Therapie in den letzten Monaten der Probezeit
Verfasst: 3. Mai 2016, 10:51
Hallo Zusammen,
ich weiß, das Thema wurde in ähnlicher Weise schon öfter aufgegriffen. Dennoch würde mich interessieren, ob jmd zu meiner speziellen Situation einen Rat hat?
Ich habe meine Urkunde zur Lebenszeitverbeamtung bereits erhalten, diese wird allerdings erst mit dem 30.08.2016 wirksam, da dann erst die 3 Jahre vorbei sind. Zum Amtsarzt muss man in NRW auch nicht nochmal, in so fern die Schulleitung dies nicht fordert - was bei mir nicht der Fall ist.
Jetzt würde ich gerne eine ambulante Therapie anfangen, da ich eine damalige Eßstörung aufarbeiten möchte.
Theoretisch sollte ja nichts dagegen sprechen, dass über die Beihilfe zu beantragen, oder denkt ihr/wisst ihr, dass mir das doch noch irgendwie zum Verhängnis werden könnte?
Danke schonmal für eure Hilfe!
Viele Grüße
ich weiß, das Thema wurde in ähnlicher Weise schon öfter aufgegriffen. Dennoch würde mich interessieren, ob jmd zu meiner speziellen Situation einen Rat hat?
Ich habe meine Urkunde zur Lebenszeitverbeamtung bereits erhalten, diese wird allerdings erst mit dem 30.08.2016 wirksam, da dann erst die 3 Jahre vorbei sind. Zum Amtsarzt muss man in NRW auch nicht nochmal, in so fern die Schulleitung dies nicht fordert - was bei mir nicht der Fall ist.
Jetzt würde ich gerne eine ambulante Therapie anfangen, da ich eine damalige Eßstörung aufarbeiten möchte.
Theoretisch sollte ja nichts dagegen sprechen, dass über die Beihilfe zu beantragen, oder denkt ihr/wisst ihr, dass mir das doch noch irgendwie zum Verhängnis werden könnte?
Danke schonmal für eure Hilfe!
Viele Grüße