Seite 1 von 1

Gutachten

Verfasst: 10. Mai 2016, 12:21
von Chris77
Hallo Leute.

Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Die Beihilfe hat explizit von mir ein Gutachten für eine Therapie verlangt.
Dieses Gutachten wurde also nur erstellt, weil die Beihilfe es ausdrücklich verlangt hat.
Nun hat die Beihilfe aber nur 50%, ich bin zu 50% beihilfeberechtigt, bezahlt.
Meine KK zahlt nicht, da es sich um eine normale Therapie handelt für die kein Gutachten von Nöten ist.
Meiner Meinung nach muss die Beihilfe 100% bezahlen. Nach dem Motto, wer die Musik bestellt muss Sie auch zahlen.
Ich danke Euch schon mal für Eure Antworten.

Gruß Christian

Re: Gutachten

Verfasst: 15. Mai 2016, 17:02
von Blue Ice Ultra
Ich bin auch der Meinung das die Finanzminister kleine böse Wichte sind. Es hilft aber nichts. Wenn das Beihilferecht vorgibt das Kosten für ein Gutachten beihilfefähig sein sollen, das bedeutet das eben das dazu eine Beihilfe gewährt wird und die Kosten nicht komplett übernommen. Das Deine Versicherung meint man könnte bestimmte Sacherverhalte auch ohne Gutachten klären ist deren Meinung und gutes Recht. Nur im Idealfall ergänzen sich Beihilfe und PKV zur vollen Kostendeckung.

Re: Gutachten

Verfasst: 6. Aug 2016, 17:21
von Frank Reich
Das ist nach m.M. aber keine Frage nach den Beihilfebestimmungen und keine beihilfefähige Leistung, wenn verwaltungstechnisch ein (evtl. noch nicht mal notwendiges GA) verlangt wird. Das GA wurde auf Veranlassung im Auftrag der Beihilfestelle angefordert und eine Erstattung sollte nach dem BGB gefordert werden.

gegrüßt von Frank Reich