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Geschichte von Heilfürsorge und Beihilfe

Verfasst: 11. Jan 2017, 18:55
von Baumschubser
Aktuell keimt ja wieder die Forderung auf, Beamte in die gesetzliche Kranken- und/oder Rentenversicherung einzubinden. In diesem Zusammenhang bin ich darauf gestoßen, dass Beamte in den 70er Jahren angeblich auf 25% ihrer Bezüge mal verzichtet haben, um die Heilfürsorge ins Leben zu rufen. Im Internet habe ich hierzu keinerlei Informationen gefunden.

Kann mir jemand genaueres dazu sagen, idealerweise mit Links zum nachlesen?

Re: Geschichte von Heilfürsorge und Beihilfe

Verfasst: 12. Jan 2017, 23:01
von Dienstunfall_L
Interessanter Hinweis, danke, ich werd bei Gelegenheit auch mal recherchieren.

Ich bin im Zusammenhang mit dem aktuellen Thema darauf gestoßen, dass freiwillig gesetzlich versicherte Beamte im Ruhestand (angeblich) Anspruch auf 100% Beihilfe haben (habe die Auskunft novh nicht abgesichert).
Der Selbstbehalt (heißt das so?) gilt für freiw. gesetzl. Versicherte übrigens auch nicht (nicht in meinem Bundesland), das betriffft auch aktive Beamte mit freiw. gesetzl. KV. Dass man etwas einreichen kann bei der Beihilfe, ist allerdings selten.
Ich bin selber freiw. gesetzl. versichert und wenn ich nicht mehr 100% der Beiträge zahlen müsste, wäre es für mich finanziell ein gr. Vorteil. Aber dass es so kommt, halte ich für unrealistisch - und die Rechenmodelle zeigen gr. Unkenntnis der Details insb. der Beihilfeverordnungen oder die gleichzeitige Abschaffung der Beihilfe wird unterstellt ... die Diskussion ist hier aber off topic.

Re: Geschichte von Heilfürsorge und Beihilfe

Verfasst: 13. Jan 2017, 12:58
von Torquemada
Deutlich älter:

http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... U2C42.02.0

Hieraus:

Die freie Heilfürsorge gehört wie die Beihilfe nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Art. 33 Abs. 5 GG schützt nur einen Kernbestand von Strukturprinzipien, die allgemein oder doch ganz überwiegend und während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, mindestens unter der Weimarer Reichsverfassung, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (stRspr; vgl. u.a. BVerfGE 83, 89 <98>). Zwar wurde den Polizeivollzugsbeamten seit der Weimarer Republik freie Heilfürsorge gewährt, doch bestand bis zum Zusammenbruch des Deutschen Reichs kein Rechtsanspruch darauf (vgl. Urteil vom 17. September 1969 - BVerwG 6 C 4.66 - BVerwGE 34, 31 <33>).

Re: Geschichte von Heilfürsorge und Beihilfe

Verfasst: 13. Jan 2017, 18:18
von Baumschubser
Aber nirgends steht dort was davon, dass Beamte hierfür mal auf Geld verzichtet hätten. Ich hab von diesem Fakt bereits mehrfach gehört, aber es gibt anscheinend nichts darüber. Ist es nur ein Märchen?

Re: Geschichte von Heilfürsorge und Beihilfe

Verfasst: 13. Jan 2017, 19:16
von Torquemada
Eine Wanderlegende?