Abordnung mit dem Ziel der Versetzung

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Gnampf
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Abordnung mit dem Ziel der Versetzung

Beitrag von Gnampf »

Moin,

ich, Bundesbeamter, habe eine Stellenausschreibung "gewonnen" und darf demnächst meinen Dienst auf der neuen Dienststelle antreten. Freue mich schon auf die neue Herausforderung.

Nun wohne ich 350 km vom neuen Dienstort entfernt. Ein tägliches Pendeln scheidet somit aus, ein Umzug ist notwendig und zu einem späteren Zeitpunkt gewollt.

Ich habe das Gesetz über die Umzugskostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten (Bundesumzugskostengesetz - BUKG) bereits gelesen, aber ich finde nichts zum Thema "Wohnung" in den ersten drei Monaten.

Muss mir der Dienstherr eine vorübergehende Bleibe stellen?

Muss ich mich selber darum kümmern? Muss ich die Miete auslegen und bekomme diese dann über die Trennungsgeldabrechnung wieder? Wie hoch darf die Miete denn sein?

Bevor ich meine Verwaltung löchere, wollte ich gerne die Infos und Meinungen hier abwarten. Ggf. Kann man mir ja den einen oder anderen Tipp mit auf dem Weg geben.

Danke
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