Abrechnung Beihilfe

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Antworten
solala
Beiträge: 7
Registriert: 8. Jul 2014, 21:54
Behörde:

Abrechnung Beihilfe

Beitrag von solala »

Hallo zusammen,

da mein Mann (er ist grundsätzlich für die Versorgung der Kinder zuständig) plötzlich ins Krankenhaus musste, habe ich bei der Beihilfe eine Haushaltshilfe beantragt. Ich bin voll berufstätig und wir haben zwei kleine Kinder, 2 und 4 Jahre alt. Da der Schriftverkehr mit der Beihilfe mehrere Wochen dauerte, da sie immer noch zusätzliche Unterlagen brauchten, ich mit einer Zusage nicht mehr rechnete und ich ohne Hilfe nicht mehr zurecht kam, habe ich mir privat Unterstützung gesucht.

Eine Bekannte einer Freundin sprang 2 mal die Woche für je 5 Stunden gegen eine Bezahlung von 7 € die Stunde ein. Sie listete mir die Kosten auf (unter Angabe des Datums, der Stundenzahl und des Stundenlohns und ich gab ihr das Geld, was sie mir auch quittierte.
Nun habe ich nachträglich und rückwirkend die Zusage der Beihilfe erhalten für maximal 8 Stunden am Tag zu maximal 8 €uro je Stunde.

Was reiche ich denn da ein? Die "Rechnungen" und Quittungen meiner Haushaltshilfe? Man darf sich ja auch eine private Hilfe suchen. So zumindest bei der PKV. Um genauere Formalitäten hatten wir uns damals keine Gedanken gemacht, da alles so schnell gehen musste.

Vielleicht hat jemand einen Rat?
Vielen Dank
solala
Beiträge: 7
Registriert: 8. Jul 2014, 21:54
Behörde:

ich meinte Abrechnung Haushaltshilfe

Beitrag von solala »

Ich habe ausversehen eine falsche Überschrift gewählt. :)

Hoffentlich hat trotzdem jemand eine Antwort.
tommek
Beiträge: 59
Registriert: 3. Jul 2014, 11:51
Behörde:

Re: Abrechnung Beihilfe

Beitrag von tommek »

Bitte immer in die Anfragen schreiben, nach welchen Beihilfevorschriften die Beihilfe bearbeitet wird..

Bund ??
Land -- wenn ja welches ??

das erleichtert den Forenteilnehmern die Hilfe :D
solala
Beiträge: 7
Registriert: 8. Jul 2014, 21:54
Behörde:

Re: Abrechnung Beihilfe

Beitrag von solala »

Hallo,
vielen Dank für den Hinweis, das macht Sinn :)
Also mein Mann, die Kinder und ich erhalten Beihilfe vom Land NRW (LBV NRW).
tommek
Beiträge: 59
Registriert: 3. Jul 2014, 11:51
Behörde:

Re: Abrechnung Beihilfe

Beitrag von tommek »

Da Du ja schon die Gehehmigung der Beihilfe hast, dürfte es problemlos mit einer Stunden- und Kostenaufstellung der Haushaltshilfe gehen, die Du dann der Beihilfe einreichst. Sehr sinnig wäre es, die Beihilfestelle zu kontaktieren und dort nachzufragen, was genau die erwarten.

Grds. sind beihilfefähig sind bis zu 8,00 € pro Stunde, maximal bis zu 64 € pro Tag.

Die Familien- und Hauspflegekraft darf mit der Familie weder verwandt noch verschwägert sein und nicht gewöhnlich als Haushaltshilfe o. ä. schon beschäftigt sein. Eine entsprechende Erklärung ist neben einer Quittung über die tatsächliche Entschädigungshöhe dem Beihilfeantrag beizufügen. (so zumindest lt. Bezirksregiernug Detmold)

Bei einer Pflege durch den Ehegatten, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Verschwägerte ersten Grades, sowie Schwager und Schwägerin sind nur Beförderungskosten beihilfefähig. Ist im Haushalt der/des Beihilfeberechtigten bereits eine Haushaltskraftb(Putzhilfen, Haushälterinnen, etc.) tätig, so können nur die aufgrund der zusätzlichen Pflege entstandenen Aufwendungen als beihilfefähig anerkannt werden. Der Nachweis der Mehrarbeit kann durch Bescheinigungen, Lohnabrechnungen, Sozialversicherungsunterlagen u. ä. erbracht werden.

Ich denke, Du wirst mit einer Bescheinigung Deiner Freundin über Stunden, Kosten und der Erklärung, dass sie nicht als gewöhnliche Haushaltshilfe bei Dir arbeitet und nicht mit Euch verwandt ist, deine Kosten problemlos nachweisen können. Aber bitte, frag doch selber einmal bei der Beihilfestelle nach.

Vielleicht sollte Deine Freundin sich auch mal steuerrechtlich schlau machen, ob sie ihre Einkünfte versteuern muss.. ?!
solala
Beiträge: 7
Registriert: 8. Jul 2014, 21:54
Behörde:

Re: Abrechnung Beihilfe

Beitrag von solala »

Vielen lieben Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.

Mit der Steuer ist das kein Problem. Meine Bekannte wird diese Einnahmen auf jeden Fall in ihrer Steuererklärung angeben. Da sie aber als Studentin keine weiteren Einkünfte hat und ledig ist, wird sich dies nicht auswirken.

Dann werde ich mal mein Glück mit den Einzelaufstellungen versuchen und noch eine Bescheinigung beilegen, dass wir nicht verwandt oder verschwägert sind.

Danke nochmals
solala
Beiträge: 7
Registriert: 8. Jul 2014, 21:54
Behörde:

Re: Abrechnung Beihilfe

Beitrag von solala »

Hallo zusammen,

nur zur Info: die recht formlosen Belege hatten der Beihilfestelle ausgereicht, da dem Grunde nach alle Anforderungen erfüllt waren.

Viele Grüße
Antworten