Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

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snobbytec
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von snobbytec »

Da dieses Thema auch bei mir vor einigen Monaten noch aktuell war, möchte ich mich hier gern einklinken und meine eigenen Erfahrungen hier kurz schildern.

Erstes Problem ist wohl, dass bei Sozialversicherten die Rentenkasse die Reha bezahlt und nicht die GKV. So meine Infos von Betroffenen. Bei uns Beamten müsste demnach die Beihilfe die Kosten voll übernehmen, was wie bekannt aber nicht der Fall ist.
Die PKV will von Reha meist nix wissen.

Schlecht finde ich auch, dass man sich vor der Beantragung der Reha bereits auf eine einzige Klinik festlegen muss.
Mit wichtigen Infos kommen viele Kliniken nur zögerlich um die Ecke. Somit macht man sich selbst auf die Suche, Internet, Erfahrungsberichte ehemaliger. Man möchte verständlicherweise wissen wo man hin kommt. Auf negative Kritiken oder Missstände, erfahren von ehemaligen Patienten, reagieren Kliniken oft nicht besonders klug. Habe auch schon erlebt, dass man gleichgültig klingt oder sogar deutlich macht, dass es für kritische Patienten besser ist, die Reha erst gar nicht in diesem Hause anzutreten.
Eigentlich unglaublich. Deshalb wäre es besser, man könnte 2-3 Kliniken in die Auswahl nehmen.
Warum ? Nach dem ich mühselig genug Infos aus Prospekten, Internet und Erfahrungsberichten zusammen hatte, entpuppte sich meine Auswahl eigentlich schon als Reinfall, "Gott sei Dank" bevor ich die Reha angetreten habe und dann eher Unwohlsein in den Vordergrund rückte.

Es besteht für den Beamten ein enormes Kostenrisiko. Die Beihilfe möchte neben diversen Infos z.B. ob Verträge zwischen Klinik und Sozialversicherungsträgern bestehen, auch den Pauschaltagespreis mitgeteilt bekommen. Meine Erfahrung war die, dass die Klinik den Tages Pauschalpreis zwar mitgeteilt hat, durch Zufall über die Beihilfe aber dann erfuhr, dass der von mir genannte Tagespreis um gute 40 € höher lag, als der Beihilfe von der Klinik mitgeteilt wurde. Nach Recherchen erfuhr ich dann, dass diese niedrigen Tagespreise eigentlich ein mit den Sozialversicherungsträgern vereinbarter Mengenrabattpreis ist, weil man von dort regelmäßig zahlreiche Patienten bekommt. Dumm nur, dass die Beihilfe diesen mitgeteilten Mengenrabattpreis dann als niedrigsten Tagespreis bzw. Erstattungsgrundlage ansetzt, somit hiervon auch nur lediglich 50 bzw. 70% erstattet bekommt. Rechnet man nun noch die Differenz von gut 40 € dazu, kommt man bei 70% Erstattung auf einen Eigenanteil von satten 76 €/Tag. Ausgehend von z.B. 30 Tagen Aufenthalt, sind das satte 2280,00 € !!! Dieser steigt noch weiter an, sollten über den Tagespauschalpreis noch weitere Rechnungen für Behandlungen ausgestellt werden. Dann nämlich werden von diesem Mengenrabattpreis weitere 30% in Abzug gebracht. Da bringen die evtl. 20 €/Tag von der PKV auch nicht viel.
Habe dann weiter recherchiert und bei Kliniken nachgebohrt. Ergebnis: Hätte am Ende die Reha sogar für diesen Mengenrabattpreis erhalten, über einen Basisvertrag mit weiteren Einschränkungen bei den Leistungen, die man sich gerne teuer bezahlen lässt, wenn man diese trotzdem gerne dazu hätte. Mir drängte sich am Ende der Verdacht auf, diese Vorgehensweise hat in einigen Häusern scheinbar Methode. Letztendlich habe ich die Reha 5 1/2 Monate nach Bewilligung abgesagt, weil Infos nur zaghaft oder gar unzureichend waren. Darüber hinaus haben mich die eingeschränkten Leistungen bei nicht geringer Zuzahlung abgeschreckt.
Würde sowas unter diesen Voraussetzungen nicht wieder beantragen.

Da ist man mit einer Einweisung, in einer Akutklinik mit ähnlichem Behandlungsangebot, deutlich besser aufgehoben. Denn dann hat man auch Anspruch auf die vollen Leistungen, inkl. Wahlarzt, usw..
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tiefenseer
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von tiefenseer »

Hallo snobbytec,
hallo @,

was Du geschrieben hast kann ich ohne Einschränkungen bestätigen.
Auch ich habe die gleichen Erfahrungen vor einigen Jahren machen müssen. Als Schmerzpatient bin ich für für jegliche medizinische Hilfe dankbar. Leider ist das aber für eine Reha/Kur bei PKV'ler nur mit nicht unerheblichen finanziellen Aufwendungen zu schultern.
snobbytec hat geschrieben: Da ist man mit einer Einweisung, in einer Akutklinik mit ähnlichem Behandlungsangebot, deutlich besser aufgehoben. Denn dann hat man auch Anspruch auf die vollen Leistungen, inkl. Wahlarzt, usw..
Ich habe eine sehr taffe Hausärztin, die viele Male sehr weise Ratschläge oder Ideen hat.
Sie empfahl mir die Einweisung als Akutpatient.
Das kann man über den Hausarzt oder eigenständig machen.

Bei einem meiner Klinikaufenthalte war ich in einer Klinik, bei welcher auch eine Reha-Klinik auf dem Gelände intigriert ist.
In den Gesprächen mit Patienten aus der Reha erfuhr ich, dass die Therapieangebote sowohl bei GKV'lern als auch bei PKV'lern wesentlich geringer ausfallen. Vieles müsse man selbst finanzieren und die medizinische Versorung ist lediglich auf ein Minimum reduziert.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
frank_nrw
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von frank_nrw »

Hi

das mit der Akutklinik ist natürlich auch eine Idee.. Das gilt dann ja nicht als Reha.. Wäre eine Überlegung.. muss man eben "nur" den Arzt überzeugen und dann natürlich die PKV, die das genehmigen muss.

Habe in der Post ein Angebot einer Privatklinik bekommen.. Gar nicht mal schlecht.. Kein Vertrag mit Sozialversicherungsträger und einen Tagessatz von 105 Euro. Aufpreise wenn man ein Zimmer mit besserem Bad (also mit ebenerdiger Dusche) haben möchte auch nur 10 Euro.. sind dann 115 Euro am Tag.. Also nur noch 45 Euro dazuzahlen. :oops: Da kommt dann aber noch WLAN von 1 Euro am Tag und TV von 1 Euro am Tag drauf.. Kurtaxe 2,50 Euro .. Aber da krieg ich ja 1,25 von der Beihilfe wieder. und natürlich 50% der Therapien..

Also.. lassen wir das :? und ich werde mich mal mit der Idee einer Akutklinik auseinandersetzen... Pohh.. stelle mir gerade vor, ich wäre richtig schlecht dran und müsste das organisieren.. das wäre :(

Aber anscheinend war ich nicht alleine so blöd und habe nicht alles absichern lassen.... oder eben nicht dran gedacht, was sich so alles ändern kann.
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tiefenseer
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von tiefenseer »

Hallo Frank,

frank_nrw hat geschrieben:Hi

das mit der Akutklinik ist natürlich auch eine Idee.. Das gilt dann ja nicht als Reha.. Wäre eine Überlegung.. muss man eben "nur" den Arzt überzeugen und dann natürlich die PKV, die das genehmigen muss.
Aus welchen Gründen willst Du Deine PKV von einem erforderlichen Aufenthalt in einer Akutklinik überzeugen?

Bei der Einweisung durch deinen Fach-/Hausarzt mußt Du lediglich darauf achten welche Tarife du abgeschlossen hast und ob für dich zum Beispiel ein oder zwei Bettzimmer, Arztwahl usw. in Frage kommt.

Dein Ziel bei einem Aufenthalt in einer Klinik ist doch Deine akuten Beschwerden, die sich ambulant nicht minimieren oder gar beseitigen lassen auf diese Art entgegen zu wirken. Letztlich wird dein Arzt mit einer Einweisung die erforderlichen Diagnosen stellen, die für die stationäre Behandlung im Vordergrund stehen. Seinem Geschick und seiner berufliche Erfahrung obliegt es dir die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen. Er kennt sicherlich auch Kliniken, die für Deine Beschwerden die Beste ist.

Ich habe es selbst schon erlebt, dass sich ein geplanter Aufenthalt von 14 Tagen um weitere 10 Tage verlängerte, weil die Ärzte in der Klinik zu der Aufassung kamen, dass die bereits durchgeführten Therapien nicht ausreichend innerhalb der 14 Tage waren.

Ungeachtet der Möglichkeiten, die die PKV in falle eines Reha/Kur-Aufenhaltes anbietet, würde ich immer auf die medizinische Behandlung in einer Akutklinik vorziehen - besser Therapieangebote, bessere Fachärzte.

Wäre schön wenn du dich wieder mal meldest, was denn aus der Umsetzung der Behandlung in einer Akutklinik geworden ist....

In diesem Sinne gute Besserung unsd lass es Dir gut gehn....
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Theaterkritiker
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von Theaterkritiker »

Vorsicht ist geboten, wenn man sich einfach so ohne vorherige schriftliche Kostenübernahme der PKV in eine Akkutklinik einweisen lässt, kann man eine böse Überraschung bei der Kostenerstattung erleben. Die PKV wird sich wohl weigern zu zahlen.

Die meisten PKV'en haben in ihren Versicherungsbedingungen einen Passus drinstehen, demzufolge in Kliniken, in denen auch Kur- und Sanatoriumsbehandlungen durchgeführt werden, medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen im tariflichen Rahmen nur dann erstattet werden, wenn der Versicherer vorher die Kostenübernahme zugesichert hat. Einzelne PKV'en erweitern diese Einschränkungen gar auf den ganzen Kurort wenn der Patient dort nicht seinen ständigen Wohnsitz hat; will also heißen, das in jedem Fall vorher eine Kostenzusage einzuholen ist, wenn sich die Klinik in einem Kurort befindet.

Weiterhin ist zu beachten, und das wäre für mich beispielsweise sehr wichtig, dass ich bei einem längeren Klinikaufenthalt nicht in einem Zweibettzimmer sondern im Einzelzimmer untergebracht bin. Habe keine Lust mich 6 Wochen mit nem echten Psychopathen rumzuärgern. Diese Mehrkosten sind dann von der Beihilfe und wahrscheinlich von der PKV her nicht abgedeckt. Selbst beim Zweibettzimmer muß der Patient beihilferechtlich noch was draufzahlen (hier 22,50 €/Tag). Gut, wenn man dann noch eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen hat.
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tiefenseer
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von tiefenseer »

Hallo Theaterkritiker,

du scheinst hier etwas zu vermengen, was so nicht richtig ist.
Mein Hinweis zu einer Akutklinik hat nichts mit einer Einrichtung für eine Reha oder Kur zu tun.
Eine Akutklinik ist nichts anderes wie eine Klinik für akute Beschwerden/Erkrankungen.
Die von Dir gebotene vorherige Rücksprache mit der PKV ist keineswegs zwingens erforderlich!!!!

Freie Krankenhauswahl
Unter sämtlichen Kliniken der Bundesrepublik, die ausschließlich Krankenhausbehandlung gewähren, können in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt die für die Behandlung geeignete Klinik auswählt werden. Eine vorherige Leistungszusage bei der Versicherung ist nicht erforderlich.
(entnommen aus den Hinweisen meine PKV)
Theaterkritiker hat geschrieben:Vorsicht ist geboten, wenn man sich einfach so ohne vorherige schriftliche Kostenübernahme der PKV in eine Akkutklinik einweisen lässt, kann man eine böse Überraschung bei der Kostenerstattung erleben. Die PKV wird sich wohl weigern zu zahlen.
Woher stammt Deine Erkenntnis, dass man bei dem gwählten Tarif bei der PKV für ein Zweibettzimmer noch zusätzliche Kosten hat? Insbesondere einen Betrag in Höhe von 22,50 Euro.
Weiterhin ist zu beachten, und das wäre für mich beispielsweise sehr wichtig, dass ich bei einem längeren Klinikaufenthalt nicht in einem Zweibettzimmer sondern im Einzelzimmer untergebracht bin. Habe keine Lust mich 6 Wochen mit nem echten Psychopathen rumzuärgern. Diese Mehrkosten sind dann von der Beihilfe und wahrscheinlich von der PKV her nicht abgedeckt. Selbst beim Zweibettzimmer muß der Patient beihilferechtlich noch was draufzahlen (hier 22,50 €/Tag). Gut, wenn man dann noch eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen hat.
Wer von seinem Tarif abweicht und statt dem versicherten Zweibettzimmer ein Ein-Bettzimmer wünscht muss natürlich mit zusätzlichen Kosten rechnen.
Ich war in den letzten Jahren bereits viele Male statiönar in Kliniken und hatte bisher keine Mehrkosten, u.a. von 22,50 Euro pro Tag.

Tatsächliche zusätzliche Kosten entstehen lediglich für max. 28 Tage, wo pro Tag 10,00 Euro von der Beihilfe abgeozgen werden, die ich in der Klinik bin. (siehe hierzu Beihilfevorschriften)
Letztlich sollte jeder seine abgeschlossenen Tarife kennen, bevor er sich in eine Klinik begibt. Das bewahrt ihn vor unangenehmen finanziellen Überraschungen.
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Theaterkritiker
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von Theaterkritiker »

Hallo Tiefenseer,

wie Du richtigerweise feststellst, besteht allgemeine Kostenzusage nur für Kliniken, die ausschließlich Krankenhausbehandlungen durchführen. Die allermeisten Kliniken auf dem Gebiet der Psychosomatik liegen in Kurorten und bieten Kur- und Sanatoriumsbehandlungen an. Dazu heißt es in meinen Bedingungen in § 4, Abs. 5 der AVB's "Für mediznisch notwendige stationäre Heilbehandlungen in Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, ..., werden die tariflichen Leistungen nur dann gewährt, wenn der Versicherer diese vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat."
Woher stammt Deine Erkenntnis, dass man bei dem gwählten Tarif bei der PKV für ein Zweibettzimmer noch zusätzliche Kosten hat? Insbesondere einen Betrag in Höhe von 22,50 Euro.
Offensichtlich haben Sie Probleme mit dem Lesen. Ich habe geschrieben, dass beihilferechtlich bei einem Zweibettzimmer ein Eigenanteil von 22,50 €, habe allerdings nochmal im Gesetz nachgeschaut, es sind 12,00 € zu leisten ist. Wörtlich heißt es in § 24 Abs. 3 der BVO "Neben Leistungen nach Absatz 2 sind Aufwendungen für gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen § 22 BPflSV, § 17 KHEntgG und Unterkunft bis zur Höhe der Kosten eines Zweibettzimmers, abzüglich eines Betrages von 12,00 € täglich nach § 25 BVO beihilfefähig."

Also habe ich bereits bei einem Zweibettzimmer ein Eigeanteil von 12,00 € und das komplette Einbettzimmer selbst zu zahlen. Die von Dir angesprochenen 10,00 € für maximal 28 Tage kann ich nicht nachvollziehen. Um welche Beihilfevorschriften soll es sich hierbei handeln? Für die gesetzlich Versicherten gilt eben diese Regelung wonach 10,00 € Zuzahlung für maximal 28 Tage Kuraufenthalt zu zahlen sind und nicht für die privat versicherten Beamten, das nochmals zur Klarstellung. Ich hoffe nicht, dass das jetzt wieder in einer "steinbockschen" Diskussion ausartet.
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tiefenseer
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von tiefenseer »

Hallo Theaterkritiker,

vorweg - Deine Kritik und Deine Erwartungshaltung (..."steinbockschen" Diskussion ) sollte sich doch danach bemessen wie es in den Wald hinhein schallt so kommt es auch zurück...wohl war...ja...ich kann lesen und habe damit keineswegs Probleme...

Doch nun zum Eigentlichen.
Leider kann ich mit den von dir zitierten § recht wenig anfangen, da die Beihilfevorschriften von Bund und Ländern inhaltlich voneinander abweichen.
Jedoch haben alle eines gemeinsam - u.a. sind Eigenbehalte und Belastungsrenzen klar definiert.
Die von dir angesprochenen 12,00 Euro werden in deinem Fall (so vermute ich mal) der Eigenanteil sein, der bei einem Krankenhausaufenthalt für max. 28 Tage zu begleichen sind. Dieser Eigenanteil variiert von Land zu Land (sowie des Bundes) zwischen 10 und 12 Euro.

Meine Frage zu den 22,50 Euro erachte ich als völlig legitim.
Letztlich hast du selbst feststellen müssen, dass das nicht korrekt gewesen ist.

Ich wiederhole mich gerne.
Bisher hatte ich in den zurückliegenden 8 Jahren 9 Klinikaufenthalte mit 6 Op's und einen längeren Aufenthalt von knapp 13 Wochen.
Seitens der Beihilfe hatte ich lediglich 10,00 Euro pro Aufenthaltstag zu zahlen. Da ich chronische Erkankungen habe, brauche ich auch nur für höchstens 15 Tage diesen Betrag erbringen.

Deinen Hinweis zu Kliniken in Kurorten will ich keineswegs widersprechen.
Muss jedoch eingestehen, dass mir keine (Kur) Orte bekannt sind, in welchen sich gleichzeitig eine Akutklinik befindet.

Um jedoch auf die grundsätzliche Frage von Frank zurück zu kommen wird ihm letztlich nichts anderes übrig bleiben, wenn er denn die finanzielle Belastung für sich selbst so gering wie möglich halten möchte, eine Alternative zur Reha oder Kur zu finden.
Da bleibt dann letztlich nur eine Einweisung in eine Akutklinik.
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von Theaterkritiker »

Hallo Theaterkritiker,

du scheinst hier etwas zu vermengen, was so nicht richtig ist
vorweg - Deine Kritik und Deine Erwartungshaltung (..."steinbockschen" Diskussion ) sollte sich doch danach bemessen wie es in den Wald hinhein schallt so kommt es auch zurück...wohl war...ja...ich kann lesen und habe damit keineswegs Probleme...
Ich vermenge hier nichts, was nicht richtig ist, das möchte ich doch klarstellen.
Doch nun zum Eigentlichen.
Leider kann ich mit den von dir zitierten § recht wenig anfangen, da die Beihilfevorschriften von Bund und Ländern inhaltlich voneinander abweichen.
Jedoch haben alle eines gemeinsam - u.a. sind Eigenbehalte und Belastungsrenzen klar definiert.
Die von dir angesprochenen 12,00 Euro werden in deinem Fall (so vermute ich mal) der Eigenanteil sein, der bei einem Krankenhausaufenthalt für max. 28 Tage zu begleichen sind. Dieser Eigenanteil variiert von Land zu Land (sowie des Bundes) zwischen 10 und 12 Euro.
In den für mich zuständigen Beihilfevorschriften steht von max. 28 Tagen Eigenanteilen absolut nichts drin. Wenn ich 1.000 Tage im Krankenhaus im Zweibettzimmer verbringe, muss ich einen Eigenanteil von 12.000,00 € zahlen um das mal an einem krassen Beispiel darzustellen. Und für diese Anerkennung der sog. Wahlleistungen im Krankenhaus (Zweibettzimmer, Chefarzt, etc.) muss ich mir dann noch 26,00 € mtl. von meiner Pension abziehen lassen, wenn ich das nicht tue, erstattet die Beihilfe nur die allgemeinen Krankenhausleistungen also Drei- oder Mehrbettzimmer und Stationsarzt um es mal so salopp darzustellen.
Bisher hatte ich in den zurückliegenden 8 Jahren 9 Klinikaufenthalte mit 6 Op's und einen längeren Aufenthalt von knapp 13 Wochen.
Seitens der Beihilfe hatte ich lediglich 10,00 Euro pro Aufenthaltstag zu zahlen. Da ich chronische Erkankungen habe, brauche ich auch nur für höchstens 15 Tage diesen Betrag erbringen.
Nochmals, um welche Beihilfevorschriften handelt es sich hierbei. Bei den für mich zuständigen Beihilferichtlinien ist das Land Rheinland-Pfalz zuständig.
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tiefenseer
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von tiefenseer »

Hallo Theaterkritiker,

bezogen auf deine Frage, habe ich mir die Mühe gemacht neben meiner zuständigen Beihilfestelle auch mal zu schauen, in welchen Bundesländern der Eigenbehalt in den Beihilfevorschriften weiterhin geregelt ist.

Hier beispielhaft 4 Beihilfeverordnungen:

Beihilfeverordnung Niedersachsen: § 45 Eigenbehalte
(2) Die beihilfefähigen Aufwendungen mindern sich um einen Eigenbehalt in Höhe von zehn Euro je Kalendertag bei
1. vollstationären Krankenhausbehandlungen, Maßnahmen der Anschlussrehabilitation und Suchtbehandlungen nach § 31, jedoch höchstens für insgesamt 28 Tage im Kalenderjahr


Beihilfeverordnung Berlin: § 49 Eigenbehalte
(1) Die beihilfefähigen Aufwendungen mindern sich um zehn Euro je Kalendertag bei
1. vollstationären Krankenhausleistungen nach § 26 und Behandlungen in Rehabilitationseinrichtungen nach § 34 Absatz 1 und 2 Satz 1, höchstens für insgesamt 28 Tage im Kalenderjahr


Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 49 Eigenbehalte
(2) Die beihilfefähigen Aufwendungen mindern sich um 10 Euro je Kalendertag bei
1. vollstationären Krankenhausleistungen nach § 26 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 und stationäre Behandlungen in Rehabilitationseinrichtungen nach § 34 Abs. 1 und 2 Satz 1, höchstens für insgesamt 28 Tage im Kalenderjahr


Beihilfeverordnung Niedersachsen: § 45 Eigenbehalte
(2) Die beihilfefähigen Aufwendungen mindern sich um einen Eigenbehalt in Höhe von zehn Euro je Kalendertag bei
1. vollstationären Krankenhausbehandlungen, Maßnahmen der Anschlussrehabilitation und Suchtbehandlungen nach § 31, jedoch höchstens für insgesamt 28 Tage im Kalenderjahr, und
2. Rehabilitationsmaßnahmen nach § 29 Abs. 1 Nrn. 1, 3 und 4, ausgenommen Maßnahmen der Anschlussrehabilitation.


Inwieweit diese Eigenbehalte in deinem Bundesland geregelt sind, habe ich nicht mehr recherchiert.
Dass du 26,00 Euro j.M. für Wahlleistungen über die Beihilfe begleichst ist eine Option, die es bei mir garnicht gibt. Denn die Beihilfe bei mir schließt Wahlleistungen grundsätzlich aus. Ich bin somit gezwungen für einen monatlich höhreren Tarif (asl die 26,00 Euro) bei meiner PKV diese Wahlleistungen zu versichern, wenn ich denn solche Leistungen in Anspruch nehmen möchte.
Für die gesetzlich Versicherten gilt eben diese Regelung wonach 10,00 € Zuzahlung für maximal 28 Tage Kuraufenthalt zu zahlen sind und nicht für die privat versicherten Beamten, das nochmals zur Klarstellung.
Ich denke mal zu diesen von dir gemachten Ausführungen erübrigt sich jeglicher Kommentar beogen auf die Zitierung og. Beihilfevorschriften....
...und...
...somit hoffe ich mal deine Frage beantwortet zu haben....
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Theaterkritiker
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von Theaterkritiker »

Dass du 26,00 Euro j.M. für Wahlleistungen über die Beihilfe begleichst ist eine Option, die es bei mir garnicht gibt. Denn die Beihilfe bei mir schließt Wahlleistungen grundsätzlich aus. Ich bin somit gezwungen für einen monatlich höhreren Tarif (asl die 26,00 Euro) bei meiner PKV diese Wahlleistungen zu versichern, wenn ich denn solche Leistungen in Anspruch nehmen möchte.
Bevor jetzt hier eine große Neiddiskussion ausbricht, in Rheinland-Pfalz gibt es nach § 60 eine sog. Kostendämpfungspauschale. Danach hat jeder Beihilfeberechtigte auf die eingereichten Arztrechnungen einen Eigenanteil zu leisten, bei mir sind es 150,00 € im Jahr. Ich nehme an, dass es diese Kostendämpfungspauschalen im niedersächsischen, berlinerischen und bundesdeutschen Beihilferecht nicht gibt. Daher relativiert sich der Eigenanteil von max. 280,00 € bei stationären Krankenhausaufenthalten doch erheblich.
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tiefenseer
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von tiefenseer »

Theaterkritiker hat geschrieben:
Bevor jetzt hier eine große Neiddiskussion ausbricht, in Rheinland-Pfalz gibt es nach § 60 eine sog. Kostendämpfungspauschale. Danach hat jeder Beihilfeberechtigte auf die eingereichten Arztrechnungen einen Eigenanteil zu leisten, bei mir sind es 150,00 € im Jahr. Ich nehme an, dass es diese Kostendämpfungspauschalen im niedersächsischen, berlinerischen und bundesdeutschen Beihilferecht nicht gibt. Daher relativiert sich der Eigenanteil von max. 280,00 € bei stationären Krankenhausaufenthalten doch erheblich.
Hallo Theaterkritiker,

um mal Deine Worte zu gebrauchen...lesen bildet...

Deine Annahme, dass es keine Kostendämpfungspauschale in den von Dir aufgelisteten Beihilfeverordungen gäbe würde sich dadurch relativieren, wenn man einfach mal in die entsprechende Verordung schaut. Hat doch letztlich dadurch Dein inhaltliches dazu tun mehr Fruchtbares als immer nur Halbwahrheiten zu (be)schreiben.
Nach meinen Recherchen ist die Kostendämpfungspauschale in den meisten Ländern und beim Bund mehr verbreitet als die Regelung der hier zuvor diskutierten 10,00 Euro je Klinik-Tag-Aufenthalt.

Unter dem Strich gibt es wohl den einen oder anderen "Vorteil", der sich dann durch andere Einschränkungen wieder ausgleicht.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
tommek
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von tommek »

Theaterkritiker hat geschrieben:
Dass du 26,00 Euro j.M. für Wahlleistungen über die Beihilfe begleichst ist eine Option, die es bei mir garnicht gibt. Denn die Beihilfe bei mir schließt Wahlleistungen grundsätzlich aus. Ich bin somit gezwungen für einen monatlich höhreren Tarif (asl die 26,00 Euro) bei meiner PKV diese Wahlleistungen zu versichern, wenn ich denn solche Leistungen in Anspruch nehmen möchte.
Bevor jetzt hier eine große Neiddiskussion ausbricht, in Rheinland-Pfalz gibt es nach § 60 eine sog. Kostendämpfungspauschale. Danach hat jeder Beihilfeberechtigte auf die eingereichten Arztrechnungen einen Eigenanteil zu leisten, bei mir sind es 150,00 € im Jahr. Ich nehme an, dass es diese Kostendämpfungspauschalen im niedersächsischen, berlinerischen und bundesdeutschen Beihilferecht nicht gibt. Daher relativiert sich der Eigenanteil von max. 280,00 € bei stationären Krankenhausaufenthalten doch erheblich.
Warum sollte eine Neiddiskussion ausbrechen. HIer sind überwiegend Beamte im Forum und die sollten nicht aufeinander neidisch sein, sondern sich solidarisieren und gemeinsam Ungerechtigkeiten und Missstände aufdecken sowie den nicht verbeamteten Forenteilnehmern die realen Bedingungen aufzeigen.

In NRW gibt es neben den Zuzahlungen ebenfalls eine Kostendämpfungspausche. Für den aktiven Dienst von 150 Euro bis 750 Euro im Jahr nd für Versorgungsempfänger von 105 Euro bis 525 Euro im Jahr. Beihilfeberechtigte Kinder werden berücksichtigt und mindern die Pauschale.

Die Zuzahlung für Krankenhausleistungen beträgt bis zu 25 Euro am Tag, maximal 30 Tage im Jahr, für entsprechende Leistungen der Klinik. Zuzahlungen gibt es im REHA Bereich, bei Zahnersatz und im Bereich der Brillen (Bildschirmbrillen werden von der Beihilfe gar nicht erstattet).

Gesundheitslehrgänge, die z.B. von zertifizierten Fitness Studios als Prävetion angeboten werden, sind nicht Beihilfefähig. Je nach Krankenversicherung erhalten Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse hier sogar Beiträge zurück - siehe AOK Rheinland, die sich mit 20% am Fitness Studio beteiligt.. Ebenso kennt die Beihilfe keine Beteiligungen für alternative Kurse wie Chi Gong, Tai Chi etc. während die GKV diese zum Teil zu 100 % übernimmt.

Im Gegensatz dazu erstattet die Beihilfe aber Heilpraktikerrechnungen, welche die GKV eher nicht bezahlt. Aber auch da gibt es je nach GKV Ausnahmen.

Die Beihilfe scheint ein hervorragendes Modell für die Dienstherrn zu sein, um Kosten einzusparen. Die Gesetzgeber könnten ja hier das System vom Grunde auf modernisieren und umstellen, doch das scheint nicht gewollt. Man mag darüber spekulieren, warum dies nicht gemacht wird. Vielleicht, weil sich gerade in der Beihilfe, die eben nur Beamte betrifft, Regelungen zuungunsten der Beamten erzielen lassen, die keinen Aufschrei der Massen nach sich ziehen wird und wenn sind es ja nur die sowieso privilegierten Beamten, die darunter leiden. Zeitgleich beruhigt man aber die Privatversicherer, denn Beamte stellen einen großen Anteil der Versicherten dar, wenn auch nicht vom Beitragsumfang sondern von der Versichertenzahl. Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes kommen ja eher nicht über die Beitragsbemessungsgrenzen für die Krankenversicherung, dürften sich, wären sie sozialversicherungspflichtig, auch gar nicht privat versichern.
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