Beihilfesatz Studenten
Moderator: Moderatoren
Re: Beihilfesatz Studenten
Nein, sofern weiterhin Anspruch auf Kindergeld/Familienzuschlag besteht, bleibt grds. bis zum 25. Lebensjahr alles beim alten.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)