Beihilfe (DKV) verweigert Übernahme der Fahrtkosten.

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80er Jahre Fan
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Beihilfe (DKV) verweigert Übernahme der Fahrtkosten.

Beitrag von 80er Jahre Fan »

Hallo, und guten Abend in die Runde.

Ich habe einen kleinen Disput mit der Beihilfe (in meinem Fall als beurlaubter Beamter die DKV).
Es geht hier um die Übernahme der Fahrtkosten zu einer ambulanten Nachuntersuchung (MRT).
Ich muss an der Stelle kurz ausholen, ich hatte am 18.02.2015 eine Schädel OP, Entfernung eines sub. Hämatoms.
Bis heute leider ich unter Schwindel, aber das ist eine andere Sache..
Hier geht es um die entstanden Fahrtkosten zu einer Nachuntersuchung (MRT) die am 02.04.2015 stattfand.
Ich bin seit der OP aufgrund von damals sehr starkem Schwindel kein Auto gefahren, der Arzt hatte es mir auch für sechs Wochen untersagt.
Während dieser Zeit wurden alle Fahrten zum Arzt etc. freundlicherweise Familienmitglieder übernommen. Nur bei diesem einen Termin ging es nicht.

Lange Rede kurzer Sinn, die Beihilfe übernimmt die mir entstanden Kosten nicht. Ich soll Pflegestufe 2 oder 3 bzw. einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG", "BI" oder "H" nachweisen.
Einen solchen Ausweis besitzt ich (zum Glück) nicht.

Es gibt solche Nachweise bestimmt auch temporär, aber wie will ich jetzt noch meine "zeitweise Behinderung" nachweisen können? Es ist ja mittlerweile ein wenig Zeit vergangen.

Gibt es da noch eine Möglichkeit meine Kosten geltend zu machen? Ich möchte aber ungern zu einer Behörde gehen und einen Nachweis ausstellen lassen, für eine zeitweise Behinderung die mehr als ein halbes Jahr zurück liegt. Da werde ich ja ausgelacht.....


Vielleicht hat jemand von euch / Ihnen ja ähnliche Erfahrungen gemacht.

Bin für jeden Rat dankbar.

Viele Grüße

80er Jahre Fan
HansH41
Beiträge: 23
Registriert: 11. Sep 2013, 18:46
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Re: Beihilfe (DKV) verweigert Übernahme der Fahrtkosten.

Beitrag von HansH41 »

Hast du dir vom Arzt eine Krankenfahrt-Anordnung ausstellen lassen? Dann zahlt die Beihilfe, ansonsten nicht.
(Persönliche Erfahrung)
80er Jahre Fan
Beiträge: 3
Registriert: 6. Dez 2015, 17:05
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Re: Beihilfe (DKV) verweigert Übernahme der Fahrtkosten.

Beitrag von 80er Jahre Fan »

Hallo,
Danke für deine Antwort.
Ja, der Arzt hat mir eine Fahrt verordnet.
Von daher verstehe ich das ganze nicht.
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Re: Beihilfe (DKV) verweigert Übernahme der Fahrtkosten.

Beitrag von Blue Ice Ultra »

80er Jahre Fan hat geschrieben: Es gibt solche Nachweise bestimmt auch temporär, aber wie will ich jetzt noch meine "zeitweise Behinderung" nachweisen können? Es ist ja mittlerweile ein wenig Zeit vergangen.
Nein, das ergibt sich aus dem Behinderungsbegriff aus § 2 (1) SGB IX (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__2.html)
HansH41
Beiträge: 23
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Re: Beihilfe (DKV) verweigert Übernahme der Fahrtkosten.

Beitrag von HansH41 »

Deine Idee mit der Behinderung ist eine abwegige Idee. Ich war jahrzehntelang Schwerbehinderten-Vertretung meiner Dienststelle und weiß, wie schwierig es ist, einen Schwerbehinderten-Status zu bekommen. Nachträglich geht da gar nichts.

Versuche lieber, deinem Beihilfe-Sachbearbeiter klarzumachen, warum du "plötzlich" ein Taxi benutzen musstest, nachdem du mehrmals keines brauchtest, weil dich deine Familie gefahren hast.
Du mußt dem Sachbearbeiter (m/w) plausibel machen, dass du keine andere Fahrmöglichkeit hattest.

Etwas anderes: Lies bei Google nach, wann Fahrtkosten erstattet werden. Da gibt es viele Kriterien, nachdem sie verweigert werden müssen. Vielleicht bist du unter eines dieser Kriterien gefallen.
80er Jahre Fan
Beiträge: 3
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Re: Beihilfe (DKV) verweigert Übernahme der Fahrtkosten.

Beitrag von 80er Jahre Fan »

Danke für die Antworten.

HansH41, ich weiß das es ein Ding der Unmöglichkeit ist da nachträglich etwas zu bekommen.
Aber genau mit dieser Begründung wurde mir die Übernahme verweigert:

Schwerbehindertenausweis "aG", "BI" oder "H"
Pflegestufe 2 oder 3
Fahrten zur ambulanten Dialyse, Strahlen oder Chemotherapie.

Ich habe es direkt nach der Ablehnung der Kostenübernahme mit dem Sachbearbeiter geredet, leider ist er nicht im geringsten auf mich bzw. mein Anliegen eingegangen.
Und an dieser Stelle fühle ich mich dann ein wenig ver.....

Welche Optionen habe ich - wäre nett wenn jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat und mir weiterhelfen könnte.

Hier geht es mit auch ein wenig ums Prinzip. Immer auf Kosten geachtet, kaum zum Arzt gegangen (Gott sei Dank) stattdessen wenn möglich auf Hausmitte zurück gegriffen usw.

Und wenn man dann doch al Hilfe benötigt bekommt man sie nicht.
Silencium
Beiträge: 232
Registriert: 29. Mär 2010, 19:30
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Re: Beihilfe (DKV) verweigert Übernahme der Fahrtkosten.

Beitrag von Silencium »

Der Fall ist m.E. so eindeutig wie er eindeutiger kaum sein könnte.
Die beihilferechtlichen Voraussetzungen, wie hier und im Beihilfebescheid näher aufgeführt, liegen offenkundig nicht vor. Abweichend davon sind Fahrtkosten nur beihilfefähig, wenn die Festsetzungsstelle die Notwendigkeit der Fahrtkosten im Vorfeld als beihilfefähig anerkannt hat. Auch dies ist nicht gegeben.

Damit ist der Tatbestand der Norm nicht erfüllt. Möglichkeiten die Kosten jetzt "doch noch zu erhalten" gibt es faktisch keine. Sofern die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, steht einem natürlich immer die Möglichkeit dessen Erhebung offen, geht hier m.E. jedoch klar ins Leere..
Auch Argumente wie "es geht mir ums Prinzip, ich war bisher kaum krank" etc. sind zwar menschlich irgendwo nachvollziehbar, selbstverständlich aber juristisch ohne Substanz und führen zu keiner anderen rechtlichen Bewertung.

Vereinfacht gesagt: Jede Norm hat einen Tatbestand (Wenn) - nur wenn der erfüllt ist kommen wir zur Rechtsfolge (Dann).
Der Normgeber hat sich im Beihilferecht (und im GKV-Recht natürlich genauso) bewusst für eine restriktive Handhabung der ambulanten Fahrtkostenerstattung entschieden, auch wenn einem das im Einzelfall etwas "ungerecht" erscheinen mag.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
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