Wartezeit Psychotherapie

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Angelheart
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Wartezeit Psychotherapie

Beitrag von Angelheart »

Ein nettes Hallo an alle,

ich habe mich schon durch einige Webseiten gekämpft und bin nun noch unsicherer geworden.

Eine Therapie hatte ich schon mal und mir ist bekannt, dass ein erneutes Gutachterverfahren eingeleitet wird.

Meine Frage ist, gibt es eine Wartezeit wie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung oder wird evtl. sogar eine erneute Therapie abgelehnt, wenn man in den letzten Jahren schon zwei Therapieformen "ausgenutzt" hat?

Vielen Dank,

Angelheart
egyptwoman
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Re: Wartezeit Psychotherapie

Beitrag von egyptwoman »

Da musst du dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen ob sie eine erneute Therapie übernimmt kostenmäßig. Wartezeiten wirst du ebenfalls haben oder du telefonierst sämtliche Therapeuten in deiner näheren Umgebung ab ob nicht jemand schnell einen Platz frei hat.
Habe zur Zeit dasselbe Problem, muss bei meiner KV erstmal nen Behandlungsplan einreichen und die entscheiden dann ob sie eine erneute Therapie übernehmen. Weißt dich der Dienstherr allerdings an eine erneute Therapie zu machen müsstest du dich mit der Beihilfestelle in Verbindung setzen und fragen inwieweit die Kostendeckung von dort komplett übernommen wird, denn eine 30 - 50 %ige Selbstbeteiligung an den Kosten ist niemandem zuzumuten, wenn man sich nicht finanziell ruinieren will.

egyptwoman
Angelheart
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Re: Wartezeit Psychotherapie

Beitrag von Angelheart »

Lieben Dank. Also die KK trägt 50% für 20 Sitzungen im Jahr, das ist mir bekannt.
Nun hängt es an der Beihilfestelle. Eine Therapeutin hätte ich schon.
egyptwoman
Beiträge: 682
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Re: Wartezeit Psychotherapie

Beitrag von egyptwoman »

Das klingt super. Ich glaube das die Beihilfe auch keine Probleme machen wird, meist hängt es an der KV das die Kosten nicht übernehmen und wenn du die Auflage vom Dienstherrn bzgl erneuter Begutachtung bekommst, können sie die Kosten auch nicht ablehnen.
Angelheart
Beiträge: 9
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Re: Wartezeit Psychotherapie

Beitrag von Angelheart »

Nein ich habe keine erneute Begutachtung oder sonstiges, es geht mir lediglich um die Kostenerstattung durch die Beihilfestelle.Sehr oft habe ich schon gehört, dass es abgelehnt wurde,da keine "Hoffnung auf Heilung" bestand. Das ängstigt....
egyptwoman
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Re: Wartezeit Psychotherapie

Beitrag von egyptwoman »

Das würde aber bedeuten das du nicht mehr dienstfähig wärest, wenn das mit der Begründung abgelehnt wird, da du aber offenbar noch nicht in DDU bist (das sagt mir dein Kommentar das die KV 50 % der Kosten übernimmt), werden sie das wohl nicht ablehnen können.
Außerdem kann die Beihilfestelle das ja kaum beurteilen, es sei denn denen liegt ein Gutachten deines behandelnden Arztes vor, der das genauso sieht.In der Beihilfe arbeiten keine Mediziner, ob Hoffnung auf Heilung besteht kann einzig und allein ein Arzt entscheiden und die Beihilfe müsste ein Gutachten in Auftrag geben.
Adler
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Re: Wartezeit Psychotherapie

Beitrag von Adler »

Meine Frage ist, gibt es eine Wartezeit wie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
Es gibt die 2-jährige Therapiepause nach Abschluss einer Behandlung in der GKV gar nicht.
Das ist nur ein Gerücht.
http://www.kbv.de/media/sp/01_Psychotherapie_Aerzte.pdf
Da hat wohl nur ein Psycho-Doc § 11 Abs. 4 Psychotherapie-Vereinbarung falsch interpretiert.


aus VwV zur BBhV:
Ein „Krankheitsfall“ umfasst die auf einer verbindenden Diagnose beruhende und im Wesentlichen einer einheitlichen Zielsetzung dienende Psychotherapie in einer akuten Krankheitsperiode.
Der Begriff des Krankheitsfalls ist daher enger als der des Behandlungsfalls im Sinne des SGB V.
Klar, dass es dann in der Beihilfe auch zu vermehrten Ablehnungen von Psychotherapie-Anträgen kommt, wenn keine " akuten Krankheitsperiode" vorliegt.

Aber wer sich mit Psychotherapie-Fragebögen auskennt, der kann darauf immer eine " akuten Krankheitsperiode" konstruieren.
Der von der Beihilfestelle beauftragte Gutachter entscheidet über den Antrag nur nach Aktenlage.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Angelheart
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Re: Wartezeit Psychotherapie

Beitrag von Angelheart »

Vielen Dank für Eure Antworten.

@egyptwoman Also ich glaube nicht, dass "eine Chance auf Heilung" unmittelbar mit einer Dienstunfähigkeit zusammenhängt. Dennoch verstehe ich deinen Gedankengang.

@ Adler Also muss meine zukünftige Ärztin nach den Probesitzungen darauf achten, dass der Fakt der "akuten Krankheitsperiode" vorliegt und dies auch so darlegen. Na ich bin gespannt aber auch nervös, weil ich dringend diese Behandlung benötige. Die Ärztin selbst kenne ich schon von einer Krankenhausbehandlung, sie ist eine absolute Fachfrau, die mir sehr helfen kann.

Danke nochmal.
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