Anfechtung Gutachten

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Emma61
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Anfechtung Gutachten

Beitrag von Emma61 »

Mir droht aufgrund eines offensichtlich unrichtigen Gutachtens des SMD der DRV die Versetzung in den Ruhestand.

Ich bin gerade dabei, das Gutachten anzufechten und gegen den Gutachter Strafanzeige gem. § 278 StGB wegen Ausstellens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses zu erstatten.

Wer hat diesbezüglich bereits Erfahrungen gesammelt oder Tipps zum Vorgehen?
Emma61
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von Emma61 »

Ich war bereits beim Anwalt, der für mich die Anfechtung des Gutachtens im Hauptsacheverfahren durchführen wird. D.h., wir werden eine entsprechende Verfügung gar nicht erst abwarten.

Die Strafanzeige habe ich auch mit ihm besprochen, werde ich aber aus Kostengründen selbst erstatten. Er wird mich jedoch dabei unterstützen. Die Tatbestandsvoraussetzungen sind gegeben, weil es sich um ein Gesundheitszeugnis zur Vorlage bei meinem Dienstherrn, und somit einer Behörde, handelt. Auch ist das Gesundheitszeugnis nach Einschätzung meines Anwalts so offensichtlich unrichtig, dass der Gutachter es wider besseres Wissen ausgestellt haben MUSS.
Emma61
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von Emma61 »

Ich habe in den letzten Wochen bereits zwei Mitbetroffene kennengelernt. Einer davon wurde bereits aufgrund des falschen Gutachtens derselben Stelle, die mich begutachtet hat, zur Ruhe gesetzt. Er ist dagegen gerichtlich vorgegangen, und das Gutachten wurde mittlerweile niedergeschlagen. Dennoch bezieht er bis zur endgültigen Entscheidung Pensionsbezüge. Die Behörde möchte ihn erneut von anderer Stelle begutachten lassen. Obwohl die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gerichtlich festgestellt wurde, erhält er nur Pensionsbezüge.

Damit mir nicht dasselbe passiert, werden wir schon vor einer eventuellen Zurruhesetzungsverfügung gegen das Gutachten angehen.

Sollte es weitere Mitbetroffene geben, können diese sich gerne per PN mit mir in Verbindung setzen. Ich denke, dass wir gemeinsam noch besser gegen das Unrecht vorgehen können, insbesondere, wenn mehrere Personen von derselben Stelle falsch begutachtet wurden .
Adler
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von Adler »

Sieh die mal an, wie lange das hier gedauert hat, bis die Betroffenen wieder im Dienst waren.
http://www.welt.de/newsticker/news3/art ... hnder.html

Die Beamten hatten gar keinen Widerspruch eingelegt. Ansonsten wäre ein Zweitgutachter eingesetzt worden.
Möglicherweise ahnten sie aber auch nichts gutes durch den Zweitgutachter.
Der Dienstherr kann ja auf jeden Amtsarzt Einfluss nehmen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerfahnder-Aff%C3%A4re

Bezüglich des Gutachters:
http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/h ... 77618.html
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Emma61
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von Emma61 »

Vielen Dank für die nützlichen Hinweise, Adler!

Gerade weil mir der Steuerfahnder-Fall bekannt ist, versuche ich alles, um zu vermeiden, dass es mir genauso geht.

Die Strafanzeige gemäß Paragraph 278 StGB habe ich heute erstattet. Zu meinem Glück hat der Gutachter einen so gravierenden Fehler gemacht, dass ich nach Einschätzung meiner Anwälte damit eine echte Chance habe.

Daneben habe ich die zuständige Ärztekammer über alles informiert. Ich glaube, dass es wichtig ist, solche Machenschaften transparent zu machen und konsequent dagegen vorzugehen. Auch wenn die meisten wissen, wie alles abläuft, sollte man das meiner Ansicht nach nicht als gegeben und unabänderlich hinnehmen.
Torquemada
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von Torquemada »

Die Strafanzeige hat erstmal gar nichts mit dem Verwaltungsverfahren zu tun.
Emma61
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von Emma61 »

Nein, das hat sie nicht. Wenn sie aber Erfolg hat, glaube ich nicht, dass das Gutachten noch verwendet werden dürfte. Davon geht zumindest mein Anwalt aus.

Außerdem geht es mir auch darum, dass solchen Gutachtern einmal klar gemacht werden soll, was sie mit ihren unrichtigen Gutachten anrichten, und dass es auch Leute gibt, die sich dagegen wehren und sich nicht wehrlos wie ein Lamm zur Schlachtbank führen lassen.

Daneben lasse ich auch von meinen Ärzten entsprechende Gegengutachten anfertigen. Es gibt objektive Nachweise dafür, dass das Gutachten in großen Teilen falsch ist. Diese werden meine Ärzte, die mich zum Glück ziemlich unterstützen und sehr erbost über das Falschgutachten sind, entsprechend ausarbeiten.
Emma61
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von Emma61 »

Die DRV hat sich übrigens schriftlich geweigert, mir Einsicht in die Verfahrensakte gemäß § 25 SGB X zu gewähren. Da ich hierauf zweifelsfrei einen Anspruch gehabt hätte, bietet diese Weigerung ein weiteres Indiz dafür, dass "nicht alles mit rechten Dingen" zugegangen ist. Wenn der Gutachter sein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hätte, bräuchte er eine Einsichtnahme nicht zu verweigern.
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tiefenseer
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von tiefenseer »

Hallo miteinander,

diese Aussage ist nicht ganz richtig:
Torquemada hat geschrieben:Die Strafanzeige hat erstmal gar nichts mit dem Verwaltungsverfahren zu tun.
Vor allem würde mich dazu Deine Begründung interessieren.

Die Strafanzeige und eine damit verbundene Anklagererhebung Seitens der StA untermauert letztlich den Tatbestand des § 278 StGB.
Der Sachverständige, der das Gutachten ausgestellt hat kommt nunmehr in Erklärungsnot und sein "parteiliches" Gutachten wird im Verwaltungsverfahren hinfällig - wenn es in der weiteren Folge zu einer Verurteilung kommt.

Im Übrigen - dieser Sachverständige kann im Ergebins einer Verurteilung eine zukünftige Gutachtertätigkeit an den Nagel hängen, was da heißt keine zusätzlichen Einnahmen von 1.500 bis 3.00 Euro pro Gutachten mehr.

--->> Emma 61 aus eigener Erfahrung kann ich Dich nur ermutigen... Du gehst mit Deinem RA den richtigen Weg und ich wünsche Dir, dass er (der RA) bis zum Ende aktiv an Deienr Seite und für Dich kämpft.
Wäre schön, wenn Du uns über den aktuellen Stand Deines Vorankommens informierst.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Emma61
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von Emma61 »

Vielen Dank für Deine Ermutigung, tiefenseer.

Da das Ganze sehr anstrengend ist, tut so etwas sehr gut.

Ich werde Euch natürlich über den jeweiligen Verfahrensstand auf dem Laufenden halten. Vielleicht kann ich so andere ermutigen, denen ähnliches wie mir geschieht.
Adler
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von Adler »

Nebenbei:
Wird ein Verstoß gegen die Berufsordnung berufsrechtlich geahndet, drohen bei der gleichzeitigen Verletzung des § 278 StGB weitergehende strafrechtliche Konsequenzen. Danach ist das Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse zum Gebrauch bei einer Behörde, einem Gericht oder einer Versicherung strafbar. Handelt der Arzt beim Ausstellen dieser Unterlagen wider besseres Wissen, muss er mit einer erheblichen Bestrafung rechnen.

Entsteht ein solcher Verdacht, muss der Arzt mit einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme seiner Krankenunterlagen rechnen. Die Staatsanwaltschaft wird sich durch Einsicht in die Krankenunterlagen davon überzeugen, ob Befunde erhoben worden sind. Wird dabei lediglich festgestellt, dass genaue Untersuchungen, die eine sichere Beurteilungsgrundlage hätten schaffen können, nicht durchgeführt wurden, kann hieraus nicht die Unrichtigkeit des ärztlichen Zeugnisses gefolgert werden.

Insoweit ist das Strafrecht kein Instrument für eine Qualitätskontrolle. Jedoch muss der Arzt damit rechnen, dass er sich nach § 106 Absatz 3 a SGB V gegenüber dem Arbeitgeber, der Krankenkasse, dem Reiseversicherungsunternehmer und der Behörde schadensersatzpflichtig gemacht hat, wenn das Gesundheitszeugnis oder die Arbeitsunfähigkeit grob fahrlässig zu Unrecht attestiert wurde.

Stellt ein beamteter Arzt ein falsches Gesundheitszeugnis aus, gilt für ihn § 348 StGB. Hier ist der Strafrahmen höher: Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Auch ist hier der Versuch im Gegensatz zu § 278 StGB strafbar.

Gesundheitszeugnisse sind Zeugnisse über den gegenwärtigen Gesundheitszustand eines Menschen sowie auch solche über früher durchgemachte Krankheiten und die von ihnen zurückgelassenen Spuren, weiter auch Zeugnisse über die Aussichten, von gewissen Krankheiten befallen oder von ihnen verschont zu werden. Die gängigsten Gesundheitszeugnisse sind Arbeitsunfähigkeitbescheinigungen, Atteste, gutachterliche Äußerungen für Versicherungen und Behörden, Durchgangsarztberichte und ärztliche Bescheinigungen...
Das Gesetz verlangt ein Handeln wider besseres Wissen.
Der Arzt muss also wissen, dass sein Attest in irgendeinem Punkt falsch ist.

Hinsichtlich des Verwendungszweckes eines solchen Attests reicht es aus, dass der Arzt die Vorstellung hat, dass das Attest möglicherweise zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft zum Einsatz kommt.
In vorliegenden Fall wurde offensichtlich der Gutachter von der Behörde beauftragt, womit dem Gutachter der Verwendungszweck bekannt war.
Damit ist das Gutachten in den Rechtsverkehr gelangt.

Den Vorsatz zu beweisen wird schwer.

Bei der Ärtzekämmer sollte der Fall auch angezeigt werden.


http://www.aerzteblatt.de/archiv/65460/ ... st-geboten
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Torquemada
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von Torquemada »

tiefenseer hat geschrieben: diese Aussage ist nicht ganz richtig:
Torquemada hat geschrieben:Die Strafanzeige hat erstmal gar nichts mit dem Verwaltungsverfahren zu tun.
Vor allem würde mich dazu Deine Begründung interessieren.

Die Strafanzeige und eine damit verbundene Anklagererhebung Seitens der StA untermauert letztlich den Tatbestand des § 278 StGB.
Leider ist dem nicht so. Eine befreundete Staatsanwältin hatte mit mal erklärt, dass in einigen Zivilverfahren mal gerne darauf verwiesen wird, man habe Anzeige erstattet. Dies allein ist belanglos, weil viele dieser Verfahren ohnehin von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Eine Strafanzeige "und eine damit verbundene Anklageerhebung" gibt es nicht im Doppelpack.
Es wäre natürlich wünschenswert, wenn in deinem Fall ernsthafte Ermittlungen angestellt würden. Das wird aber zeitlich nicht unbedingt reichen.
Emma61
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von Emma61 »

Der SMD hat in meinem Fall in Ermangelung eines eigenen Facharztes einen externen Facharzt mit der Begutachtung beauftragt. Dieser hat mich in einigen Punkten offensichtlich zu negativ beurteilt. Da ich eine begründete starke Besorgnis der Befangenheit hatte, habe ich um Einsicht in meine Patientenakte gem. § 630g BGB gebeten. Diese hat der Facharzt mir, allerdings erst nach einigem hin und her und Einschalten meines Anwalts, schließlich gewährt. Zum Zeitpunkt meiner Einsichtnahme hatte der Arzt seine Unterlagen schon an den Hauptgutachter geschickt.

Das Gutachten des Facharztes war dem Hauptgutachter offensichtlich noch nicht negativ genug, so dass er es noch deutlich zum Negativen abgeändert hat. Er hat beispielsweise die Feststellungen des Facharztes zu den angeblichen Funktionseinschränkungen in der Hälfte der aufgeführten Kriterien ins Gegenteil verkehrt. Daneben hat er eine Verdachtsdiagnose des Facharztes in eine festgestellte Diagnose umgewandelt, wohlgemerkt ohne mich jemals gesehen zu haben oder Facharzt in der beauftragten Fachrichtung zu sein.

Die festgestellten Funktionseinschränkungen und Diagnosen lassen sich darüber hinaus mit den Ergebnissen der Computertestungen, die mir durch die Einsichtnahme ebenfalls vorliegen, keinesfalls in Einklang bringen. Ich habe diese meinem niedergelassenen Facharzt, der selbst als Gutachter in der beauftragten Fachrichtung tätig ist, vorgelegt. Er hat bestätigt, dass man weder aus den Vorberichten noch aus den Untersuchungsergebnissen die aufgeführten Feststellungen hätte treffen können.

Der Hauptgutachter hat offensichtlich nicht gewusst, dass mir alle Unterlagen des externen Facharztes vorliegen. Sonst hätte er das falsche Gutachten so wahrscheinlich nicht an meine Dienststelle übermittelt.
Emma61
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von Emma61 »

Adler, ich habe den Fall bereits der Ärztekammer mit sämtlichen Beweisen gemeldet.
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tiefenseer
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Re: Anfechtung Gutachten

Beitrag von tiefenseer »

Hallo miteinander,
das Vertrauen in den Inhalt ärztlicher Gutachten und Zeugnisse ist ein geschütztes Rechtsgut; es steht unter Strafe, bewusst ein unrichtiges Gesundheitszeugnis auszustellen.

Inhaltliche Richtigkeit
Unrichtig ist ein Gesundheitszeugnis, wenn wesentliche Feststellungen nicht im Einklang mit den Tatsachen oder dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft stehen. Dies gilt auch, wenn die Gesamtbeurteilung des Patienten im Ergebnis zutreffend ist, aber Einzelbehauptungen unrichtig oder wahrheitswidrig sind.
Unrichtig ist das Gesundheitszeugnis zudem, wenn ein Befund bescheinigt wird, ohne dass der Arzt überhaupt eine Untersuchung des Patienten durchgeführt hat. Es gehört zu den Aufgaben des Arztes, sich von den Leiden des Patienten ein eigenes Bild zu machen und dabei die Angaben Dritter nicht ungeprüft zu übernehmen und wichtige Befunde selbst zu erheben.

weiteres nachzulesen unter: http://www.aerztekammernordrhein.de/...6&noredir=True

Wie kann man dagegen vorgehen?
Satire:
Auch hier liefert ein Werbeslogan einer Baumarktkette zumindest mal eine Anregung "Yippiehjaja Yiepiejhe"!
"Entdecke den Chirurgen in Dir selbst... dann hatte der Doc zumindest einmal in seinem Leben realen Kontakt mit der Wissenschaft...Ende der Satire.

--->> Torquemada
Du selbst hast einen kleinen wesentlichen Unterschied benannt...in Deinem Fall will die StA keine Anklage erheben und weißt den Vorwurf ab...bitte aufmerksam lesen... ich habe geschrieben....Die Strafanzeige und eine damit verbundene Anklagererhebung Seitens der StA...

Natürlich ist mir nicht unbekannt, dass es reichlich Beispiele gibt, wo Strafanzeigen unterschiedlichsten Inhalten und Tatvorwürfen Seitens der StA eingestellt werden.
Wer jedoch daraus schlußfolgert...bringt ja nichts...lass es mal..., der handelt so...wer nicht kämpft...der hat schon verloren....
Immerhin sollte man bedenken, dass jede Sache eine Einzelfall Entscheidung ist.

Den Nachweis zu erbringen der Gutachter habe grob willentlich - vorsätzlich falsches Gesundheitszeugnis abgelegt ist das wohl schwerste Unterfangen im Strafrecht. Hier braucht es einen TOP Rechtsbeistand aus dem Strafrecht. Die Anhörung/Befragung des Gutachters ist ähnlich einem Kreuzverhör zu führen und akribisch vorzubereiten.

--->>Emma61
Ich glaube nach Deinen bisherigen Schilderungen, dass Du einen solchen RA an Deiner Seite hast.
Liefert der StA so viel Futter, dass es gar nicht erst zu einer Einstellung kommt bzw. ihm schwer macht eine Einstellung zu erwirken.
Nutze unser Rechtssystem voll und ganz und laß dich nicht einschüchtern von den Handlungsmöglichkeiten der Gegenseite.
Sei Dir aber auch bewußt, dass Dein Wunsch nach Gerechtigkeit wie das "Hornberger schießen" ausgehen kann.

--->> Torquemada
Ich hatte in meiner aktiven Dienstzeit regelmäßigen Kontakt zu StA und AA - wälten und glaube mir mein eigenes Urteil darüber bilden zu können, wie diese Damen und Herren ticken...
Dein Hinweis zu den Einstellungen erscheint mir eher ein Aufruf...lass die Finger davon...was in der Sache für Emma keineswegs hilfreich ist...
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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