Anspruch auf Beitragserstattungen der PKV wenn Beihilfe 70%?

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M-Martin
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Anspruch auf Beitragserstattungen der PKV wenn Beihilfe 70%?

Beitrag von M-Martin »

Hallo Zusammen,

ich hoffe hier auf Antwort auf eine für mich verzwickte Situation.

Kurz Vorgeschichte:
Die uneheliche Tochter meiner Frau wurde mit unserer Eheschließung im Januar 2014 meine Stieftochter die auch weiterhin bei uns im Haushalt lebt. Da diese jetzt studiert wurde über die Kindergeldstelle meiner Frau (Angestellte und gesetzlich krankenversichert) meine Beihilfestelle zur Überprüfung des gestellten Kindergeldanspruchs hingewiesen. Hier kam man dann im Nachhinein darauf, dass mir diesbezüglich ja auch ein erweiterter (eine gemeinsame Tochter und die Stieftochter) Familienzuschlag zusteht.
So weit... so gut. Der versäumte Familienzuschlag wurde mir per Rückrechnung erstattet.
Jetzt aber mein Problem:
Mit der Berücksichtigung meiner nun ja jetzt beiden Töchter beträgt mein Bemessungssatz der Beihilfe 70%, w.h. dass ich nur noch eine PKV mit 30% benötige. Die Umstellung zum jetzt aktuellen Zeitpunkt kein Problem... ich spar mir ab jetzt 20% der Beiträge aus der PKV.
Meine Fragen dazu:
1. Kann ich mir die zu viel bezahlten Beiträge in die PKV von Januar 2014 bis September 2015 rückwirkend erstatten lassen?
2. Muss ich damit rechnen das die PKV dann auch die entsprechenden Leistungsabrechnungen für diesen Zeitraum von 50% auf 30% rückerstattet haben will?
3. Wer bezahlt diese evtl. Rückerstattung der Leistungsabrechnungen? Der Anspruch wird ja wenn dann sicher gegenüber mir als Versicherungsnehmer gestellt?
4. Muss die Beihilfe dann dafür eintreten da mir ja rechtlich der Anspruch auf 70% zugestanden wäre? Ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter in der Beihilfestelle ergab nur: "bereits abgerechnete Beihilfebescheide werden rückwirkend sicher nicht mehr nachberechnet und nachvergütet!".

Für eure Antworten bin ich schon jetzt dankbar.
Blue Ice Ultra
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Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Re: Anspruch auf Beitragserstattungen der PKV wenn Beihilfe

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Warum stellst Du die Fragen nicht Deiner PKV?
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