Mindestpension

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ex-basis-t
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Re: Mindestpension

Beitrag von ex-basis-t »

vor einem Jahr wollte ich meinen Beihilfe-Anteil von 70 auf 80 % erhöhen lassen und stellte bei meiner Beihilfestelle flg. Antrag :

"hiermit stelle ich den Antrag auf Bemessungssatz-Erhöhung gem. § 15 Abs. 1 S.4 u. 5 BhVO,
weil mein Beitragsaufwand für die beihilfekonforme private Krankenversicherung 15 % meiner Gesammteinkünfte übersteigt."

nach der Lohnerhöhung letztes Jahr mußte ich den Antrag aber zurückziehen und warten, bis die PKV-Beiträge wieder steigen.
dabei sind die Gesammteinkünfte alle jeglicher Art.
Drahtesel
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Behörde: jou, fröher mol

Re: Mindestpension

Beitrag von Drahtesel »

ggf. ist auch der Wechsel von der Mitgliedergruppe B1 nach Gruppe A möglich um den Beitrag zu senken.
Die Ersparnis hängt vom Lebensalter und den Mitversicherten ab.


Zitat PBKK
"Wechsel auf Antrag:
von B1 nach A bei Ruhestandsbeamten oder ihren Hinterbliebenen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen;
Zitatende

Man bekommt dann eine Krankenversicherungskarte und die ärztlichen Leistungen werden darüber abgerechnet.
Lediglich Zahnarztrechnungen müssen eingereicht werden.

einfach mal nachfragen bei der Kasse
:arrow:
Gruß

drahtiger Esel ;)
Torquemada
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Re: Mindestpension

Beitrag von Torquemada »

beamter seit geburt hat geschrieben:Amtabhängige und Amtsunabhängige Mindestversorgung

Wo ist der Unterschied? also wann tritt welche ein? Oder jenachdem welche Höher ausfällt?
Die amtsunabhängige Mindestversorgung beträgt 65 % der Bezüge aus der Besoldungsgruppe A 4, die amtsabhängige Mindestversorgung 35 % der Bezüge aus der ruhegehaltsfähigen Besoldungsgruppe.

Du bekommst die höhere.
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