Silencium hat geschrieben:sdh1807 hat geschrieben:Ja Moment mal, wir kriegen von der Beihilfe auch nur das erstattet, was die GKV erstatten würde.
Bei Zahnersatz erkennt die Beihilfestelle das zahnärztliche Honorar vollumfänglich, lediglich die Material-und Laborkosten zu 40 v. H. als beihilfefähig an - und zwar von der individuellen Rechnungssumme. Diese Differenz bei den Material-und Laborkosten kann ggf. durch einen Beihilfeergänzungstarif auf 100% aufgestockt werden.
Der Beihilfeergänzungstarif ist somit um ein vielfaches günstiger als eine private Zahnzusatzversicherung, die ein GKV-Versicherter benötigen würde, um annähernd das gleiche Erstattungsniveau zu erreichen.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nur sehr geringe Pauschalen, so genannte Festzuschüsse - ungeachtet der tatsächlichen Kosten. Insofern ist die Beihilfe faktisch wesentlich höher als die Leistungen in vergleichbaren Fällen der GKV. Ihre Aussage ist daher unzutreffend.
GKV: Die Zuschüsse decken 50 % der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab, das ist die Behandlung, die normalerweise die Standardtherapie ist. Patienten, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrnehmen und dabei ihr Bonusheft abstempeln lassen, erhalten von ihrer Kasse einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz. Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent, nach zehn Jahren um 30 Prozent gegenüber dem Grundzuschuss. Für Patienten mit geringem Einkommen gilt eine Härtefallregelung: Sie erhalten den doppelten (Grund-)Festzuschuss, mindestens aber die Kosten für die Regelversorgung.
Beispiel Festzuschuss:
Befund: Der zweite kleine Backenzahn im Oberkiefer fehlt..
Festzuschuss ohne Bonusheft 413,91 €
+ 20 % Bonus 496,70 €
+ 30 % Bonus 538,09 €
Doppelter Festzuschuss: 827,82 €
Beihilfe:
Beihilfefähig sind die Honorarkosten einer zahnärztlichen Behandlung, soweit diese im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden, also in der Regel 50% .. Rest muss durch PKV abgesichert werden.
Zahntechnische Leistungen (hier: Material- und Laborkosten) sind bei der Versorgung mit Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen(ein auf einem Zahnimplantat befestigter Zahnersatz) in Höhe von 60 vom Hundert beihilfefähig.. Also 60% der Kosten und davon dann die Hälfte (NRW). Die Rechnung muss nach zahnärztlichem Honorar sowie Material- und Laborkosten aufgeschlüsselt sein. Letztere sind durch die Laborkostenrechnung und die Aufstellung der im Eigenlabor der Zahnarztpraxis entstandenen Kosten nachzuweisen.
Der große Vorteil, man geht als "Privatpatient" und bekommt die Honorare des Zahnarztes erstattet (sofern der nicht mal eben Sätze verwendet, die weder PKV noch Beihilfe zahlen und dann auf Kosten sitzenbleibt) und von von 60% MAterial und Labor eben dem Beihilfesatz entsprechend die Kosten erstattet.. die können höher sein, als die Festzuschüsse der GKV.. verdienen tut der Beihilfeberechtigte hier rein gar nicht, das kassieren Zahnarzt und Zahntechniker.. Der Beihilfeberechtigte hat sich zu versichern und eben einen Ergänzungstarif kaufen..
Für den Beamten kostet ein BE Tarif bei ner großen Versicherung (***) für jemanden BJ 1990 : 23 euro im Monat (incl. Heilpraktiker, Sehhilfen)
Für den GKVler kostet es bei der gleichen Versicherung 26,00 Euro im Monat.. (Zähne incl. Heilpraktiker und Sehhilfen)
Ich erspare mir die Mühe, weitere Vergleiche zu starten. Man kann auch für den BE mehr zahlen und auch für die Zahnzusatzversicherung..
Was der Beamte vielleicht bei ner Brillenleistung oder beim Zahnersatz mehr erstattet bekommt, muss er dann bei seiner REHA (ich spreche aus eigener Erfahrung) vierfach draufzahlen. Ganz zu schweigen von Hilfsmitteln, wo Zuzahlungen im vierstelligen Bereich durchaus möglich sind..
Der Pensionär im einfachen oder mittleren Dienst, der dann im Alter horrende Beiträge für sich und seine Frau zahlen muss, wird hier sicher auch ein wörtchen mitreden können..
Das Beihilfesystem ist von Bundesland zu Bundesland sowie Bund unterschiedlich, viele verschiedene Regelungen.. und jedesmal ist es spannend, wenn der Beihilfebescheid kommt.. Wurde alles erstattet .. Nein.. also Widerspruch oder eben zahlen.... und als Beamter muss man eben Schmerzen ertragen können, darum ist eine Betäubungsspritze beim Arzt ja auch nicht beihilfefähig und wird nicht erstattet
Einzelvergleiche treffen es einfach nicht.. das Gesamtbild ist entscheidend.. und hier verschlechtern sich sowohl Beihilfe als auch GKV einvernehmlich..