Beihilfe für Heilpraktiker-Rezept?

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Cage_and_Fish
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Beihilfe für Heilpraktiker-Rezept?

Beitrag von Cage_and_Fish »

Liebe Kollegen,

sehe ich das richtig, dass mit der dritten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) seit September 2012 keine Verordnungen durch Heilpraktiker mehr erstattet werden? Und wie kann das sein, dass diese Leistungen mal so eben stillschweigend wegfallen? Sämtliche Hinweise zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung verlieren darüber kain Wort und preisen nur die angeblichen Verbesserungen.

Ich weiß, dass das Anwendungsgebiet ohnehin klein ist, da für über 12-jährige auch vorher schon fast nichts übernommen wurde. In unserem Fall war es aber so, dass die Beihilfe bislang die Heilpraktiker-Behandlungen unserer Kinder (< 12) bezahlt hat und nun plötzlich nicht mehr. Hat noch jemand diese Erfahrung gemacht?

Die alte Vorschrift lautete:
§ 22 BBHV Arznei- und Verbandmittel
(1) Aufwendungen für die von einer Ärztin, einem Arzt, einer Zahnärztin, einem Zahnarzt, einer Heilpraktikerin oder einem Heilpraktiker nach Art und Umfang schriftlich verordneten oder bei einer ambulanten Behandlung verbrauchten Arznei- und Verbandmittel sind nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 beihilfefähig.2§ 31 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend. [...]
Die neue lautet:
(1) Beihilfefähig sind Aufwendungen für ärztlich oder zahnärztlich nach Art und Umfang schriftlich verordnete oder während einer Behandlung verbrauchte
1.Arzneimittel nach § 2 des Arzneimittelgesetzes, die apothekenpflichtig sind, [...]
Meine Beihilfestelle liest daraus, dass Verordnungen von Heilpraktikern nicht mehr erstattungsfähig sind (Landesbeamter Brandenburg - ZBB).

Viele Grüße und danke fürs Mitdenken.
Adler
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Re: Beihilfe für Heilpraktiker-Rezept?

Beitrag von Adler »

Die Beihilfestelle liest das richtig.
Das betrifft aber nur Arznei und Verbandsmittel.

Das kannst du auch in der Verwaltungsvorschrift nachlesen.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 011112.htm
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
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Cage_and_Fish
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Re: Beihilfe für Heilpraktiker-Rezept?

Beitrag von Cage_and_Fish »

Na, super, hatte ich schon befürchtet.

Wie wahrscheinlich ist es denn, dass man zum Heipraktiker geht und der die Beschwerden allein durch Handauflegen heilt?

Wo war denn die Heilpraktikerlobby, als das geändert wurde?

Viele Grüße!
frank_nrw
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Re: Beihilfe für Heilpraktiker-Rezept?

Beitrag von frank_nrw »

Heilpraktikerlobby :!: Wo gibt es die denn :?: :?: :?:

Ich weiß ja nicht wie das in Eurem Bundesländle aussieht, aber hier in NRW haben Heilpraktiker eher keine so große Lobby.. Ich habe einen HP Psychotherapie in der Bekanntschaft und bei so wenig Akzeptanz, wie der durch PKV oder Beihilfe erfährt, wundert es mich nicht, dass der einen "Nebenjob" annehmen musste, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten..

Die Leute sind oft nicht bereit, etwas selber zu bezahlen, warten lieber monatelang um zu überlasteten Medizinern zu gehen, die kaum die Zeit haben, die ein HP für sie hätte.. Aber gut.. so hat man die 60 Euro für das Erstgespräch gespart.. da krieg man 10 Schachteln für.. :wink: ...

In NRW wird die Behandlung durch den HP noch bezahlt, HP Psychotherapie aber nicht.. Die HP Verordnungen werden übernommen, wobei der HP m.W. ohnehin keine verschreibungspflichtigen Medis verordnen darf. Ich denke, das beschränkt sich beim HP eh zumeist auf homöopathische Medikamente, die aber auch von der Beihilfe NRW nicht immer übernommen werden.. Oft sind sie nicht verschreibungspflichtig und die Beihilfe erstattet dann nur unter bestimmten Voraussetzungen (bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen, begleitend zu einer Haupttherapie mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln) oder wenn der HP bescheinigt, dass die Anwendung für diese Indikationsgebiete als Therapiestandard gilt. Dazu gibt es eine Verwaltungsvorschrift..

Ich war auch schon einige mal beim Heilpraktiker und 50% der Medis wurde nicht übernommen.. DAfür dann eben die "horrenden" HP Kosten nach Gebührenordnung :D ....

Aber ein deutlicher Warnschuss ist das schon.. In der Presse sicher sehr willkommen, denn so fallen immense Beamtenprivilegien weg.. für Beamte natürlich unangenehm, sind solche Einschränkungen doch irgendwie an der Tagesordnung und tun zum Teil richtig weh. Geht mal zur Beihilfe und beantragt einen Präventionskurs in einem Fitness Studio (die oft mit der GKV Vereinbarungen haben und wo Rückenkranke hohe Zuschüsse bekommen oder sogar kostenfrei im Rahmen des Kurses trainieren können) oder ein Tai Chi Kurs oder oder oder.. Auch die meisten PKV haben da nur ein müdes Runzeln für übrig und man steht dann im Kurs -als hochprivilegierter und zahlender Beamter- neben den kostenfrei trainierenden "Holzklasseversicherten" :lol:
Silencium
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Re: Beihilfe für Heilpraktiker-Rezept?

Beitrag von Silencium »

frank_nrw hat geschrieben: Geht mal zur Beihilfe und beantragt einen Präventionskurs in einem Fitness Studio (die oft mit der GKV Vereinbarungen haben und wo Rückenkranke hohe Zuschüsse bekommen oder sogar kostenfrei im Rahmen des Kurses trainieren können) oder ein Tai Chi Kurs oder oder oder.. Auch die meisten PKV haben da nur ein müdes Runzeln für übrig und man steht dann im Kurs -als hochprivilegierter und zahlender Beamter- neben den kostenfrei trainierenden "Holzklasseversicherten" :lol:
*Ironie on*...Ja, den GKV-Versicherten geht es wirklich vieeeeel besser. Denn solche lebensnotwendigen Dinge bekommen die - im Gegensatz zur privat versicherten Gesellschaft - ja problemlos erstattet, lediglich bei dem ganzen Kleinkram wie Zahnersatz, Kronen, Implantate (die mit einem Beihilfeergänzungstarif zu 100% in ihrer Gesamtheit erstattet werden!), professionelle Zahnreinigung, Wahlleistungen im Krankenhaus, Unterkunfts-und Verpflegungskosten im Pflegeheim, Physiotherapie, Kieferorthopädie mit den nicht entstellenden Kassen-Brackets, Heilkuren und solchen Peanuts zahlen die selbst zu nahezu 100% drauf.

Ein Ärgernis diese verflixte Beihilfe und PKV...*Ironie off*
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
sdh1807
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Re: Beihilfe für Heilpraktiker-Rezept?

Beitrag von sdh1807 »

lediglich bei dem ganzen Kleinkram wie Zahnersatz, Kronen, Implantate (die mit einem Beihilfeergänzungstarif zu 100% in ihrer Gesamtheit erstattet werden!)
Ja Moment mal, wir kriegen von der Beihilfe auch nur das erstattet, was die GKV erstatten würde.
Mehrkosten können wir, wie richtig erkannt mit einem Beihilfeergänzungstarif, abdecken, kostet uns aber zusätzlich Geld.
Das geht aber für den gesetzlich Krankenversicherten auch (Zahnzusatzversicherung)
Silencium
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Re: Beihilfe für Heilpraktiker-Rezept?

Beitrag von Silencium »

sdh1807 hat geschrieben:Ja Moment mal, wir kriegen von der Beihilfe auch nur das erstattet, was die GKV erstatten würde.
Bei Zahnersatz erkennt die Beihilfestelle das zahnärztliche Honorar vollumfänglich, lediglich die Material-und Laborkosten zu 40 v. H. als beihilfefähig an - und zwar von der individuellen Rechnungssumme. Diese Differenz bei den Material-und Laborkosten kann ggf. durch einen Beihilfeergänzungstarif auf 100% aufgestockt werden.
Der Beihilfeergänzungstarif ist somit um ein vielfaches günstiger als eine private Zahnzusatzversicherung, die ein GKV-Versicherter benötigen würde, um annähernd das gleiche Erstattungsniveau zu erreichen.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nur sehr geringe Pauschalen, so genannte Festzuschüsse - ungeachtet der tatsächlichen Kosten. Insofern ist die Beihilfe faktisch wesentlich höher als die Leistungen in vergleichbaren Fällen der GKV. Ihre Aussage ist daher unzutreffend.
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Carrington
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Re: Beihilfe für Heilpraktiker-Rezept?

Beitrag von Carrington »

Ich finde es eher erschreckend, dass der Staat jemals für einen solchen Esoterikdreck Geld rausgeworfen hat.
El Pocho
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Re: Beihilfe für Heilpraktiker-Rezept?

Beitrag von El Pocho »

Wenn dir die Schulmedzin nicht mehr weiterhelfen will oder kann, dann bist du froh, wenn es Alternativen gibt, die dir weiterhelfen.

Ich musste es auch erst selbst erfahren. War vorher auch sehr skeptisch und bin es gegenüber gewissen Anwendungen immer noch.

Problematisch ist bloß, dass es keine einheitliche Ausbildung gibt und der Titel Heilpraktiker nicht geschützt ist. Jeder der einen Kurs besucht, kann sich Heilpraktiker nennen. Dadurch gibt es halt viele schwarze Schaafe.
frank_nrw
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Re: Beihilfe für Heilpraktiker-Rezept?

Beitrag von frank_nrw »

Silencium hat geschrieben:
sdh1807 hat geschrieben:Ja Moment mal, wir kriegen von der Beihilfe auch nur das erstattet, was die GKV erstatten würde.
Bei Zahnersatz erkennt die Beihilfestelle das zahnärztliche Honorar vollumfänglich, lediglich die Material-und Laborkosten zu 40 v. H. als beihilfefähig an - und zwar von der individuellen Rechnungssumme. Diese Differenz bei den Material-und Laborkosten kann ggf. durch einen Beihilfeergänzungstarif auf 100% aufgestockt werden.
Der Beihilfeergänzungstarif ist somit um ein vielfaches günstiger als eine private Zahnzusatzversicherung, die ein GKV-Versicherter benötigen würde, um annähernd das gleiche Erstattungsniveau zu erreichen.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nur sehr geringe Pauschalen, so genannte Festzuschüsse - ungeachtet der tatsächlichen Kosten. Insofern ist die Beihilfe faktisch wesentlich höher als die Leistungen in vergleichbaren Fällen der GKV. Ihre Aussage ist daher unzutreffend.

GKV: Die Zuschüsse decken 50 % der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab, das ist die Behandlung, die normalerweise die Standardtherapie ist. Patienten, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrnehmen und dabei ihr Bonusheft abstempeln lassen, erhalten von ihrer Kasse einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz. Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent, nach zehn Jahren um 30 Prozent gegenüber dem Grundzuschuss. Für Patienten mit geringem Einkommen gilt eine Härtefallregelung: Sie erhalten den doppelten (Grund-)Festzuschuss, mindestens aber die Kosten für die Regelversorgung.

Beispiel Festzuschuss:

Befund: Der zweite kleine Backenzahn im Oberkiefer fehlt..

Festzuschuss ohne Bonusheft 413,91 €
+ 20 % Bonus 496,70 €
+ 30 % Bonus 538,09 €
Doppelter Festzuschuss: 827,82 €

Beihilfe:

Beihilfefähig sind die Honorarkosten einer zahnärztlichen Behandlung, soweit diese im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden, also in der Regel 50% .. Rest muss durch PKV abgesichert werden.

Zahntechnische Leistungen (hier: Material- und Laborkosten) sind bei der Versorgung mit Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen(ein auf einem Zahnimplantat befestigter Zahnersatz) in Höhe von 60 vom Hundert beihilfefähig.. Also 60% der Kosten und davon dann die Hälfte (NRW). Die Rechnung muss nach zahnärztlichem Honorar sowie Material- und Laborkosten aufgeschlüsselt sein. Letztere sind durch die Laborkostenrechnung und die Aufstellung der im Eigenlabor der Zahnarztpraxis entstandenen Kosten nachzuweisen.

Der große Vorteil, man geht als "Privatpatient" und bekommt die Honorare des Zahnarztes erstattet (sofern der nicht mal eben Sätze verwendet, die weder PKV noch Beihilfe zahlen und dann auf Kosten sitzenbleibt) und von von 60% MAterial und Labor eben dem Beihilfesatz entsprechend die Kosten erstattet.. die können höher sein, als die Festzuschüsse der GKV.. verdienen tut der Beihilfeberechtigte hier rein gar nicht, das kassieren Zahnarzt und Zahntechniker.. Der Beihilfeberechtigte hat sich zu versichern und eben einen Ergänzungstarif kaufen..

Für den Beamten kostet ein BE Tarif bei ner großen Versicherung (***) für jemanden BJ 1990 : 23 euro im Monat (incl. Heilpraktiker, Sehhilfen)
Für den GKVler kostet es bei der gleichen Versicherung 26,00 Euro im Monat.. (Zähne incl. Heilpraktiker und Sehhilfen)

Ich erspare mir die Mühe, weitere Vergleiche zu starten. Man kann auch für den BE mehr zahlen und auch für die Zahnzusatzversicherung..

Was der Beamte vielleicht bei ner Brillenleistung oder beim Zahnersatz mehr erstattet bekommt, muss er dann bei seiner REHA (ich spreche aus eigener Erfahrung) vierfach draufzahlen. Ganz zu schweigen von Hilfsmitteln, wo Zuzahlungen im vierstelligen Bereich durchaus möglich sind..

Der Pensionär im einfachen oder mittleren Dienst, der dann im Alter horrende Beiträge für sich und seine Frau zahlen muss, wird hier sicher auch ein wörtchen mitreden können..

Das Beihilfesystem ist von Bundesland zu Bundesland sowie Bund unterschiedlich, viele verschiedene Regelungen.. und jedesmal ist es spannend, wenn der Beihilfebescheid kommt.. Wurde alles erstattet .. Nein.. also Widerspruch oder eben zahlen.... und als Beamter muss man eben Schmerzen ertragen können, darum ist eine Betäubungsspritze beim Arzt ja auch nicht beihilfefähig und wird nicht erstattet :-(

Einzelvergleiche treffen es einfach nicht.. das Gesamtbild ist entscheidend.. und hier verschlechtern sich sowohl Beihilfe als auch GKV einvernehmlich..
Silencium
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Re: Beihilfe für Heilpraktiker-Rezept?

Beitrag von Silencium »

frank_nrw hat geschrieben:Für den Beamten kostet ein BE Tarif bei ner großen Versicherung (***) für jemanden BJ 1990 : 23 euro im Monat (incl. Heilpraktiker, Sehhilfen)
Für den GKVler kostet es bei der gleichen Versicherung 26,00 Euro im Monat.. (Zähne incl. Heilpraktiker und Sehhilfen)
Das eine ist ein "vollwertiger" Beihilfeergänzungstarif, das andere eine "lausige" Zusatzversicherung, die in der Regel niemals die komplette Kostenlücke bei Zahnersatz deckt, sondern allenfalls Regelungen enthält a la "wir erstatten bei Zahnersatz nochmals in Höhe des von der Krankenkasse gewährten Festzuschusses".
Bitte vergleichen Sie hier keine Trauben mit Rosinen.
frank_nrw hat geschrieben:Befund: Der zweite kleine Backenzahn im Oberkiefer fehlt..

Festzuschuss ohne Bonusheft 413,91 €
+ 20 % Bonus 496,70 €
+ 30 % Bonus 538,09 €
Doppelter Festzuschuss: 827,82 €
Hierzu gerne ein Berechnungsbeispiel. Für ein Implantat im o. g. Fall würden (grob überschlagen anhand der aktuellen GOZ) incl. Mat/Laborkosten - bei einem günstigen Zahnarzt - ca. 1.800 EUR fällig, wovon ca. 600 EUR auf Materialkosten entfallen.
Nach dem - im Gegensatz zum Bundesland NRW - noch ungünstigeren Beihilferecht, z.B. des Bundes und des Freistaats Bayern - ergibt sich folgende Berechnung bei einem Pensionär, Bemessungssatz 70 v.H.

bhf. Honorar: 1200,00 EUR
bhf. Mat/Laborkosten 240,00 EUR
bhf. Gesamtsumme 1440,00 EUR
hiervon 70% (BMS) = 1008,00 EUR (auszuzahlende Beihilfe)
+ 30 % Restkostenversicherung (OHNE BE!!!) = 540,00 EUR
Gesamterstattung = 1548,00 EUR

Kostenerstattung des Kassenpatienten bei identischer Rechnungssumme:
NUR der o. g. Festzuschuss, also mit 30% Bonus allenfalls 538,09 EUR (mehr gibt es definitiv nicht, da Implantate z.B. überhaupt nicht von der GKV bezuschusst werden)

An Ihrem Beispiel selbst sieht man schon ganz gut, dass selbst ohne Versicherungsleistung und selbst ohne BE allein die Beihilfeleistung schon fast doppelt so hoch ist wie die GKV-Erstattung!
frank_nrw hat geschrieben: und als Beamter muss man eben Schmerzen ertragen können, darum ist eine Betäubungsspritze beim Arzt ja auch nicht beihilfefähig und wird nicht erstattet :-(
Keine mir in Deutschland geltende Beihilfeverordnung enthält derartige Regelungen. Nicht beihilfefähig sind lediglich Anästhesieleistungen im Rahmen einer Vollnarkose bei einfachen Zahnfüllungen und der gleichen, diese sind aber selbstverständlich auch keinesfalls von der GKV erstattungsfähig (Ausnahme in beiden Fällen allenfalls psychiatrisch attestierte Zahnarztphobien).
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frank_nrw
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Re: Beihilfe für Heilpraktiker-Rezept?

Beitrag von frank_nrw »

Hallo,

Nach Auffassung des Landes NRW sind somit nicht beihilfefähig u.a.

- Kosten für Anästhetika,
- Nahtmaterial,
- Kunststoffe für nicht im Labor hergestellte provisorische Kronen,
- Einmalartikel,
- Bohrer,
- Wurzelkanalinstrumente usw.

Entsprechend einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1994 hat das Land NRW seine Auffassung durch den Runderlass des Finanzministeriums vom 19.08.1998 - B 3100-3.1.6.2-IV A 4 - (SMBl. NRW Nr. 203204) zum zahnärztlichen Gebührenrecht dargelegt und veröffentlicht, so dass die Beihilfeberechtigten Gelegenheit haben, sich hierauf einzustellen.


http://www.bezreg-muenster.de/startseit ... OZ_doc.pdf


Aber was solls, sind ja nur Centbeträge. Dennoch scheint die große Ersparnis, die ich anscheinend als Beihilfeberechtigter habe, an mir vorbeigegangen zu sein.

Zu den Zusatztarifen für GKV Versicherte kann ich auch nur was aus den Erfahrungen meiner Frau sagen, die bei ihrer letzten Krone ca. 85 Euro dazuzahlte. Sie hat allerdings auch nur eine 90% PKV-Zusatzersicherung. Da sind Implantate aber mit drin, wobei in ihrem Altvertrag ein Höchstbetrag vereinbart wurde.. der m.W. nicht mehr angepasst wurde.. sprich.. Zahlemann und Söhne ist bei Implantat angesagt.

Bei meiner letzten Krone zahlte ich eine dreistellige Summe dazu, die von meinem Beihilfeergänzungstarif erstattet wurde. Lediglich einen Betrag von 45 Euro wurde nicht erstattet...und bevor das Argumentieren losgeht.. Gleicher Arzt, gleiche Wartezeit, gleicher Behandlungsstuhl und gleiche Betreuung.. Meine Frau bekommt zudem jedes Jahr eine schriftliche Erinnerung zur Vorsorge.. (damit ihr Bonus nicht flöten geht) .. ich bekomme diese nicht..... aber auch keinen Bonus.. den bekomme ich in Form einer Beitragsrückerstattung, wenn ich nicht gehe.. :wink: :lol: die reicht aber leider nicht aus, um die Kostendämpfungspauschale zu decken...

Eine vielleicht noch ganz gute Versorgung bei den Zähnen (nur mit entsprechender PKV !) bedeutet noch lange nicht, dass Beamte überversorgt sind und alles erstattet bekommen, was nur geht.
Silencium
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Re: Beihilfe für Heilpraktiker-Rezept?

Beitrag von Silencium »

Silencium hat geschrieben:Eine vielleicht noch ganz gute Versorgung bei den Zähnen (nur mit entsprechender PKV !) bedeutet noch lange nicht, dass Beamte überversorgt sind und alles erstattet bekommen, was nur geht.
Das wurde so auch nie behauptet, ich habe nur darauf hingewiesen, dass das Beihilfeniveau bei einer Gesamtbetrachtung aller Erstattungsleistungen (insbesondere Zahnersatz, Pflege und Heilpraktikerleistungen) wesentlich üppiger ist, als das der GKV.
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Blue Ice Ultra
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Re: Beihilfe für Heilpraktiker-Rezept?

Beitrag von Blue Ice Ultra »

frank_nrw hat geschrieben: Nach Auffassung des Landes NRW sind somit nicht beihilfefähig u.a.

- Kosten für Anästhetika,
- Nahtmaterial,
- Kunststoffe für nicht im Labor hergestellte provisorische Kronen,
- Einmalartikel,
- Bohrer,
- Wurzelkanalinstrumente usw.

Entsprechend einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1994 hat das Land NRW seine Auffassung durch den Runderlass des Finanzministeriums vom 19.08.1998 - B 3100-3.1.6.2-IV A 4 - (SMBl. NRW Nr. 203204) zum zahnärztlichen Gebührenrecht dargelegt und veröffentlicht, so dass die Beihilfeberechtigten Gelegenheit haben, sich hierauf einzustellen.


http://www.bezreg-muenster.de/startseit ... OZ_doc.pdf


Aber was solls, sind ja nur Centbeträge. Dennoch scheint die große Ersparnis, die ich anscheinend als Beihilfeberechtigter habe, an mir vorbeigegangen zu sein.
Naja, Grundaussage ist die, das der Zahnarzt die o.g. Positionen nicht gesondert in Rechnung stellen darf, es sei denn die GOZ lässt dies ausdrücklich zu. Dies war in der alten GOZ und ist auch in der neuen GOZ so (§ 4 Abs. 3 GOZ). Wenn der Arzt also z.B. ein Lokalanästhetikum zusätzlich zur Ziffer 0080 GOZ in Rechnung stellt, dann ist dies schlicht nicht zulässig. Anders sieht es jedoch bei den Ziffern 0090 und 0100 GOZ bei denen die Anästhetika gesondert berechnungsfähig sind.
Bei Problemen mit der Bh-Stelle würde ich grundsätzlich dazu raten zunächst in die neue GOZ zu schauen und darüber hinaus auch in den Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) (http://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/ ... -bzaek.pdf). Das oben zitierte Rundschreiben bezieht sich noch auf die alte GOZ.
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