Beihilfe-Einspruch

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Schwoarzer
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Beihilfe-Einspruch

Beitrag von Schwoarzer »

Hallo,

ich habe ein Problem mit der Beihilfestelle.

Ich habe ein Rezept für ein Medikament in Höhe von 343€ eingereicht. Die Bezahlung wurde abgelehnt, da dieses Medikament nicht beihilfefähig ist. Dies ist soweit in Ordnung.

Jedoch wird es bei bestimmten Krankheiten doch bezahlt. Ich dachte mir nichts dabei und verließ mich auf die ausstehende Arztrechnung. Die Diagnose bestätigt die Krankheit und bisher wurde es auch imme bezahlt.

Bloß bis die Arztrechnung zugesandt wurde, vertrich die Einspruchszeit. Nach ca. 6 Wochen habe ich das Rezept mit Arztrechnung nochmals eingereicht. Die Bezahlung des Medikaments wurde wieder abgelehnt. Der Beamte in der Beihilfestelle erklärte mir am Telefon, dass die angegebene Krankheit falsch formuliert sei und deshalb keine Bezahlung erfolge. Nach langem Hin und Her verblieben wir so, dass ich eine neue Rechnung mit der genauen Krankheitsangabe einreiche. Anfangs war er noch einverstanden. Im Laufe des Gesprächs sagte er, dass dies so "Sache" wäre, da der Arzt ja jeden Patientenwunsch erfüllen könne und schreiben könne, dass es für mich vorteilhaft wäre.

Er schickte mir dann ein Schreiben, in dem stand, dass das Medikament für meine Krankheit nicht beihilfefähig sei. Am Schluss des Schreibens erwähnte er, dass ich gegen dieses Schreiben keinen Einspruch einlegen kann, da die Frist der Erstbeantragung -vor ca. 6/7 Wochen- schon abgelaufen sei.

Nun, sicher habe ich die Frist verstreichen lassen. Aber doch nur, um die Arztrechnung abzuwarten.

Muss ich nun auf die ca. 170€ verzichten ???
Oder gibt es doch noch irgendeine Möglichkeit ???

Für eure Antworten danke ich schon im Voraus.


Viele Grüße

Schwoarzer
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

Moin,
ich denke, Du bist im Netz der Vorschriften hängen geblieben...

Erfolgt nach einem Bescheid, sprich Verwaltungsakt kein Einspruch wird dieser Rechtskräftig.

Du hättest also Einspruch einlegen müssen und anschließend die Arztrechnung einreichen.
Nach ca. 6 Wochen habe ich das Rezept mit Arztrechnung nochmals eingereicht. Die Bezahlung des Medikaments wurde wieder abgelehnt. Der Beamte in der Beihilfestelle erklärte mir am Telefon, dass die angegebene Krankheit falsch formuliert sei und deshalb keine Bezahlung erfolge.
Hier wäre die Beihilfestelle ob Deines Versäumnisses fast sogar noch kulant gewesen.
Wenn dann die Diagnose vom Arzt aber noch falsch oder nicht beihilfefähig angegeben worden ist, ist der Zug bei der Beihilfe wirklich abgefahren.
Würde nachträglich eine weitere Beihilfefähige Ersatz-Arztrechnung nachgereicht, würde ich sogar den Disziplinarvorgesetzen informieren, da ich Betrug vermuten würde.

IMHO hat hier die Beihilfestelle völlig korrekt gehandelt. Wenn dem Arzt ein Versäumnis ob einer falschen Diagnose anzurechnen ist und Du dadurch einen Schaden hast, hat der den schwarzen Peter.
Bloß, versuche dem das mal nachzuweisen...
Nun, sicher habe ich die Frist verstreichen lassen. Aber doch nur, um die Arztrechnung abzuwarten.
Merke: So was gilt nicht! Wir haben Gesetze und Vorschriften, Regeln, woran wir uns zu halten haben.
Was wäre es für einen Aufwand für einen Zweizeiler gewesen, gegen den Bescheid Einspruch zu erheben, der Hinweis darauf steht auf jeden Beihilfebescheid?
Als Verwaltungsmensch muss man das doch ob der Konsequenzen wissen !?

Sehe es als Lehrgeld...
Rechtlich ist da IMHO gar nichts zu machen, das Versäumnis liegt bei Dir.

Cu,
Mikesch
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