Moin, ich bin vor vielen Jahren von der Bundespolizei zur Landespolizei HH gewechselt.
Jetzt wo ich in den Ruhestand gehen möchte, macht meine Krankenversicherung Probleme...da sie angeblich davon ausgegangen sind, dass ich nach wie vor bei der Bundespolizei bin und dort dort die Beihilfe deutlich großzügiger ist.
Vor dem Hintergrund wären für mich folgende Fragen wichtig:
1. Wie hoch ist der Anteil der Beihilfe (Beamte/Bundespolizei)
2. Zahlt Eure Beihilfe "Zweibettzimmer und Chefarzt" ?
Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich sehr freuen.
Velen Dank
Gruß
Peter
Bundespolizei - Höhe der Beihilfe?
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Re: Bundespolizei - Höhe der Beihilfe?
Meines Wissens zahlt die Beihilfe HH keine Wahlleistungen im Krankenaus (Unterbringung im Zweibettzimmer bzw. sog. Chefarztbehandlung). Beim Bund werden diese, soweit ich weiß, übernommen.
Aber: Du hast eine Obliegenheitsverletzung begangen, also Änderungen in der Beziehung zu Deiner Versicherung nicht angezeigt. Vorliegend die Änderung des Dienstherren und somit die Änderung des Beihilferechts, was möglicherweise zu einer anderen Kostenkalkulation Deines Versicherers im Rahmen der Anwartschaft geführt hätte. Welche Form der Fahrlässigkeit hier vorliegt und welche Auswirkungen dies auf Deinen Versicherungsvertrag bzw. die Anwartschaft hat, muss Dir jemand beantworten, der im Versicherungsrecht versierter ist.
Aber: Du hast eine Obliegenheitsverletzung begangen, also Änderungen in der Beziehung zu Deiner Versicherung nicht angezeigt. Vorliegend die Änderung des Dienstherren und somit die Änderung des Beihilferechts, was möglicherweise zu einer anderen Kostenkalkulation Deines Versicherers im Rahmen der Anwartschaft geführt hätte. Welche Form der Fahrlässigkeit hier vorliegt und welche Auswirkungen dies auf Deinen Versicherungsvertrag bzw. die Anwartschaft hat, muss Dir jemand beantworten, der im Versicherungsrecht versierter ist.
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Re: Bundespolizei - Höhe der Beihilfe?
Vielen Dank für Deine Antwort, die mir geholfen hat.
Ich habe natürlich der Versicherung den Wechsel des Dienstherren angezeigt....
Gruß
Peter
Ich habe natürlich der Versicherung den Wechsel des Dienstherren angezeigt....
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Re: Bundespolizei - Höhe der Beihilfe?
Ich bin aufgrund Deines Ursprungs-Posts davon ausgegangen, dass Du den Dienstherrenwechsel nicht der Krankenversicherung angezeigt hättest. Wenn Du die Anzeige belegen kannst, ist doch alles im grünen Bereich und die KV soll ihr Organisationsversagen selber ausbaden.Tetrahydrocannabinol hat geschrieben: ↑20. Mai 2019, 09:30 Ich habe natürlich der Versicherung den Wechsel des Dienstherren angezeigt....
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Re: Bundespolizei - Höhe der Beihilfe?
Und das ist genau das Problem
Vor 20 Jahren war die eine Mitarbeiterin der Versicherung bei mir und hat den Vertrag angepasst.
Heute behauptet die Agentur keine Mitarbeiterin gehabt zu haben.
Beschwerdeverfahren läuft.
Vor 20 Jahren war die eine Mitarbeiterin der Versicherung bei mir und hat den Vertrag angepasst.
Heute behauptet die Agentur keine Mitarbeiterin gehabt zu haben.
Beschwerdeverfahren läuft.
Re: Bundespolizei - Höhe der Beihilfe?
Hilfreich könnte auch folgender Adressat für dich sein:
Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung:
https://www.pkv-ombudsmann.de/
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