Freundin Therapie

Hier gehören Themen rein die nirgends anderswo reinpassen.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Nele2014
Beiträge: 3
Registriert: 21. Apr 2014, 15:47
Behörde:

Freundin Therapie

Beitrag von Nele2014 »

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage, die eine Freundin von mir betrifft, die selber noch im Referendariat ist.
Sie hat also noch nicht die Amtsarztbefragung hinter sich.

Sie hat eine Therapie mal gemacht, die sie jedoch selber gezahlt hat damit sie diese nicht angeben muss. Die Therapeutin hat ihr jedoch eine Auflistung der gesamten Sitzungen geschickt, weil sie die vermutlich nicht schwarz gemacht hat sondern bei der Lohnsteuer angibt.

Die Frage ist jetzt, ob meine Freundin die Therapie angeben muss oder nicht. Immerhin zahlen die meisten

Und dann habe ich noch eine Frage mich betreffend, ich bin schon Beamtin auf Probe habe also die Amtsarzt Fragen schon hinter mir.

Ich war aber in den Ferien beim Frauenarzt und war etwas weinerlich weil ich Haarausfall hatte (Ursache Eisenmangel) und mein Frauenarzt schrieb mir als Diagnose *Psychisch neuro vegetative Dsyfunktion* und da bin ich nun unsicher, ob ich die Rechnung beim Arzt einreichen sollte oder lieber nicht.

Was meint ihr zu den Fragen meine Freundin betreffend (noch Referendarin) und meine Frage betreffen (Beamtin auf probe) ?
Nele2014
Beiträge: 3
Registriert: 21. Apr 2014, 15:47
Behörde:

Re: Freundin Therapie

Beitrag von Nele2014 »

Keiner ne Meinung zu?
Carrington
Beiträge: 288
Registriert: 5. Apr 2013, 00:42
Behörde:

Re: Freundin Therapie

Beitrag von Carrington »

Hä? Also wer gibt die Therapie bei der LSt an? Die Therapeutin? Das geht mit Namen nicht (Ärzte geben bspw. Fahrtenbücher anonymisiert ab). Die Freundin? Das FA gibt keine Angaben über den Gesundheitszustand weiter (§ 30 AO Steuergeheimnis, Gründe für eine Durchbrechung liegen nicht vor). Die Frage bleibt natürlich, ob es sinnvoll ist, den zukünftigen Dienstherrn zu belügen. Falls das doch mal rauskommen sollte, war es das mit der Verbeamtung und der Pension. Falls es sich nicht um eine gravierende Erkrankung handelt, spricht ja nichts gegen eine Angabe. Wir haben mit Verlaub gesagt schon mehr als genug Lehrer, die aus psychischen Gründen vorzeitig dienstunfähig werden. Diese Untersuchung beim AA hat ja seine Gründe.

Offiziell gibt es keinen Austausch. Bei mir macht die Beihilfe auch noch eine andere Behörde.
Antworten