Trennungsübernachtungsgeld - Wechsel der Unterkunft?

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Peter2184
Beiträge: 5
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Trennungsübernachtungsgeld - Wechsel der Unterkunft?

Beitrag von Peter2184 »

Hallo liebe Leute,

ich hätte einmal eine Frage. Ich bin Referendar bei der Bundeswehr und bin seit Mitte Juli bis Ende September an den Ort x abgeordnet. Ich bin Empfänger von Trennungsgeld § 3 TGV und habe eine Trennungsgeldwohnung am Dienstort. Höchstsatz für das Trennungsübernachtungsgeld beträgt 550 EUR pro Monat. Meine angemietete WOhnung bis 31.08.2015 kostete 500,00 EUR pro Monat.
Nach Absprache mit dem Vermieter bin zum 01.09.2015 ausgezogen da der WLAN Empfang in der Wohnung nicht funktioniert und ich auch keinen Mobilfunkempfang. Ein wenig Kontakt mit meiner Familie hätte ich dann doch gerne während der Woche! :)

Ich habe heute dem zuständigen Refü im Dienstleistungszentrum den neuen Vertrag gezeigt ( Miete: 510,00 EUR pro Monat) und um Übernahme der Miete gebeten für den Monat September bzw. nach Ende der Abordnung.

Antwort: Da die Miete nun teurer ist als die alte Wohnung würden nur die ursprünglichen 500 EUR bezahlt werden. Ganz egal ob der Höchstbetrag bei 550 EUR liegt oder nicht.

Mir geht es sicherlich nicht um die 10 EUR aber ich hätte gerne mal gewusst aufgrund welcher Verordnung oder Rechtslage der Refü solch eine Aussage macht? Wollte ihn erst selbst fragen aber er war schon relativ angepisst....

Danke im Voraus für die Info!
sdh1807
Beiträge: 410
Registriert: 24. Apr 2014, 12:11
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Re: Trennungsübernachtungsgeld - Wechsel der Unterkunft?

Beitrag von sdh1807 »

Ich zitiere die Durchführungsbestimmungen des BMVg zur Trennungsgeldverordnung
(veröffentlicht im VMBl 1999 S 341)
Tz. 3.4.4
Führt ein Wechsel der Unterkunft zu einer höheren Mietbelastung, ist diese nur berücksichtigungsfähig, wenn dem Antragsteller eine weitere Nutzung der bisherigen Unterkunft nicht zuzumuten war.
Kein WLAN und Handyempfang ist sicher in der heutigen Zeit kaum erträglich, aber sicherlich nicht unzumutbar.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
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Re: Trennungsübernachtungsgeld - Wechsel der Unterkunft?

Beitrag von Torquemada »

sdh1807 hat geschrieben:Ich zitiere die Durchführungsbestimmungen des BMVg zur Trennungsgeldverordnung
(veröffentlicht im VMBl 1999 S 341)
Tz. 3.4.4
Führt ein Wechsel der Unterkunft zu einer höheren Mietbelastung, ist diese nur berücksichtigungsfähig, wenn dem Antragsteller eine weitere Nutzung der bisherigen Unterkunft nicht zuzumuten war.
Kein WLAN und Handyempfang ist sicher in der heutigen Zeit kaum erträglich, aber sicherlich nicht unzumutbar.
Darüber ließe sich trefflich rechtlich streiten. Wenn dies aich bei ALG2-Empfängern zum Leben gehört, wird es auch einem Bundeswehrangehörigen zu stehen.
herr b
Beiträge: 308
Registriert: 27. Jul 2014, 19:11
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Re: Trennungsübernachtungsgeld - Wechsel der Unterkunft?

Beitrag von herr b »

Und nicht nur das, vermeintlichen Asylanten wird mittlerweile das SMARTPHONE inkl. INTERNET als
kein Luxus ausgelegt, sondern als standart.
Und der deutsche Beamte muss sich mit sowas auseinandersetzen. Frechheit!!!
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
sdh1807
Beiträge: 410
Registriert: 24. Apr 2014, 12:11
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Re: Trennungsübernachtungsgeld - Wechsel der Unterkunft?

Beitrag von sdh1807 »

Darüber streiten kann man sicherlich.
Vielleicht muss einfach mal jemand die Gerichte bemühen um das klären zu lassen.
Der Bearbeiter muss sich natürlich an die Durchführungsbestimmungen seines Dienstherren halten.
Vielleicht lohnt hier ein Widerspruch um klären zu lassen ob fehlendes Netz zur Unzumutbarkeit einer Unterkunft führt.

Was mich nervt ist, das in letzter Zeit jedes Thema dazu genutzt wird dem Asylbewerber die Schuld in die Schuhe zu schieben.
Der kann nichts dafür, dass Peter sich eine Unterkunft ohne Internet und Handyempfang gesucht hat. Der kann auch nichts für die DB die das BMVg zur TGV erlassen hat.
Es soll doch bitte jeder der denkt es geht dem Asylbewerber so viel besser als den Deutschen seinen Pass verbrennen und sich einfach mit in der Schlange anstellen.
Ihm sei das "fette" Leben eines Flüchtlings gegönnt.
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