Beihilfe bei Tod des Vaters an Sohn?

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moeperry
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Beihilfe bei Tod des Vaters an Sohn?

Beitrag von moeperry »

Hallo,

mein Vater ist am 25.04.14 verstorben. Er war Zollbeamter und hat seine Beihilfe Anträge beim Service Center Rostock eingereicht, und ist privat krankenversichert bei der Allianz. Ich habe bis jetzt, da ich eine Vollmacht zur Beihilfenatragsstellung habe, Rechnungen und Rezepte meines Vaters zur Erstattung beim Service Center Rostock eingereicht.

Mein Vater wird demnächst noch 2 hohe Krankenhausrechnungen erhalten.

Wie muß ich mich da jetzt verhalten? Muß ich als Sohn nachdem ich die Sterbeurkunde beim Service Center Rostock eingereicht habe, einen gesonderten Antrag auf Beihilfe für den Sohn bei Tod des Vaters stellen? Und falls ja wo kann man den downloaden oder anfordern? Hier: http://beihilfe.beamtentalk.de/ vielleicht, aber welches wäre dass richtige Formular?

Ich habe dazu folgenden Gesetztext entdeckt:

http://www.rund-ums-geld-im-oeffentlich ... ihilfe_rug
Aufwendungen im Todesfall

Wenn der Beihilfeberechtigte verstirbt, werden seinen Hinterbliebenen (Ehegatten und Kindern) auf Antrag Beihilfen gewährt. Beim Tod berücksichtigungsfähiger Angehöriger (Ehegatte, Kinder) wird ebenfalls auf Antrag Beihilfe gezahlt. Beihilfefähig sind:
•die beihilfefähigen Aufwendungen, die bis zum Tod des Beihilfeberechtigten entstanden sind, und zwar sowohl für ihn selbst als auch für den nicht selbst beihilfeberechtigten Ehegatten und für die Kinder, die im Familienzuschlag nach dem BBesG berücksichtigungsfähig sind,
•Familien- und Haushaltshilfe bis zu 6,00 Euro stündlich, höchstens 36,00 Euro täglich bis zur Dauer von sechs Monaten, in Ausnahmefällen längstens zwölf Monate nach dem Todesfall des den Haushalt allein führenden Elternteils, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für Ehegatten und Eltern des/der Verstorbenen wird keine Vergütung gezahlt.
Mein Vater hat eine private Sterbegeldversicherung abgeschloßen die im Todesfall 4500 Euro leistet. Erhalte ich dann trotzdem ein Sterbegeld für die Beerdigung meines Vaters von der Beihilfe, und falls ja wo gibt es dafür einen Antrag?

Wie ist dass mit der Einreichung der Sterbeurkunde bei der privaten Krankenversicherung der Allianz? Sollte ich mit dem Einreichen der Sterbeurkunde bei der Allianz noch warten, bis ich die Krankenhausrechnungen erhalten habe? Denn wenn die private Krankenversicherung meines Vaters gekündigt ist, kann ich bei der Allianz keine Original Rechnungen zur Erstattung mehr einreichen, oder wie ist dass genau?

mfg moe perry
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Bundesfreiwild
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Re: Beihilfe bei Tod des Vaters an Sohn?

Beitrag von Bundesfreiwild »

1. WARUM nicht erstmal bei der KV und der Beihilfe anfragen, wie man jetzt alles zu regeln hat?

Aber:
1. Der Verstorbene war bis zum Todesmoment versichert. Also werden sämtliche Behandlungs- und Medikamentenrechnungen die bis dahin aufgekommen sind, auch erstattet, wie bisher. Normalerweise wird auch ans alte Konto ausgezahlt. Da solle man mal solange nicht kündigen, bis restlos alles Finanzielle abgewickelt ist, was noch kommen könnte, da ja überall diese Kontonummer hinterlegt ist.
Mit dem Tod des Versicherten endet zwar das Versicherungsverhältnis, aber alles, was BIS zum Todesmoment an Kosten aufgekommen ist, fällt unter die Versicherungsleistung - auch wenn die Rechnung - logischerweise - erst später erstellt wird.

2. Sterbegeld hat nichts mit den laufenden Erstattungs-Angelegenheiten/Leistungen der Krankenversicherung und Beihilfe zu tun.
Der Sohn/Tochter schickt die Sterbeurkunde und das Sterbegeld wird ausgezahlt, ggfs. Konto angeben.
Ein Anruf sollte die Sache klären.

3. Bei Bundesbeamten (selbst bei den Aktiengesellschaften als Dienstherrenbefugte) wird immer noch das dreifache letzte Einkommen des Beamten ausgezahlt, sozusagen als "Bundessterbegeld", an den Sohn/Tochter oder wer auch immer die Organisation und Kosten der Beerdigung übenrimmt. Unabhängig von der Höhe der Kosten.
Der Dienstherr/die Gehalts/Pensionsauszahlende Kasse muss über den Tod des Beamten in Kenntnis gesetzt werden. Erstmal anrufen und Mitteilung machen, dann die Sterbeurkunde zusenden. Bescheid geben, wohin das Beamtensterbegeld ausgezahlt werden soll.

Ansonsten sollte man sich rechtzeitig bei allen Versicherungen, Strom-, Gas, etc.-Lieferanten melden, dass der Kunde verstorben ist, und noch anstehende Rechnungen/Abrechnungen an den Sohn/Tochter (andere Adresse) gerichtet werden sollen, bzw. zu einem bestimmten Termin (Wohnungsauflösung) die Lieferverträge auch gekündigt werden. Eine Kündigungsfrist gibts da nicht.

Beim Tod meiner beamteten Mutter gab es überhaupt keine Probleme mit den Abrechnungen des Krankenhauses.

Ein Tipp: Falls der Verstorbene noch ein eigenes Konto hatte, über den alles mögliche lief, sollte man das Konto erst dann bei der Bank kündigen, wenn alle Dinge abgewickelt sind, z.B. die Schlussabrechnungen von Strom, Gas, etc. eingegangen und bezahlt sind.

Insgesamt: Bei Todesfällen läuft normalerweise ein Regelprozess bei KV, Beihilfe, Bezügestelle, etc. ab und man sollte einfach mal vertrauensvoll anrufen, um alles in die Spur zu bekommen.
Steinbock
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Re: Beihilfe bei Tod des Vaters an Sohn?

Beitrag von Steinbock »

moeperry hat geschrieben:Wie ist dass mit der Einreichung der Sterbeurkunde bei der privaten Krankenversicherung der Allianz? Sollte ich mit dem Einreichen der Sterbeurkunde bei der Allianz noch warten, bis ich die Krankenhausrechnungen erhalten habe?
Nein - sofort kündigen, denn sonst werden weiterhin noch mtl. Beiträge abgebucht.
Denn wenn die private Krankenversicherung meines Vaters gekündigt ist, kann ich bei der Allianz keine Original Rechnungen zur Erstattung mehr einreichen, oder wie ist dass genau?
Nein - maßgebend ist der Zeitraum bis zu welchem der Versicherungsschutz bestanden hat, also bis zum Tod.

Die Rechnungen werden alle entsprechend des Beihilfe- und Versicherungs-Schutzes von der Beihilfestelle und der PKV gezahlt.

Sollten Kinder noch beihilfeberechtigt sein, also noch Schüler, Student oder sich in Ausbildung befinden. Oder evt. schwerbehindert sein.
Dann bitte auch daran denken - Waisengeld-Antrag stellen.

Dann erhalten die Kinder auch noch Beihilfe wobei man u.U. auch eigene Einkünfte beachten muss.

Gruß vom Steinbock
moeperry
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Re: Beihilfe bei Tod des Vaters an Sohn?

Beitrag von moeperry »

Herzlichen Dank für Ihre schnellen und hilfreichen Antworten. Jetzt weiß ich Bescheid wie ich mich richtig verhalten muß.
moeperry
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Re: Beihilfe bei Tod des Vaters an Sohn?

Beitrag von moeperry »

Bundesfreiwild hat geschrieben: 3. Bei Bundesbeamten (selbst bei den Aktiengesellschaften als Dienstherrenbefugte) wird immer noch das dreifache letzte Einkommen des Beamten ausgezahlt, sozusagen als "Bundessterbegeld", an den Sohn/Tochter oder wer auch immer die Organisation und Kosten der Beerdigung übenrimmt. Unabhängig von der Höhe der Kosten.
Ist denn ein Zollbeamter ein Bundesbeamter und falls ja, bekommt der Sohn dann auch in Niedersachsen ein "Bundessterbegeld" mit dem dreifachen letzten Einkommen des Beamten?
Steinbock
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Re: Beihilfe bei Tod des Vaters an Sohn?

Beitrag von Steinbock »

moeperry hat geschrieben:
Bundesfreiwild hat geschrieben: 3. Bei Bundesbeamten (selbst bei den Aktiengesellschaften als Dienstherrenbefugte) wird immer noch das dreifache letzte Einkommen des Beamten ausgezahlt, sozusagen als "Bundessterbegeld", an den Sohn/Tochter oder wer auch immer die Organisation und Kosten der Beerdigung übenrimmt. Unabhängig von der Höhe der Kosten.
Ist denn ein Zollbeamter ein Bundesbeamter und falls ja, bekommt der Sohn dann auch in Niedersachsen ein "Bundessterbegeld" mit dem dreifachen letzten Einkommen des Beamten?
Das kann man aus der Ferne nicht erkennen.

Aber es ist völlig egal, ob es sich um einen Bundesbeamten oder Landesbeamten von Niedersachsen handelt, denn Sterbegeld bekommen beide.
Die Grundlagen dazu findest Du hier:

http://www.nds-voris.de/jportal/portal/ ... focuspoint

http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__18.html

Gruß vom Steinbock.
moeperry
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Re: Beihilfe bei Tod des Vaters an Sohn?

Beitrag von moeperry »

Dankeschön nochmal für eure nützlichen Hinweise, die mir geholfen haben.

Ich habe vor einer Woche bei der Beihilfestelle Service Center Rostock angerufen und die Dame teilte mir mit, dass ich das Sterbegeld beantragen muß und nicht automatisch überwiesen bekomme. Ich soll meine Steuer ID und meine Sozialversicherungsnummer und eine Abstammungsurkunde zusenden. Ich habe folgendes nach Rostock gesandt:

Steuer ID: formlos einfach aufgetippt nach telefonischer Mitteilung vom Finanzamt: reicht dass so aus?

Sozialversicherungsnummer: formlos einfach aufgetippt nach telefonischer Mitteilung von meiner Krankenkasse: reicht dass so aus?

Abstammungsurkunde: meine Geburtsurkunde: reicht dass so aus?

Sterbeurkunde meines Vaters

Die Dame aus Rostock sagte mir außerdem, dass wegen eines langen "Vorlaufes" das Sterbegeld erst im August ausgezahlt wird. Was mag denn wohl dieser lange "Vorlauf" genau bedeuten, und muß ich wirklich 3 Monate warten bis dass Sterbegeld ausgezahlt wird, oder kann ich dass irgendwie beschleunigen?
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Mikesch
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Re: Beihilfe bei Tod des Vaters an Sohn?

Beitrag von Mikesch »

moeperry hat geschrieben:Ist denn ein Zollbeamter ein Bundesbeamter und falls ja, bekommt der Sohn dann auch in Niedersachsen ein "Bundessterbegeld" mit dem dreifachen letzten Einkommen des Beamten?
Zollbeamte sind Bundesbeamte...

Sterbegeld hat nichts mit dem dreifachen letzten Einkommen des Beamten zu tun, unterschiedliche paar Schuhe...

Das dreifache letzte Einkommen, nicht richtig, drei Monate die volle Besoldung, bekommt eine vorhandene Ehefrau, nicht ein Sohn oder sonstwer.

Du bekommst Sterbegeld von der Beihilfe für die Beerdigung, ist aber ein Kleckerbetrag, Auskunft gibt das Service-Center.
Das Sterbegeld steht Dir immer zu, egal, welche Versicherungen sonst noch abgeschlossen wurden. Bis Du das bekommst, tja, mal sind se flott, mal nicht...
Setze Dich mit der Personal/ Pensionsstelle Deines Vaters in Verbindung (meist letzte Dienststelle), damit Du einen aktuellen Beihilfeantrag bekommst. Den Antrag auf Deinen Vater ausfüllen, Du bist dann als Rechtsnachfolger Vertreter wo Du dich ganz unten einträgst.
Setzt aber voraus, dass Du Rechtsnachfolger, also Erbe bist! Keine Ahnung, wie ernst die das in Rostock nehmen, möglich, dass Du einen Erbschein beifügen musst.
Aber den hast Du ja bestimmt, sonst kannst Du das alles ja eh nicht abwickeln...

Die Sterbeurkunde sollte SOFORT überall bei allen Stellen eingereicht werden! Ausreichend beglaubigte Kopien erstellen lassen!!!

Entscheidend für die Beihilfe oder Erstattung bei der PKV ist nicht das Rechnungsdatum, sondern der Schadensfall ;-)
Die Behandlungsdaten sind ja vermerkt...
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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Mikesch
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Re: Beihilfe bei Tod des Vaters an Sohn?

Beitrag von Mikesch »

moeperry hat geschrieben:Steuer ID: formlos einfach aufgetippt nach telefonischer Mitteilung vom Finanzamt: reicht dass so aus?
Nachtrag:
Nix telefonisch...
Alle Stellen wie FA, Energieversorger, Versicherungen, Telefon..........
Formloses Schreiben: "
Kundennurmmer/Steuernummer/-ID/Versicherungsschein/etc.
Herr...
ist am xxxxx verstorben.

MfG
xxxx

Als Anlage die beglaubigte Sterbeurkunde
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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Re: Beihilfe bei Tod des Vaters an Sohn?

Beitrag von moeperry »

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