Beihilfeberechtigung nach Wegfall Kindergeld

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Bruno99
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Registriert: 14. Feb 2015, 11:58
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Beihilfeberechtigung nach Wegfall Kindergeld

Beitrag von Bruno99 »

Hallo an alle hier im Forum,

ich habe mich gearde hier angemeldet und habe folgende Frage:

Endet in dem Monat in dem das Kindergeld / Kinderzuschlag wegfällt auch die Beihilfeberechtigung für das Kind oder erst am Jahresende?

Mein Kind studiert und wird im Mai 25 Jahre. Bundesland: Berlin

In Baden-Württemberg ist es scheinbar so, dass die Kinder bis zum Ablauf des Kalenderjahres berücksichtigungsfähig sind, in dem die Berücksichtigungsfähikeit endet.
Silencium
Beiträge: 232
Registriert: 29. Mär 2010, 19:30
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Re: Beihilfeberechtigung nach Wegfall Kindergeld

Beitrag von Silencium »

Die Berücksichtigungsfähigkeit des Kindes endet mit Ablauf des Monats, in dem das 25. Lebensjahr vollendet wird, da ab dem Folgemonat kein Anspruch mehr auf Familienzuschlag besteht, vgl. § 4 Abs. 2 S. 1 LBhVO. Damit endet bei Ihnen die Berücksichtigungsfähigkeit des Kindes zum 01.06.2015.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
Bruno99
Beiträge: 2
Registriert: 14. Feb 2015, 11:58
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Re: Beihilfeberechtigung nach Wegfall Kindergeld

Beitrag von Bruno99 »

Bin leidr erst heut zum Lesen gekommen. Schönen Dank!
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