Vor einiger Zeit bin ich mittels RTW ins Krankehaus gebracht worden. Heute kam der Gebührenbescheid.
RTW Pauschale 443,50€
Notarzt 423,50€
Macht zusammen 867€. Wird dieser Einsatz von der Beihilfe (NRW) übernommen?
Ist RTW und Notarzt beihilfefähig?
Moderator: Moderatoren
Ist RTW und Notarzt beihilfefähig?
Ich bin befördert worden...
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Re: Ist RTW und Notarzt beihilfefähig?
Warum nicht? Meine Tochter war mal betroffen und ich habe bis auf 10 Euro Eigenbeteiligung alles erstattet bekommen (Beihilfe Bund).
Re: Ist RTW und Notarzt beihilfefähig?
Wird alles bezahlt.
Hatte dieses Szenario letztes Jahr. Ein paar Euro mußt du selber übernehmen, ist aber nicht der Rede wert.
Hatte dieses Szenario letztes Jahr. Ein paar Euro mußt du selber übernehmen, ist aber nicht der Rede wert.
Re: Ist RTW und Notarzt beihilfefähig?
Dann bin ich ja beruhigt. Ich find die Rechnung allerdings ganz
schön überzogen... Nun ja, Beihilfe und PKV gerade fertig ge-
macht und in die Post gegeben.
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Re: Ist RTW und Notarzt beihilfefähig?
Die Aufwendungen sind in jedem in Deutschland existenten Beihilferecht beihilfefähig. Im Übrigen sind das auch absolut übliche Kosten / Gebühren.
Also keine Bedenken
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Re: Ist RTW und Notarzt beihilfefähig?
Die Kosten sind völlig normal und werden (NRW) jährlich zwischen den KK und Städten (Träger Rettungsdienst) neu verhandelt.
VG MK
Re: Ist RTW und Notarzt beihilfefähig?
So einen Stundenlohn hätte ich auch gerne...
Hauptsache ich die Kosten wieder und bleib
nicht auf einen Großteil sitzen.
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Re: Ist RTW und Notarzt beihilfefähig?
Wenn der Feuerwehrbeamte mal davon mehr abbekommen würde...
VG MK