Bundesbeamter Schwerbehinderung vorzeitige Pensionierung

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Willi123
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Bundesbeamter Schwerbehinderung vorzeitige Pensionierung

Beitrag von Willi123 »

Hallo Zusammen,

ich wende mich mit einer konkreten Frage für einen Kollegen an euch, der selbst nicht hier in Forum ist.

Also, der Kollege ich im September 1955 geboren und hat seit 2008 einen GdB von 50 %. Ende 2017 hatte er sein 40 jähriges Dienstjubiläum. Jetzt hat er sich überlegt, dass es nett wäre, wenn er zum Jahresende 2019 in den vorzeitigen Ruhestand gehen könnte.

Jetzt zu den Fragen, die mein Kollege hat:

1. Hat er unter den vorgenannten Voraussetzungen mit einem Abschlag zu rechnen, wenn er
  • A. einfach so einen Antrag auf Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand bittet
  • B. Den Antrag mit Dienstunfähigkeit begründet oder
  • C. Den Antrag mit seiner Schwerbehinderung begründet?
2. Wenn er den Antrag mit der Schwerbehinderung begründet, reicht da der festgestellte und unbefristet erteilte GdB aus oder wird das Vorliegen der Schwerbehinderung nochmal geprüft? Wenn ja, wer macht das und worauf wird da abgestellt?

Das sind seine ersten Fragen, wahrscheinlich werden sich je nach den Antworten noch weitere Frage ergeben.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten

Gruß
Willi
Torquemada
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Re: Bundesbeamter Schwerbehinderung vorzeitige Pensionierung

Beitrag von Torquemada »

Ich frage mich, ob diese Behörde keine

- Personalstelle

- Personalrat

- Schwerbehindertenvertretung

hat.....
Dienstunfall_L
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Re: Bundesbeamter Schwerbehinderung vorzeitige Pensionierung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo Willi

Ich müsste mich für die meisten Antworten in die Gesetze einlesen.
Zu diesem
2. Wenn er den Antrag mit der Schwerbehinderung begründet, reicht da der festgestellte und unbefristet erteilte GdB aus oder wird das Vorliegen der Schwerbehinderung nochmal geprüft? Wenn ja, wer ...
kann ich sagen, dass ein unbefristeter GdB bei Antrag auf Zurruhesetzung (auch bei DDU oder Wahrnehmung der Rechte eines SchwB) nicht erneut überprüft wird.

Die SchwBV einzubeziehen, also vorab ein Gespräch zu führen, ist zu empfehlen. Dort können auch andere Fragen beantwortet werden, ebenso bei oben bereits genannten Ansprechpartnern. Die meisten der Infos sind im www zu finden. Wenn du nicht weiterkommst, melde dich.
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Ruheständler
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Re: Bundesbeamter Schwerbehinderung vorzeitige Pensionierung

Beitrag von Ruheständler »

Willi123 hat geschrieben: 9. Mär 2019, 10:10 2. Wenn er den Antrag mit der Schwerbehinderung begründet, reicht da der festgestellte und unbefristet erteilte GdB aus oder wird das Vorliegen der Schwerbehinderung nochmal geprüft? Wenn ja, wer macht das und worauf wird da abgestellt?
... eigene Erfahrung ,festgestellter GDB 50 reicht völlig aus um mit 63 Jahren in den vorgezogenen Ruhestand, ohne Abzüge und weitere Prüfungen ,zu gehen.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
HinueumeeZZ
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Dienstunfähig vorzeitige Pensionierung

Beitrag von HinueumeeZZ »

Liebe Bundesbeamte,
ich erhielt eine Einladung zu meinem 50 Jährigen ,leider wurde ich durch den Betriebsarzt für Dienstunfähig erklärt und musste die Einladung stornieren.
Mein Arzt hielt mich für voll Dienstfähig plus Arzt vom örtlichen Gesundheitsamt.
Da ich aber nun 40000 € zurückzahlen muss habe ich kein Geld für mein Recht.
Willi123
Beiträge: 3
Registriert: 8. Jun 2016, 09:59
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Re: Bundesbeamter Schwerbehinderung vorzeitige Pensionierung

Beitrag von Willi123 »

Hallo Zusammen,

vielen herzlichen Dank für die Informationen, die ich weitergeben werde.

Der Kollege traute sich bisher nicht bei internen Stellen nachzufragen, weil er "keine schlafenden Hunde wecken" wollte, wie er sagt. Er hat die Befürchtung, dass man ihn auf die schnelle kaputt schreibt um die Stelle frei zu bekommen, wenn er zu dem Thema was fragt.

Aber ist ja schon mal eine Aussage, das die SchwB nicht nochmal geprüft wird.

Wenn sich weitere Fragen erben sollten, werde ich sie hier vortragen.

Gruß
Willi123
T-Beamter
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Re: Bundesbeamter Schwerbehinderung vorzeitige Pensionierung

Beitrag von T-Beamter »

Für Schwerbehinderte mit min. GdB 50 wurde das Alter für den abschlagsfreien Eintritt in  den Ruhestand schrittweise angehoben, d.h. ein 1955 geborener Schwebehinderter kann mit 63 Jahren und 9 Monaten abschlagsfrei in den Ruhestand gehen.
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Klado
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Registriert: 15. Okt 2018, 18:56
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Re: Bundesbeamter Schwerbehinderung vorzeitige Pensionierung

Beitrag von Klado »

T-Beamter hat geschrieben: 10. Mär 2019, 11:29 Für Schwerbehinderte mit min. GdB 50 wurde das Alter für den abschlagsfreien Eintritt in  den Ruhestand schrittweise angehoben, d.h. ein 1955 geborener Schwebehinderter kann mit 63 Jahren und 9 Monaten abschlagsfrei in den Ruhestand gehen.
Ganz genau so ist es bei mir auch gewesen. Ein Bundes-Beamter kann zur Zeit abschlagsfrei zwei Jahre vor seiner Regelpensionierung in den Ruhestand gehen bei dauerhaften GDB von 50%. Da wird nichts mehr geprüft wegen der Schwerbehinderung.
Um in den vorzeitigen Ruhestand zu gehen bedarf es eines formlosen Antrags an seine zuständige Stelle, bei mir das BEV.
Dort kann auch angerufen und um Auskunft gebeten werden.
Bei mir ging das alles sehr kurzfristig. Am 15 des Monats angerufen und dann zum 31. auf den 1. des Folgemonats in den Ruhestand versetzt worden.
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