Hallo
ich und mein Mann bekommen nächstens Jahr Zwillinge.
Ich- Beamtin A10 mit ca. 33.000€ Brutto und PKV / Beihilfe
Mann - Brutto ca. 70.000€ und freiwillige GKV
Eigentlich wollten wir die beiden Kinder in die PKV / Beihilfe nehmen.
Nun wurde mir allerdings von der Beihilfestelle in Hessen erklärt, das wir nachweisen müssen das die Kinder nicht bei meinem Mann familienversichert werden können. Sonst gibts keine / kaum Beihilfe (siehe auch Text im Link).
Hier mal ein Beitrag den ich dazu gefunden habe: http://www.makler-harms.de/2011/04/18/h ... einsparen/
Davon hat uns der fleissige Vertreter bei der Debeka natürlich nichts gesagt und hätte uns einfach einen PKV Tarif für die beiden Kinder verkauft. Das böse Erwachen wäre dann wohl danach beim ersten Beihilfeantrag gekommen.
Wer hat Erfahrung damit und kann dazu was sagen?
Müssen wir die Kinder wirklich familienversichern?
Wie habt ihr das gelöst?
Beihilfe Hessen zwingt Kinder in GKV?
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Re: Beihilfe Hessen zwingt Kinder in GKV?
In Hessen ist das wohl so und es gibt dann nur die Möglichkeit einer Anwartschaftsversicherung in der PKV. Der Vater könnte schließlich irgendwann nicht mehr krankenversichert sein (theoretisch) bzw. versterben.
Ob diese Einsparmaßnahme des Bundeslandes Hessen rechtlich einwandfrei ist, sollte überprüft werden.
Denn hier wird ein Vorrang der Familienversicherung konstruiert, nur WEIL diese kostenfrei ist. Das ist eine Denkweise, die sonst nur im Sozialhilferecht vorkommt.
Ich gehe aber davon aus, dass seit 2009 schon jemand gegen die Regelung (erfolglos ?) vorgegangen ist.
In Hessen gibt es dann noch die Sache mit der "Sachleistungsbeihilfe."
Ob diese Einsparmaßnahme des Bundeslandes Hessen rechtlich einwandfrei ist, sollte überprüft werden.
Denn hier wird ein Vorrang der Familienversicherung konstruiert, nur WEIL diese kostenfrei ist. Das ist eine Denkweise, die sonst nur im Sozialhilferecht vorkommt.
Ich gehe aber davon aus, dass seit 2009 schon jemand gegen die Regelung (erfolglos ?) vorgegangen ist.
In Hessen gibt es dann noch die Sache mit der "Sachleistungsbeihilfe."