Wahlleistungen im Krankenhaus

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Tuemme
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Wahlleistungen im Krankenhaus

Beitrag von Tuemme »

Hallo zusammen,

folgendes Problem: Ich hatte vor meiner Verbeamtung (Landesbeamter RLP) im vergangenen Jahr bereits einen Schwerbehindertenausweis, sodass private Krankenversicherungen mich zunächst abgelehnt haben und ich in den ersten Monaten meiner Beamtenlaufbahn gesetzlich versichert war. Per Zufall erfuhr ich dann von der Öffnungsaktion einer PKV, die mich inkl. Risikozuschlag aufnahm, was aber immer noch deutlich günstiger war, als gesetzlich zu bleiben. Das Problem war, dass die Frist, in der ich bei der Beihilfe die Wahlarztbehandlung im Krankenhaus beantragen konnte, bei meinem Wechsel bereits verstrichen war.

Im Juli musste ich zwecks Abklärung des Verdachts auf eine Krankheit drei Tage stationär ins Krankenhaus. Dort habe ich ausführlich betont, keine Wahlleistungen in Anspruch nehmen zu wollen. In den letzten Wochen kamen nach und nach die Krankenhausrechnungen, von denen ich die ersten im September einreichte und mir die Beihilfe auch gewährt wurde. Nun reichte ich die letzten Rechnungen ein (über einen Betrag von über 1000 €) und die Beihilfe wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass ich keinen Anspruch auf Übernahme von Wahlleistungen habe. Auf Nachfrage wurde mir erläutert, dass ich mich im Krankenhaus wie ein Kassenpatient verhalten müsse, sofern ich Wahlleistungen nicht privat zahlen wolle. Dann würde ich auch nur eine Krankenhausrechnung erhalten, die beihilfefähig sei. Auf meinen Einwand, dass ich ja bereits mehrere KH-Rechnungen eingereicht habe (Laborrechnungen, etc.), die erstattet wurden, hieß es, dass dies ein Fehler sei und es mein Glück sei, dass der Beihilfebescheid bereits rechtskräftig sei, da ich die entsprechenden Leistungen zu Unrecht erhalten hätte und diese eigentlich zurückzahlen müsse.

Meine Fragen nun:
- Ist diese Auskunft richtig?
- Ich habe in entsprechendem Krankenhaus keinerlei Vertrag über Wahlleistungen unterschrieben, wieso darf die Klinik diese trotzdem abrechnen?
- Gibt es die Möglichkeit, die Wahlleistungen zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu beantragen?

Vielen Dank.
blink182
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Re: Wahlleistungen im Krankenhaus

Beitrag von blink182 »

Hallo Tuemme,

imho kann das KH dir keine Wahlleistungen in Rechnung stellen, für die du keinen entsprechenden Vertrag unterschrieben hast...worauf sollte sich das denn begründen?

Hast du vielleicht doch was unterschrieben und erinnerst dich nicht mehr dran? Ist mir mal passiert mit einem Zweibettzimmer. Der Wisch war bei den ganzen anderen Unterlagen dabei, obwohl ich vorher ausdrücklich gesagt habe, dass ich kein "privates" Zweibettzimmer haben möchte, sondern nur ein normales. Abgerechnet wurde es dann, weil ich eben dafür unterschrieben hatte...aus der Nummer kam ich auch nicht mehr raus.

Bei mir war es allerdings so, dass meine Beihilfe einen Teil der Kosten übernommen hat, als ich die Rechnung eingereicht habe...
Gruß
blink182
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Mikesch
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Re: Wahlleistungen im Krankenhaus

Beitrag von Mikesch »

Tuemme hat geschrieben:- Ich habe in entsprechendem Krankenhaus keinerlei Vertrag über Wahlleistungen unterschrieben, wieso darf die Klinik diese trotzdem abrechnen?
Das vermag ich nicht glauben...
Über die Wahlleistungen kommt ein separater Vertrag nebst Unterschrift zustande. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein KH dermaßen schusselig ist, dies zu "vergessen". Wenn Du Wahlleistungen in Anspruch genommen hast, müssen diese ja vorher Aktenkundig gemacht worden sein. Da würde ich mich beim KH noch mal schlau machen und sie mögen den Vertrag vorlegen. Schau auch noch mal in Deine Aufnahmeunterlagen, normalerweise erhält man von dem ganzen Paiperkram auch Durchschläge.
Sollte in der Tat kein Vertrag bestehen, brauchst Du die Rechnungen auch nicht zahlen.
Tuemme hat geschrieben:- Gibt es die Möglichkeit, die Wahlleistungen zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu beantragen?
Beantragen kann man alles...
...aber eine Erstattung wird nicht erfolgen, Wahlleistungen sind nicht beihilfefähig.
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