Hallo,
ich bin Regierungsinspektoranwärterin in Baden-Württemberg (also noch Studentin) und habe einen Leistungsantrag bei der Beihilfe eingereicht. Das Behandlungsdatum war in 2015 und das Rechnungsdatum von 2016...Die von der Beihilfestelle meinten nun, dass die Leistungen in 2016 angerechnet werden weil das Rechnungsdatum relevant ist. Ich kann das nicht wirklich glauben. Kann das sein? Bei der PKV gilt ja auch das Behandlungsdatum? Wie kann es sein dass ein Datum gilt auf das ich keinen Einfluss habe? Es kann doch nicht sein dass ich die Kostendämofungspauschlae für 2016 zahlen muss obwohl die Behandlung in 2015 war, und die Rechnung so spät ankam?!
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
MfG
Datum der Leistung für Leistungsantrag
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- Bananen-Willi
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Re: Datum der Leistung für Leistungsantrag
Klar können wir das, vermutlich wird dir das aber nicht sonderlich gefallen
§ 15 Abs. 1 Satz 1 der Beihilfeverordnung von BW sagt unmissverständlich:
§ 15 Abs. 1 Satz 1 der Beihilfeverordnung von BW sagt unmissverständlich:
Da bleibt meines Erachtens nach kaum Platz für Auslegungen...Die Beihilfe wird vor Anwendung der Absätze 2 bis 4 um eine Kostendämpfungspauschale für jedes Kalenderjahr gekürzt, in dem beihilfefähige Aufwendungen in Rechnung gestellt sind.