Trennungsübernachtungsgeld

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Wolle1Super
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Trennungsübernachtungsgeld

Beitrag von Wolle1Super »

Hallo zusammen.

Ich bin als Bundeswehrbeamter versetz worden ohne zusage UKV.
Ich habe mir am neuen Wohnort eine Zweitwohnung zugelegt.
Jetzt habe ich ein Problem mit der Abrechnungsstelle.
Es geht um die Übernahme der Kosten.
Meine Frage ,was wird an Kosten übernommen.
Nebenkosten/Betriebskosten Strom, Wasser Heizung und was sonst noch?

Im Netz kann ich das so nicht finden.
Es heißt immer nur das die Notwendigen kosten übernommen werden.

Gruß
Wolle1Super
sdh1807
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Re: Trennungsübernachtungsgeld

Beitrag von sdh1807 »

notwendig sind die Kosten, ohne die eine Wohnung nicht betrieben werden kann
dazu gehören die Betriebkosten, sowie Wärme, Strom und Wasser

Aus den Durchführungsbestimmungen des BMVg zur TGV (VMBl 1999 S.341)
Tz 3.4.2
Muss der Berechtigte eine entgeltliche Wohnung in Anspruch nehmen, sind die nachgewiesenen notwendigen Kosten als Trennungsübernachtungsgeld zu erstatten...

Tz 3.4.4
...Die nachgewiesenen Kosten werden bis zu der für eine angemessene Unterkunft ortsüblichen Miete incl. der nachgewiesenen Nebenkosten als notwendig berücksichtigt...
Die ortsübliche Miete wird durch das zuständige BwDLZ festgelegt.

Rechenbeispiel:
ortsübliche Miete 500 €

Kosten Unterkunft 300 € + 50 € Strom + 50 € Wasser + 50 € Wärme = gesamt 450 € (bleiben 50 € pro Monat Luft)

Abrechnung der Nebenkosten/Gas/Wasser/Wärme ergibt das für 2014 800 € nachgezahlt werden müssen.
600 € werden als notwendige Kosten erstattet, 200 € übersteigen die ortsübliche Miete und werden als nicht notwenig nicht erstattet

mein Wissensstand ist auf Stand Ende 2012, da ich seit dem nicht mehr Bearbeiter Trennungsgeld bei der Bw bin
sollten sich danach grundlegende Dinge geändert haben ist das an mir vorbei gegangen
wenn sie mir detailliert darlegen welche Kosten nicht erstattet werden sollen, kann ich aber bei einem befreundetet TG-Bearbeiter der Bw gezielt nachfragen
Wolle1Super
Beiträge: 8
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Re: Trennungsübernachtungsgeld

Beitrag von Wolle1Super »

Es geht um Kosten für Gas.
sdh1807
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Re: Trennungsübernachtungsgeld

Beitrag von sdh1807 »

Wenn es geht ein bisschen genauer.

Sie haben ja sicher mitgeteilt bekommen, dass das Gas nicht erstattet werden kann, weil ....
sdh1807
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Re: Trennungsübernachtungsgeld

Beitrag von sdh1807 »

ich lege mal den aktuellsten Zentralerlass des BMVg nach
Zentralerlass B-2213/11
101. Nach § 3 Absatz 4 TGV werden als Trennungsübernachtungsgeld die nachgewiesenen
notwendigen, auf Grund eines Mietvertrages oder einer ähnlichen Nutzungsvereinbarung zu
zahlenden Kosten für eine wegen einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 TGV bezogenen Unterkunft
erstattet. Als notwendig können die Kosten angesehen werden, die in Folge einer dienstlichen
Maßnahme entstanden und der Höhe nach erforderlich sind, jedoch nicht über den für den jeweiligen
Ort festgesetzten Höchstbetrag hinaus. Zu den Übernachtungskosten gehören auch die unmittelbar
mit der Nutzung zusammenhängenden Nebenkosten. Eine Unterscheidung zwischen
verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Umlagen findet nicht statt.
Wärme gehört unmittelbar zur Nutzung einer Unterkunft. Ohne Wärme ist eine Wohnung nicht nutzbar.
Die Kosten sind demnach bis zur Höchstgrenze der ortsüblichen Miete zu erstatten.
Das gilt ebenso für Strom und Wasser und zwar unabhängig davon ob die Kosten pauschal in der Miete vereinbart sind oder der TG-Empfänger selbst Verträge mit den Versorgern geschlossen hat.
Wolle1Super
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Re: Trennungsübernachtungsgeld

Beitrag von Wolle1Super »

Die Wohnung wird mit Gas geheizt .Auch warmes Wasser wird mit Gas erhitzt.
Die Verwaltung möchte die Gaskosten nicht übernehmen.
Strom und Wasser werden übernommen.
sdh1807
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Re: Trennungsübernachtungsgeld

Beitrag von sdh1807 »

Dann die ablehnende Stelle auffordern einen rechtsbehelfsfähigen Festsetzungsbescheid zu erstellen.
Gegen den dann sofort mit dem Hinweis auf den Zentralerlass B-2213/11 Widerspruch einlegen.

Eine kalte Unterkunft ohne warmes Wasser ist nicht zumutbar.


Ich kann ja mal einen kleinen "Schwank" aus meiner Zeit als TG-Bearbeiter bei der Bw erzählen:
Mit Erlass vom 18.06.12 wurde festgelegt, das Stromkosten nur noch dann zu erstatten sind, wenn diese als Pauschale bereits in den Mietkosten enthalten sind. Alle TG-Empfänger die mit dem Stromversorger einen Vertrag über die Stromlieferung abschließen mussten blieben dann auf den Kosten sitzen. Wir mussten jede Menge Festsetzungsbescheide erstellen, alle legten Widerspruch ein.
Die Begründung war damals, dass man in der Zeit wenn man sich in der TG-Unterkunft aufhält ja zu Hause keinen Strom verbraucht und daher keine Mehrkosten entstehen, die zu erstatten wären.
Bereits am 13.08.12 wurde der Erlass wieder aufgehoben (ging recht fix, wir vermuteten, das da jemand der B-Besoldung auf den Tisch gehauen hat weil er seinen Strom nicht mehr erstattet bekommt) und seit dem werden allen wieder die Stromkosten (im Rahmen bis zur ortsüblichen Miete) erstattet.


Das Wasser oder Gas nicht erstattet werden hörte ich nun zum ersten Mal.

Auf die Begründung bin ich ja mal gespannt.
Wolle1Super
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Re: Trennungsübernachtungsgeld

Beitrag von Wolle1Super »

Wo kann ich den Zentralerlass B-2213/11 finden, damit ich es nachlesen kann?
sdh1807
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Re: Trennungsübernachtungsgeld

Beitrag von sdh1807 »

Wie ist hier der Sachstand?

Rückt der Abrechner nun die Gaskosten raus?
Wolle1Super
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Re: Trennungsübernachtungsgeld

Beitrag von Wolle1Super »

Ich habe um nochmalige Überprüfung gebeten und habe dabei auf den Zentralerlass verwiesen.
Bei negativen Ergebnis habe ich um einen rechtsbehelfsfähigen Festsetzungsbescheid gebeten.

Man hat mir zugesagt diesen Fall noch einmal zu überprüfen.

Mann wird sich bei mir melden.
sdh1807
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Re: Trennungsübernachtungsgeld

Beitrag von sdh1807 »

Hoffen wir das die ihren Fehler einsehen ohne Widerspruchsverfahren.
Wolle1Super
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Re: Trennungsübernachtungsgeld

Beitrag von Wolle1Super »

Hallo Zusammen

Heute habe ich die Nachricht bekommen das die Gaskosten übernommen werden.

Vielen Dank für die Hilfe.
sdh1807
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Re: Trennungsübernachtungsgeld

Beitrag von sdh1807 »

Klasse. Ich bin hoch erfreut, dass es noch Leute gibt die ihren Fehler einsehen ohne das man sich durch die Instanzen klagen muss.
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