Re: Anfechtung Gutachten
Verfasst: 16. Aug 2015, 16:55
Ohne jetzt wieder auf die gesamte Thematik eingehen zu wollen, hier nur folgendes:
Mein Dienstherr hat dem Gutachter (unter anderem) die Frage gestellt, ob meine Bildschirmtauglichkeit eingeschränkt sei. Der Gutachter hat, ohne eine einzige Untersuchung hierzu durchgeführt zu haben und ohne jeglichen Hinweis in den zahlreichen vorgelegten Arzt-/Klinikberichten, im November 2014 festgestellt, dass meine Bildschirmtauglichkeit eingeschränkt wäre. Bei meiner chronischen neurologischen Erkrankung (MS) KANN die Bildschirmfähigkeit eingeschränkt sein, MUSS es aber nicht. In einer mehrstündigen Untersuchung auf meine Veranlassung in einer renommierten Klinik wurde im Januar 2015 festgestellt, dass meine Bildschirmtauglichkeit in keinster Weise eingeschränkt ist.
Anders als viele andere MS-Patienten habe ich in der Vergangenheit niemals eine Sehnerventzündung oder irgendwelche anderen Probleme mit den Augen gehabt. Laut Aussagen meines behandelnden Neurologen und meiner Schwiegertochter, die in circa zwei Monaten ihren Facharzt für Neurologie an der hiesigen Uniklinik absolvieren wird (und somit auf einem ziemlich aktuellen Stand der einschlägigen Forschung ist) kann man auch bei MS ohne entsprechende Untersuchung keinerlei Aussage über die Bildschirmtauglichkeit treffen.
Dies ist nur ein Beispiel, welches ich hier anführe, weil es sich am besten widerlegen lässt (und durch die Untersuchung im Januar bereits widerlegt ist). Mein Dienstherr hat dem Gutachter noch andere Fragen gestellt, die dieser, ebenfalls ohne wirkliche Untersuchungen, in teilweise absurder Art und Weise und im Gegensatz zu vorgelegten Arztberichten beantwortet hat. Sicherlich kann ein Gutachter von vorgelegten Arztberichten abweichen. Soweit er dies tut, muss er dann jedoch zumindest begründen, warum er von den Einschätzungen der anderen Ärzte/Kliniken abweicht. Dies hat er in keinem der angesprochenen Fälle getan. Das wäre ihm sicherlich auch schwergefallen, weil er, wie gesagt, keine entsprechenden Untersuchungen durchgeführt hat.
Der untersuchende Gutachter war ebenfalls Facharzt für Neurologie und hätte als solcher wissen müssen, dass nicht alle MS-Patienten per se bildschirmuntauglich sind.
Im letzten Jahr habe ich an einer sechswöchigen Arbeits- und Belastungserprobung in einer einschlägigen Klinik teilgenommen. Im Ergebnis dieser Erprobung wurde festgestellt, dass ich vollschichtig arbeitsfähig bin, weil die MS-bedingten Einschränkungen, gerade im Hinblick auf meinen Dienstposten, so gut wie keine Relevanz haben.
Aus den aufgeführten Gründen bezeichne ich das Gutachten aus November 2014 nach wie vor als Falschgutachten, weil sich der Gutachter angemaßt hat, nach einem gerade mal achtminütigem Gespräch Aussagen über meine Dienstfähigkeit zu treffen, die im krassen Widerspruch zu sämtlichen Vorbefunden stehen. Hierbei hat er auch die Untersuchungsergebnisse seiner eigenen Assistentin (bei ihm angestellte Ärztin), die mich circa 50 Minuten lang neurologisch und anamnestisch untersucht und hierbei keinerlei gravierenden physischen oder psychischen Defizite festgestellt hat, völlig außer acht gelassen.
Als er sein Gutachten abgab, hat er nicht geahnt, dass ich sämtliche Untersuchungsergebnisse durch meinen Anwalt einfordern würde. Dadurch konnte ich nachweisen, dass er nicht nur von fremden ärztlichen Einschätzungen sondern sogar von den in seiner Praxis erhobenen Untersuchungsbefunden erheblich abgewichen ist.
Mein Dienstherr hat dem Gutachter (unter anderem) die Frage gestellt, ob meine Bildschirmtauglichkeit eingeschränkt sei. Der Gutachter hat, ohne eine einzige Untersuchung hierzu durchgeführt zu haben und ohne jeglichen Hinweis in den zahlreichen vorgelegten Arzt-/Klinikberichten, im November 2014 festgestellt, dass meine Bildschirmtauglichkeit eingeschränkt wäre. Bei meiner chronischen neurologischen Erkrankung (MS) KANN die Bildschirmfähigkeit eingeschränkt sein, MUSS es aber nicht. In einer mehrstündigen Untersuchung auf meine Veranlassung in einer renommierten Klinik wurde im Januar 2015 festgestellt, dass meine Bildschirmtauglichkeit in keinster Weise eingeschränkt ist.
Anders als viele andere MS-Patienten habe ich in der Vergangenheit niemals eine Sehnerventzündung oder irgendwelche anderen Probleme mit den Augen gehabt. Laut Aussagen meines behandelnden Neurologen und meiner Schwiegertochter, die in circa zwei Monaten ihren Facharzt für Neurologie an der hiesigen Uniklinik absolvieren wird (und somit auf einem ziemlich aktuellen Stand der einschlägigen Forschung ist) kann man auch bei MS ohne entsprechende Untersuchung keinerlei Aussage über die Bildschirmtauglichkeit treffen.
Dies ist nur ein Beispiel, welches ich hier anführe, weil es sich am besten widerlegen lässt (und durch die Untersuchung im Januar bereits widerlegt ist). Mein Dienstherr hat dem Gutachter noch andere Fragen gestellt, die dieser, ebenfalls ohne wirkliche Untersuchungen, in teilweise absurder Art und Weise und im Gegensatz zu vorgelegten Arztberichten beantwortet hat. Sicherlich kann ein Gutachter von vorgelegten Arztberichten abweichen. Soweit er dies tut, muss er dann jedoch zumindest begründen, warum er von den Einschätzungen der anderen Ärzte/Kliniken abweicht. Dies hat er in keinem der angesprochenen Fälle getan. Das wäre ihm sicherlich auch schwergefallen, weil er, wie gesagt, keine entsprechenden Untersuchungen durchgeführt hat.
Der untersuchende Gutachter war ebenfalls Facharzt für Neurologie und hätte als solcher wissen müssen, dass nicht alle MS-Patienten per se bildschirmuntauglich sind.
Im letzten Jahr habe ich an einer sechswöchigen Arbeits- und Belastungserprobung in einer einschlägigen Klinik teilgenommen. Im Ergebnis dieser Erprobung wurde festgestellt, dass ich vollschichtig arbeitsfähig bin, weil die MS-bedingten Einschränkungen, gerade im Hinblick auf meinen Dienstposten, so gut wie keine Relevanz haben.
Aus den aufgeführten Gründen bezeichne ich das Gutachten aus November 2014 nach wie vor als Falschgutachten, weil sich der Gutachter angemaßt hat, nach einem gerade mal achtminütigem Gespräch Aussagen über meine Dienstfähigkeit zu treffen, die im krassen Widerspruch zu sämtlichen Vorbefunden stehen. Hierbei hat er auch die Untersuchungsergebnisse seiner eigenen Assistentin (bei ihm angestellte Ärztin), die mich circa 50 Minuten lang neurologisch und anamnestisch untersucht und hierbei keinerlei gravierenden physischen oder psychischen Defizite festgestellt hat, völlig außer acht gelassen.
Als er sein Gutachten abgab, hat er nicht geahnt, dass ich sämtliche Untersuchungsergebnisse durch meinen Anwalt einfordern würde. Dadurch konnte ich nachweisen, dass er nicht nur von fremden ärztlichen Einschätzungen sondern sogar von den in seiner Praxis erhobenen Untersuchungsbefunden erheblich abgewichen ist.