Hallo an alle hier im Forum,
ich habe mich gearde hier angemeldet und habe folgende Frage:
Endet in dem Monat in dem das Kindergeld / Kinderzuschlag wegfällt auch die Beihilfeberechtigung für das Kind oder erst am Jahresende?
Mein Kind studiert und wird im Mai 25 Jahre. Bundesland: Berlin
In Baden-Württemberg ist es scheinbar so, dass die Kinder bis zum Ablauf des Kalenderjahres berücksichtigungsfähig sind, in dem die Berücksichtigungsfähikeit endet.
Beihilfeberechtigung nach Wegfall Kindergeld
Moderator: Moderatoren
Re: Beihilfeberechtigung nach Wegfall Kindergeld
Die Berücksichtigungsfähigkeit des Kindes endet mit Ablauf des Monats, in dem das 25. Lebensjahr vollendet wird, da ab dem Folgemonat kein Anspruch mehr auf Familienzuschlag besteht, vgl. § 4 Abs. 2 S. 1 LBhVO. Damit endet bei Ihnen die Berücksichtigungsfähigkeit des Kindes zum 01.06.2015.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
Re: Beihilfeberechtigung nach Wegfall Kindergeld
Bin leidr erst heut zum Lesen gekommen. Schönen Dank!