Schlaflabor in Privatklinik - keine Erstattung für Belegarzt

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rlp01
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Schlaflabor in Privatklinik - keine Erstattung für Belegarzt

Beitrag von rlp01 »

Ich besuchte ein Schlaflabor in einer Privatklinik.
Es wurden zwei Verträge geschlossen: Für die Klinikleistung und die medizinische Betreuung.
Auf Nachfrage wurde vom behandelnden Arzt erklärt, dass es noch keine Beihilfe-Probleme gegeben habe.

Die Beihilfe einer Kommune hier in Rheinland-Pfalz übernimmt nun die Klinikkosten vollständig.
Die Arztkosten lehnt man unter Hinweis auf § 26 II Nr. 1 BVO Rheinland-Pfalz bis auf Minimalbeträge ab mit der Begründung, die Fallpauschale nach dem KHEntG definiere den erstattungsfähigen Rahmen, der durch die Kostenerstattung für die Klinik weitestgehend ausgeschöpft sei. Dabei schließt das KHEntG in § 2 I 2 die Belegarztleistung ausdrücklich aus.
Die eingereichte Arzt-Rechnung selbst weist den Belegarztabschlag gem. § 6a GOÄ aus.

Wie gesagt, die Arztrechnung wird so gut wie überhaupt nicht erstattet.
Gleichzeitg erklärt die Beihilfestelle, dass man eine um 25 Prozent gekürzte Rechnung erstatten werde.
Eine solche Kürzung will der Arzt nicht ausweisen, da er kein Chefarzt sei.
Hat jemand mit einer solchen Thematik Erfahrung, kann jemand das juristisch erläutern?
Ich finde trotz intensiver Suche nichts zu diesem Sachverhalt im Internet.
Danke im Voraus für jeden Hinweis.
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