den Zwischenstufen zur Überleitung" einen Gehaltsrechner für 2009/2010 und einen ab 2011 gültigen.
maxg
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Beitrag von maxg »

thenotic82 hat geschrieben:Hm nein, die Wiederanpassung der beschnittenen Jahressonderzahlung auf ihren ursprünglichen Wert ab 2011 ist wohl mit drin.

Es gibt doch aus diesem Grunde im unteren Menüpunkt "Gehaltsrechner mit den Zwischenstufen zur Überleitung" einen Gehaltsrechner für 2009/2010 und einen ab 2011 gültigen.
Sehe ich absolut genauso !
Die 2,4x % per 01.01.2011 sind wohl im Überleitungsrechner (und nur da !) nicht drin, um einen 1:1-Vergleich alt:neu zu ermöglichen. Ansonsten wäre ab 01.01.2011 ja eine Vererrung drin ...
surpriseinside72
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Zuordnung erhalten

Beitrag von surpriseinside72 »

Hallo !

Ich habe Ihre Diskussion verfolgt und mich jetzt registriert, da ich meine Eingruppierung erhalten habe.

Nur leider ist die aktuelle Zuordnung 2 Stufen niedriger ausgefallen, als ich mir ausgerechnet hatte.

Konkret bin ich in der Gehaltsstufe A7 Stufe 8. ( Bisher )

Nun hatte ich mir aufgrund der Daten ausgerechnet , dass ich in die Überleitungsstufe zur Stufe 7 kommen müsste, was 2351€ bedeutet hätte.

Im Schreiben wurde aber meine Leistungsstufe , die mir gewährt wurde ( Belohnung ) nicht berücksichtigt und ich bin wie A7 Stufe 7 behandelt worden, was im Ergebnis die Zuordnung Überleitungsstufe zur Stufe 6 , also 2 Stufen niedriger bedeutet.

Das ärgerliche für mich ist, dass ich im Februar von Alter her in die Stufe 8 gekommen wäre. Durch das DNeuG , wird mir das jetzt genommen ?

Ich werde für 2302 € eingestuft.


Wenn ich aber weiterlese steht dort auch, dass der Differenzbetrag im Falle einer Berücksichtigung der Leistungsstufe als ruhegahaltsfähiger Mehrbetrag gezahlt wird, mit der Einschränkung, dass dieser "abgebaut" wird ...

Kann mir jemand erklären , was dies bedeutet ?

Und ist es so, dass ich im Februar dann eine "Erfahrungsstufe" steige ? Oder steigt man nun gar nicht mehr nach Alter/Erfahrung auf ?

Da ich auch auf Stellen bis zu 2 Klassen höher arbeite ( A8 und A9 Stellen ) , dürfte das mit der "Erfahrung" ja wohl kein Problem sein !?!?

Naja ... es ist jedenfalls nicht ermutigend , nicht in die ÜlStufe7 gekommen zu sein, auch nicht in Stufe 6 , sondern nur in die ÜlStufe 6 .

Ich werde auf jeden Fall in den nächsten Tagen genau auf die Abrechnung schaun, wie dieser Differenzbetrag durch die Leistungsstufe berücksichtigt wird ...

Jedenfalls komme ich wenn ich mein bisheriges Grundgehalt , inkl. der Leistungsstufe, die mir als Belohnung gewährt wurde , mit dem Teilweihnachtgeld zusammenrechne allein , ohne die anderen Zulagen schon auf 2321,17 .
Inkl. der allg. Stellenzulage und dem Einmalbetrag für Stufen A2-A8 von 10,42 auf 2348,95 €
Das müsste dann normal die ÜlStufe zur Stufe 7 sein , also 2351€.


Mein Zukünftiges Grundgehalt ( was mir jetzt offiziell per Schreiben mitgeteilt wurde ) , inkl der Zulagen beträgt ülStufe6 = 2302€
Weil meine vorzeitige Anhebung der Leistungsstufe , vor Februar 2010 nicht berücksichtigt wurde ...

In wie weit der Differenzbetrag berücksichtigt wird und was im Februar passiert , mit Erreichen meines alten Alters für die Stufe 8 bleibt abzuwarten.


Bin mal sehr gespannt ...


Edit vom 2.7.09 : Es war schon so , wie ich dachte. Die Belohnungsstufe wurde einfach weggelassen, dadurch wurde ich 2 Stufen niedriger eingestuft auf ÜL-Zu Stufe 6 Anstatt Ül-Stufe7. Für die entfallene Belohnungsstufe gibt´s ne Ausgleichzahlung , die aber auch bald wegfällt , mit Stufenaufstieg. In dieser niedrigeren Stufe bleibe ich aber trotzdem , so daß ich jetzt praktisch immer 4 Jahre hinterher hinke.
Evtl. ( wenn mein Chef mir gnädig ) komme ich im Februar in die Stufe 6 , wo ich nach alten Recht in die Stufe 8 gekommen wäre , die ich aber schon 2,5 Jahre hatte. Wäre mir die Belohnungstufe nicht weggenommen worden, wäre ich in die Überleitstufe zu Stufe 7 gekommen, was viel besser zur alten Stufe 8 gepaßt hätte.

Also im großen und ganzen mache ich ordentliches Minus , denke ich ...

Tolles Gesetz.

Witzig , daß die einfach schon gewährte Belohnungstufen wieder rückgängig machen können , ohne einen zu fragen.

Das motiviert unheimlich ;-)

Jetzt komme ich evtl. mal in Stufe 6 ( hoffentlich , wenn meine Leistung dementsprechend ist ;-) ) , anstatt in Stufe 7.

Naja ... was soll´s ... hauptsache die Kohle kommt pünktlich. Ändern kann man eh nix ...
floyd_83
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Auswirkung des DNeuG auf die Lohnsteuer???

Beitrag von floyd_83 »

Hallo zusammen,

weiß zufällig jemand ob mit dem Einbau der Sonderzahlung in die Grundbesoldung nach dem DNeuG sich auch lohnsteuerrechtlich etwas ändert?

Ich habe nämlich gehört, dass das bisherige "Weihnachtsgeld" anders behandelt wurde als es jetzt durch Einbau in die Grundgehaltstabelle behandelt wird und wir dadurch mehr Lohnsteuer zahlen? Ist das korrekt?

LG, floyd_83
Gerda Schwäbel
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Re: Auswirkung des DNeuG auf die Lohnsteuer???

Beitrag von Gerda Schwäbel »

floyd_83 hat geschrieben:Ich habe nämlich gehört, dass das bisherige "Weihnachtsgeld" anders behandelt wurde als es jetzt durch Einbau in die Grundgehaltstabelle behandelt wird und wir dadurch mehr Lohnsteuer zahlen? Ist das korrekt?

LG, floyd_83
Diese Aussage kann man - soweit sie sich auf das "mehr Lohnsteuer" bezieht - getrost ins Reich der Fabeln verweisen und genauso sollte man denjenigen, der einen solchen Blödsinn verbreitet, dem Heer der Ahnungslosen zurechnen.

Viele Grüße
Gerda
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