Berechnungsbeispiele für Pflegekosten

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a.hutzmann
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Berechnungsbeispiele für Pflegekosten

Beitrag von a.hutzmann »

Hallo,

kann mich mal jemand aufklären wie das läuft mit der Berechnung für Pflegekosten pro Monat (Ehefrau), Beihilfe Bund 70%, PKV 30% ? Es gibt zwar viele Beispiele im Netz aber die sind für mich nicht nachvollziehbar.

Beispiel:

Pflegekosten pro Monat € 2.857,05

Anteil der Pflegeversicherung € 1330,00

Versorgungsbezüge Ehemann nach A9 z, 2350 € Netto

EU-Rente Ehefrau 630 €

Danke!
Varetek
Beiträge: 114
Registriert: 23. Feb 2015, 13:47
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Re: Berechnungsbeispiele für Pflegekosten

Beitrag von Varetek »

Ich bin kein Profi, nur interessierter Leser. Deshalb vorab der Hinweis, dass das hier ein Laie schreibt!


Je nach Pflegestufe gibt es einen so genannten "Stufenbetrag" für die Pflegekosten (also keine Kosten für Unterkunft, Verpflegung etc.). Das ist im Grunde nichts anderes als eine Pauschale. Die PV zahlt hiervon ihren 30% Anteil, ganz egal wie hoch die tatsächlichen Kosten ausfallen.

Die 1.330 Euro entsprechen dabei dem Stufenbetrag der Pflegestufe 2, hiervon 30% = 399 Euro (Anteil Pflegeversicherung)

Komplizierter wirds nun bei der Beihilfe. Die zahlt zunächst auch nur ihre 70% des Stufenbetrags von 1.330 Euro = 931 Euro

Die tatsächlichen Pflegekosten belaufen sich allerdings auf 2.857,05 Euro, von denen du bisher aber erst 1.330 erstattet bekommen hast (931+399). Hier greift nun eine ziemlich komplexe Härtefallregelung, die besagt, dass du auf den Fehlbetrag eine Behilfe von 70% als "Zuschuss" erhälst, wenn dein Einkommen nach Abzug des Fehlbetrags eine bestimmte Grenze unterschreitet. Zur Berechnung dieser Grenze habe ich folgendes gefunden:

- Für den Pflegebedürften: 8% von A13 Stufe 8 (Aktuell sind das 5106,41) = 408,51 Euro
- Für den Ehepartner: 30% von A13 Stufe 8 = 1.531,92
- Zusätzlich 3% des Grundgehalts der letzten Besoldungsgruppe (in deinem Fall A9 Stufe 8) = 100,35

Summa Summarum = 2.040,78

Euer Einkommen beträgt 2.350 + 630 = 2.980 Euro. Würdet ihr nun den Fehlbetrag von 1.527,05 komplett selbst tragen müssen, verblieben euch lediglich 1.425,95 Euro. Da das weniger als die gerade berechneten 2.040,78 Euro sind, fallt ihr unter die Härtefallregelung und könnt den Zuschuss beantragen.

Auf den damit verbleibenden Fehlbetrag von 1.527,05 erhälst du nun ebenfalls 70% Beihilfe (aber keine Leistung der PV mehr) = 1.068,94 als Zuschuss.

Die dann noch verbleibenden 458,11 Euro trägst du/tragt ihr selbst.


Darüber hinaus beteiligt sich die Beihilfe bei Härtefällen aber auch an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, allerdings vermindert um einen Eigenanteil (dazu habe ich leider gerade nix konkretes finden können) und unter Berücksichtigung der Kostendämpfungspauschale.
a.hutzmann
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Re: Berechnungsbeispiele für Pflegekosten

Beitrag von a.hutzmann »

Herzlichen Dank für die Ausführungen. Ist das kompliziert!

Es muss doch irgendwo einen Rechner oder Excel-Sheet geben für diese Sachen.

Leider habe ich noch nichts gefunden.

:(
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