Vorteile als Schwerbehinderte-Beamte

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Kairi
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Vorteile als Schwerbehinderte-Beamte

Beitrag von Kairi »

Hallo liebes Forum,

da ich einige Fragen bezüglich der Verbeamtung als Diabetikerin mit Schwerbehindertenausweis habe und ich hoffe, dass ihr mir eventuell helfen könnt, habe ich mir hier registriert. Eventuell ist oder war jemand in einer ähnliches Situation oder kennt wen.

Es geht konkret um Folgendes: Ich habe mich vor einiger Zeit für eine Laufbahnausbildung im gehobenen, nichttechnischen Dienst bei einer Bundesbehörde beworben und wurde nun auch nach erfolgreichem Auswahlverfahren und bestandener Amtsarztüberprüfung genommen, soll folglich ab dem 1. April anfangen und das gängige, dreijährige Studium absolvieren, anschließend als Bundesbeamte eingestellt werden. Das freut mich natürlich erst einmal sehr, gleichzeitig bringt es aber auch eine Menge Fragen mit sich, welche ich durch längeres Googlen nur teilweise beantworten konnte, im Endeffekt bin ich eher mehr verwirrt oder es kommen noch mehr Fragen auf, als das es welche löst.

Wie bereits gesagt bin ich Diabetikerin und besitze einen 50 % Schwerbehindertenausweis. Die Einstellung als Anwärterin und damit der Beginn des Studiums erfolgt wie gesagt zum kommenden April hin. Wir werden auch nochmal einen Einweisungstag haben, wo Dinge wie die PKV besprochen werden. Dies scheint natürlich erstmal eine optimale Gelegenheit zu sein, alles zu fragen. Gleichzeitig möchte ich aber nicht direkt am ersten Tag die Mitarbeiter mit "Vorteilen bei Schwerbehinderten" löchern, das kommt doch irgendwie komisch rüber, wie ich finde, nichtsdestotrotz möchte ich natürlich in gewissen Dingen eine Sicherheit haben beziehungsweise wissen, wie damit umzugehen ist. Daher meine Frage im Forum hier.

1. Durch die Schwerbehinderung kann man als (Bundes)beamter einen Antrag auf 5 Tage mehr Urlaub und Reduzierung der Arbeitszeit auf 40 Stunden stellen. Ist das soweit erstmal korrekt? Die 5 Tage mehr Urlaub wären schon allein wegen regelmäßiger Arztbesuche natürlich super.

1.2. Soweit ich las entscheidet die Behörde, ob es dazu einem schriftlichen Antrag bedarf oder ob es mündlich vorgetragen reicht. Bedarf es zusätzlich einem weiteren Gang zum Arzt, welcher mir die Krankheit etc. bescheinigt oder ist dies bereits durch das Absegnen des Amtsarztes schon geschehen?

1.3. Hier wäre auch wieder mal der Knackpunkt. Ich gehe stark davon aus, dass solche Anträge rechtzeitig, als früh, gestellt werden sollten und ich dies dementsprechend direkt stellen sollte. Hierzu würde sich also doch die Einführungsveranstaltung anbieten, ist es also doch gängige Praxis oder sogar der notwendige Schritt, wenn man direkt am ersten Tag bei einer solchen Veranstaltung auf die Damen und Herren zugeht und solche Dinge abklärt? Für mich klingt es als Aussenstehende erstmal so wie "Na schau mal, der erste Tag und schon will man es sich sehr gemütlich machen". Hat hier jemand Erfahrungen?

1.4. Kann man die 5 Tage mehr Urlaub schön während des Studiums erlangen, sprich wenn man Anwärter ist? Da ich beim Studium soweit ich las Anwesenheitspflicht habe, muss ich mich da irgendwie entschuldigen können. Oder stellt man generell diese Anträge erst wenn man Beamter auf Probe ist, hat damit während der Ausbildung noch gar nichts zu tun?

2. Der zweite Punkt richtet sich an Versetzungen und Dienstreisen im In & Ausland. Hier las ich des öfteren, dass man vorzugsweise am Schreibtisch eingesetzt wird und als schwerbehinderter (Diabetiker) verhältnismäßig wenig auf Dienstreisen im In & Ausland geschickt wird beziehungsweise versetzt wird. Es könnte gesundheitlich ja etwas vorfallen, was man vorher nicht ahnen konnte, was die Dienstreise angeht beziehungsweise bei einer Versetzung auf unzumutbare Härte plädiert wird, sodass die Behörde oftmals erst gar nicht versucht solche Menschen zu versetzen beziehungsweise auf Dienstreise zu schicken. Stimmt das? Kann man darüber konkret Auskunft geben oder hängt das von der Behörde ab?

Über Antworten und Hilfe würde ich mich freuen :) Danke im Voraus :)
Dienstunfall_L
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Re: Vorteile als Schwerbehinderte-Beamte

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo Kairi,

habt ihr keinen Schwerbehindertenbeauftragten /-vertreter?
Den würde ich versuchen herauszufinden und fragen.
Vielleicht kannst du vorab etwas über sie/ ihn in Erfahrung bringen,
z.B., ob sich andere SchwB von ihr / ihm gut beraten fühlen, welchen Ruf sie / er hat.

Die Diagnose legt man nicht vor, wenn man die SchwB nachweist,
sondern die Kopie des SchwB-Ausweises.
Dass der Mehrurlaub beantragt werden muss, ist mir neu.

Deine konkreten Fragen kann ich dir leider nicht beantworten.

LG
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Ruheständler
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Re: Vorteile als Schwerbehinderte-Beamte

Beitrag von Ruheständler »

Kairi hat geschrieben: 3. Feb 2017, 13:10 ...und wurde nun auch nach erfolgreichem Auswahlverfahren und bestandener Amtsarztüberprüfung genommen,
dem Dienstherrn ist somit Deine Erkrankung und die vorhandene Schwerbehinderung bekannt und somit hast Du Anspruch auf alle damit verbundenen Vorteile,der zusätzliche 5 tägige Urlaubsanspruch ist mit dem allgemeinen Urlaubsanspruch gleichzusetzen ob Du natürlich innerhalb der Ausbildung Deinen Urlaub so nehmen kannst wie Du willst ist fraglich.
Wie schon geschrieben der Schwerbindertenausweis mit GDB 50 reicht völlig aus ,das muss der Dienstherr akzeptieren.
Dienstreisen im In und Ausland sind einem Schwerbehinderten auch zuzumuten,zumal wenn es unabdingbar im Zusammenhang der Ausbildung steht,sowie spezielle Rücksichtnahmen wegen dem GDB 50 sich ergeben hat der Dienstherr die besondere Fürsorgepflicht die sich aus dem Schwerbehindertengesetz ergibt wahrzunehmen,wie auch schon geschrieben der Schwerbehindertenvertreter der Dienststelle muss darüber Auskunft geben können.DenJoker mit der Schwerbehinderung würde ich auch nicht gleich zu Anfang bringen,nur im Notfall wenn es eben nicht mehr geht,das kommt immer besser an.
Viel Glück und einen guten Start
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
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Re: Vorteile als Schwerbehinderte-Beamte

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Welche Vorteile hat man denn als Schwerbehinderter so im Allgemeinen? :roll:

Hier reagiere ich höchst allergisch. Das, was Schwerbehinderte als "Vorteile" bekommen, sind keine "'Vorteile". Das sind behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche. Durch diese Nachteilsausgleiche soll ein schwerbehinderter Mensch in die Lage versetzt zu werden, das Leben eher so zu gestalten können, als wäre die Schwerbehinderung nicht vorhanden.

Gerade beim Thema Krankenversicherung kommt es sehr darauf an, wer dich berät. Ich würde hier Vorschlagen, dass du Kontakt mit der Schwerbehindertenvertretung bei deiner Behörde suchst, ggf. auch noch direkt mit der Beihilfestelle. Trotz Öffnungsklauseln der PKV kann es für dich u.U. besser sein, dich bei der GKV zu versichern. Auch würde ich versuchen, mit einem Kollegen mit Diabetes bezüglich der Erfahrungen mit seiner PKV zu sprechen.

Der 1-wöchige Zusatzurlaub steht dir gesetzlich zu. § 125 SGB IX.

Du machst dir einen viel zu großen Kopf um Formalitäten. Wie das mit den Dienstzeiten, also auch mit der 40-Stunden-Woche läuft, wirst du noch früh genug erfahren. In der Regel geht das recht formlos und bei einer Neueinstellung, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft vorliegt, dann sollte das Arbeitszeitkonto doch gleich entsprechend gepflegt sein bzw. in den Auftaktveranstaltungen darauf hingewiesen werden. Es gibt auch noch weitere Personenkreise, die lediglich die 40-Stunden-Woche haben. Abwarten, zurücklehnen, und wenn da nichts kommt, mal den Ausblidungsleiter ansprechen. Innerhalb des Vorbereitungsdiensts ist eine 40-Stunden-Woche eh in den Lernphasen illusorisch.

Deine Bundesbehörde wird sicherlich soetwas wie eine Rahmenintegrationsvereinbarung haben, die dir als Leitfaden dienen könnte.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass es im Studium bei den Prüfungen auch Erleichterungen geben kann, z.B. eine Zeitverlängerung.

Bei den Versetzungen und den Dienstreisen kommt es doch sehr auf deine Bundesbehörde an. Beim Zoll kommt man z.B. eher weniger in die Situation, ins Ausland zu müssen. Dienstreisen im Inland können u.U. jedoch häufiger vorkommen, aber da sehe ich bei einem GdB von 50 als Diabetikerin doch keinerlei Probleme. Welche Bundesbehörde ist es denn?
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Ruheständler
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Re: Vorteile als Schwerbehinderte-Beamte

Beitrag von Ruheständler »

Zollkodex-Ritter hat geschrieben: 3. Feb 2017, 21:44 Das, was Schwerbehinderte als "Vorteile" bekommen, sind keine "'Vorteile". Das sind behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche. Durch diese Nachteilsausgleiche soll ein schwerbehinderter Mensch in die Lage versetzt zu werden, das Leben eher so zu gestalten können, als wäre die Schwerbehinderung nicht vorhanden.
vollkommen richtig ich sehe das auch so,als selbst betroffener Diabetiker mit GDB 50 weiß ich wie schwierig eine Integration im Arbeitsleben damit sein kann,das z.B. im Bezug zum Zusatzurlaubsanspruch oder der Einkommenssteuererleichterung, von Kollegen doch hinter vorgehaltener Hand Neid aufkommen kann.
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sdh1807
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Re: Vorteile als Schwerbehinderte-Beamte

Beitrag von sdh1807 »

Ich bin selbst schwerbehindert.

Den Zusatzurlaub brauchst du nicht extra zu beantragen, du weißt deine Schwerbehinderung durch den Ausweis nach, der Rest muss von Amts wegen passieren.
Die Arbeitszeitverkürzung auf 40 Stunden ist aber sehr wohl extra zu beantragen, das geht auch relativ einfach. Direkt am ersten Tag bei der Einstellung ansprechen und sich den entsprechenden Antrag geben lassen.

Und wie schon gesagt, ruhig auch in der Verwaltungsschule die Prüfungserleichterung beantragen, besser man hat mehr Zeit und braucht sie nicht, als anders herum.
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