Beurlaubung Eigenanteil Befreiung Hamburg

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Beamt3
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Registriert: 18. Jan 2015, 18:57
Behörde:

Beurlaubung Eigenanteil Befreiung Hamburg

Beitrag von Beamt3 »

Hallo liebe Beamten,

eine Frage zum Beihilferecht in Hamburg: Ich bin wegen chronischer Krankheit vom Eigenanteil zu beihilfefähigen Medikamenten befreit und möchte mich beurlauben lassen (5 Monate, um mich in der Zeit voll und ganz auf mein berufsbegleitendes Studium zu konzentrieren). Der Beihilfeanspruch ruht ja dann für die Zeit, muss ich danach erst wieder die 2 % Belastungsgrenze überschreiten oder behalte ich das "Recht", das mir derzeit zusteht?

In der Beihilfeverordnung in Hamburg bin ich nicht fündig geworden. Hat jemand Ideen?

Viele Grüße aus Hamburg
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