Mindestpension

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Mad Max
Beiträge: 115
Registriert: 8. Sep 2012, 21:25
Behörde:

Re: Mindestpension

Beitrag von Mad Max »

Bundesfreiwild hat geschrieben:Der Unterschied ist, dass der Beamte mit 55 schon fast 40 Jahre GEARBEITET hat.
Hartz IV oder Sozialhilfe kriegt man auch fürs absolut nichts getan haben.
Die wenigsten Beamten dürften heute mit 55 fast 40 Jahre gearbeitet haben. Schon mal die Laufbahnverteilung gesehen??

Davon abgesehen sind Beamte mit Mindestpension weit vor der regulären Altersgrenze - meistens Dienstunfähig - aus dem Dienst geschieden. Ein vergleichbarer Arbeitnehmer, der wegrationalisiert wurde, seinen Job krankheitsbedingt verloren hat, bietet sich hier als passender Vergleich an. Hier greift der unterschiedliche Status, den ich in meinem letzten Post erläutert habe.

Leute, die HartzIV bekommen, obwohl sie nie geearbeitet haben, gibt es natürlich auch. Die sind aber nicht der Vergleichsmaßstab.
Conny
Beiträge: 290
Registriert: 5. Jul 2010, 15:39
Behörde:

Re: Mindestpension

Beitrag von Conny »

@schäferhund: Das ist doch genau das Ding:

Es wird immer das verglichen, was Stimmung macht. Bei Gehältern wird der A16er mit dem Verkäufer verglichen. Bei der Stundenbelastung nimmt man den verbeamteten Lehrer (und natürlich nur die Unterrichtsstunden) und vergleicht ihn mit einem Schichtarbeiter in der Fabrik usw.
Immer die gleiche Masche.

Wir hatte vor Jahren auch mal familienintern die Diskussion über das Weihnachtsgeld. In der Diskussion kam dann raus, dass mein Gesprächspartner (Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft) ein Urlaubsgeld in Monatslohnhöhe hatte und ein Weihnachtsgeld wie unser Urlaubsgeld. Ups. Da wurde ich aber hellhörig. Soviel zu fairer Diskussionsgrundlage. So was kommt halt raus, wenn die Blöd die Leute informiert. Daher bin ich auch gegen Volksentscheide. Diekmann und Co würden uns schon schreiben, was zu tun ist. :roll:
Zollkodex-Ritter
Beiträge: 830
Registriert: 30. Nov 2006, 18:40
Behörde:

Re: Mindestpension

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Mad Max hat geschrieben: Im sozialen Status.
Beamte mit Mindestpension müssen nicht als Bittsteller in der Arge vorstellig werden, müssen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, können länger als 3 Wochen im Ausland verweilen (siehe das ägyptische "Bossing"opfer), können nebenher mehr als 200 Euro verdienen, ohne das diese voll auf die Pension angerechnet werden. Etc. pp..
Ich bin mir sicher, dass das nicht die ursprüngliche Intention war, als da was über die Pensionshöhe geschrieben wurde....

Ich vergleiche auch keine Äpfel mit Birnen, denn der DDU geschriebene Beamte vergleiche ich nicht mit einem ALG2-Bezieher, sondern mit einem erwerbsunfähigen Frührentner. Dieser muss, oh wunder, auch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, darf länger als drei Wochen im Ausland sein (Praxis und Theorie sind höchst unterschiedlich!) und muss schon gar nicht bei der Arge betteln.

Setzen wir noch eins drauf: Bei den Postnachfolgeunternehmen ist es usus, Beamte DDU zu schreiben. Denn Beamte sind im Betrieb unbequeme, teurere Mitarbeiter, die Pension hingegen darf der Staat bezahlen. Da ist Bossing an der Tagesordnung.
postdeppvomdienst
Beiträge: 34
Registriert: 25. Dez 2012, 12:46
Behörde:

Re: Mindestpension

Beitrag von postdeppvomdienst »

Völlig richtig Mr. Ritter........
und die Mindestpension liegt bei ca. 1400.- Euro + evtl. Familienzuschläge!!!!
Ein Kollege (Zusteller DPAG_ DHL)der letztes Jahr 2 Monate nach einer Ellenbogen- OP krank war wurde ganz offen von der Personalstelle gefragt, ob er denn nicht "ganz" zuhause bleiben möchte!!! Was er verneinte..... er ist heute wieder topfit, könnte aber mit 47 pensioniert sein, wenn er gewollt hätte!!
Gruß
PDVD
Conny
Beiträge: 290
Registriert: 5. Jul 2010, 15:39
Behörde:

Re: Mindestpension

Beitrag von Conny »

wirtschaft_frei hat geschrieben:Aha... da hast du aber ein tolles Demokratieverständnis und das auch noch als Beamter *Kopfschüttel*

Wie lautet nochmal der Satz.. "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", schön wärs.

Immer brav zahlen dürfen aber bei nichts mitreden sollen, nein danke.
Stimmt, die Väter unseres Grundgesetzes waren auch alle ohne Verständnis für Demokratie, sonst hätten Sie das so ja nicht ins Gesetz geschrieben. Ich komme jedenfalls mit einer repräsentativen Demokratie sehr gut zurecht. Mir ist es lieber, dass ich mein Vertrauen in freien Wahlen einem Abgeordneten geben kann, der meine Interessen vertritt. Alle vier Jahre kann ich ein Resümee ziehen und mich neu entscheiden.
Die Piraten sind doch gerade ein herrliches Beispiel dafür, wie es anders geht. Mit sehr viel Enthusiasmus und breiter Bügernähe die Sache angegangen und mittlerweile merkt wohl auch der Letzte, dass das Prinzip gravierende Schwächen hat.
Und die Verhältnisse in der Schweiz oder anderen kleinen Ländern nun 1:1 auf Deutschland zu übertragen ist mehr als naiv.

Aber schau doch mal in Deiner Region, ob da nicht ein VHS Kurs in Staatsrecht und Historie anbietet. Der würde Dir vielleicht etwas weiterhelfen in der Sache. Aber da Du anscheinend noch nicht mal richtig lesen kannst (sonst hättest Du ja meine kurze Begründung auch aufgefasst, verstanden und bewertet), vielleicht doch erst mal einen Grundkurs für Allgemeinbildung belegen.
Oder vielleicht Absicht und durchgängiges Handeln, dass Du in Deinen Argumenten immer nur die Punkte herauspickst, die Dir gerade passen.
wirtschaft_frei hat geschrieben:Immer brav zahlen dürfen aber bei nichts mitreden sollen, nein danke.
Der Satz tut ja schon weh und zeigt doch recht deutlich, dass Du keinen Plan hast oder halt Absicht .... Mhhhmmmmmm

Gruß
Conny
Beiträge: 290
Registriert: 5. Jul 2010, 15:39
Behörde:

Re: Mindestpension

Beitrag von Conny »

Wieder mal nicht richtig gelesen, verstanden, Absicht?

Ich bin nur der Meinung, dass es bei uns nicht funktioniert. In so einem Miniland wie der Schweiz mit entsprechender Historie funktioniert das oft gut. Aber nicht immer, wenn ich mir die Stimmung nach mancher Entscheide anschaue. Mir fällt da gerade der Minarett-Entscheid ein.
Ferner haben wir diese Ergänzung ja in verschiedenen Bereichen schon.

Aber lassen wir das Thema. Das wird Off Topic
sommerkind
Beiträge: 52
Registriert: 10. Mai 2013, 09:36
Behörde:

Re: Mindestpension

Beitrag von sommerkind »

Hallo,
ich bin auch gerade dabei, mich wegen des gleichen Themas hier zu informieren.
Bin auch krankheitsbedingt gerade in den Vorruhestand versetzt worden, auch als A7 - allerdings nach "nur" 31 Jahren Dienstzeit,
Für mich ist es genauso unfaßbar, dass ich nach so einer langen Dienstzeit nur die Mindestversorgung erhalte.
Aber wenn ich das hier lese, dann muss ich mich wohl damit abfinden.
Es wird ja auch die Rente aus der Angestelltenzeit auf die Versorgung angerechnet.
Bekommt man denn etwas mehr, wenn man das Rentenalter erreicht hat oder bleibt es für immer bei den 1.367,-€ ?
LG sommerkind
Zecki 72
Beiträge: 18
Registriert: 3. Mär 2011, 13:14
Behörde:
Wohnort: Berlin

Re: Mindestpension

Beitrag von Zecki 72 »

Die Summe dürfte sich nicht mehr ändern, wenn du nicht Veränderungen in der Steuerklasse oder Änderungen im Familienzuschlag hast.
Evtl. können die Betroffenen ja zusätzlich Wohngeld beantragen.
sommerkind
Beiträge: 52
Registriert: 10. Mai 2013, 09:36
Behörde:

Re: Mindestpension

Beitrag von sommerkind »

Danke erstmal für eure Beiträge... :wink:
dibedupp hat geschrieben:@sommerkind
Wenn du das gesetzliche Rentenalter erreicht hast, dann beantragst du deine Rente. Du erhälst dann deine erworbene Rente. Die Pension würde um den Betrag gekürzt, die die Höchstpension übersteigt. Ich gehe davon aus, dass du die Rente on top bekommst und nichts gekürzt wird.
Mir wurde von meinem Dienstherrn ein vorgefertigter Antag mitgeschickt, mit der Aufforderung, die Rente aus der Angestelltenzeit zu beantragen.
Also schon jetzt - nicht erst, wenn ich das gesetzliche Rentenalter erreicht habe. Das habe ich gemacht und warte auf das Ergebnis. Dieses muss ich dann umgehend dem Dienstherrn mitteilen.
Es wäre natürlich schön, wenn du recht hast und ich diese Rente on top bekäme.
Aber so, wie ich das bis jetzt gelesen habe, wird es gegengerechnet, also von der Mindestpension wieder abgezogen. :?
Aber 100%ig weiß ich es noch nicht.

Vielleicht ist ja hier noch jemand, der eine ähnliche Situation und Konstellation hat?
Gerda
Beiträge: 254
Registriert: 8. Jan 2012, 19:14
Behörde:

Re: Mindestpension

Beitrag von Gerda »

Beim Bezug der Pension wegen DDU kann (sollte) man, wenn ein ggf. Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwirtschaftet wurde, einen Antrag auf vorübergehende Erhöhung der Pension beantragen. Diese Möglichkeit ergibt eine Erhöhung der Pension - aber wichtiger Weise - nur auf Antrag! Siehe hierzu Details im § 14a BeamtVG (dort steht alles wichtige erst einmal drin, um aktiv zu werden, ebenso auch, wann man das beantragen kann und wie u. wann ggf. rückwirkend gezahlt wird)....
Das kann schon Einiges ausmachen.
Würde ich jetzt in Pension gehen, würde die vorübergehende Erhöhung nach § 14a BeamtVG schon einen recht ordentlichen Betrag ausmachen - etwa 350 EUR (brutto) ....
also nix mit Rente beantragen....

Gruss Gerda
sommerkind
Beiträge: 52
Registriert: 10. Mai 2013, 09:36
Behörde:

Re: Mindestpension

Beitrag von sommerkind »

Hallo Gerda, vielen lieben DANK für diesen Tipp ! ! !

Davon habe ich bislang noch gar nichts gehört oder gelesen. Ich habe mir auch gleich alles über die vorübergehende Erhöhung nach § 14a BeamtVG durchgelesen und ich hoffe, dass
ich davon auch profitieren werde.
DENN:
Es steht dort immer 35 % wäre die Mindestversorgung, so wie ich es verstanden habe :oops:


Bei mir ist es nun aber so, dass folgendes auf meiner Festsetzung der Versorgungsbezüge steht:


Ruhegehaltssatz § 14 Abs 1 (BeamtVG neue Fassung) Anlage A ------- 55,36 v.H.
" § 85 Abs 1 BeamtVG (Anlage C)--------------------------53,44 v.H.

Ergebnis der Berechnung führt zu folgendem maßgeblichen Ruhegehaltssatz
§14 BeamtVG neue Fassung----------------------------------------------------55,36 v.H.

und das ist dann lt. der Festsetzung "Mindestversorgung 1482,53 €"

So steht es da und ich bin jetzt gar nicht mehr sicher, ob das nun wirklich die Mindestversorgung ist (obwohl es so dort steht), weil
ich ja nicht 35 % sondern 55,36% bekomme.

Kann es sein, dass bereits die vorübergehende Erhöhung nach § 14a BeamtVG hier berücksichtigt bzw. reingerechnet wurde?
Ich blicke jetzt gar nicht mehr richtig durch... :(
sommerkind
Beiträge: 52
Registriert: 10. Mai 2013, 09:36
Behörde:

Re: Mindestpension

Beitrag von sommerkind »

PS:
Sollte ich trotzdem den Antrag stellen?
Ist mir total peinlich, dass ich scheinbar total "ahnungslos" in diesem Bereich bin :oops:
Ich hoffe, ihr könnt mir etwas auf die Sprünge helfen :?

Danke :wink:
Gerda
Beiträge: 254
Registriert: 8. Jan 2012, 19:14
Behörde:

Re: Mindestpension

Beitrag von Gerda »

Also ich würde den Antrag auf jeden Fall stellen, denn Pensionsansprüche und Rentenansprüche (daraus resultierend § 14 a) sind zwei unterschiedliche Schuhe, empfinde ich.... Also schreiben - Antrag formlos ist ok und ausreichend, so wurde mir gesagt - und abwarten :wink: weiter solltest du dir keine Gedanken machen, das zehrt nur an den Nerven....

Viel Glück Gerda
sommerkind
Beiträge: 52
Registriert: 10. Mai 2013, 09:36
Behörde:

Re: Mindestpension

Beitrag von sommerkind »

@Gerda und Adler
Vielen lieben Dank für eure hilfreichen Beiträge.
Oh je...Wenn mein erdientes Ruhegehalt sogar noch unter der Mindestversorgung liegt, bin ich wohl ne richtig arme Sau, oder? :(
Verbeamtet bin ich tatsächlich auch schon seit 1990 und seit 1991 A7, bis zum Schluss keine Beförderung, trotz recht guter Beurteilungen!!

Tja, nun ist es wie es ist und ich muss das Beste daraus machen.

Ich werde den Antrag stellen, denke aber, dass ich bei meinem "Glück" keine Erhöhung bekommen werde.

Lieben Gruß
vom sommerkind
sommerkind
Beiträge: 52
Registriert: 10. Mai 2013, 09:36
Behörde:

Re: Mindestpension

Beitrag von sommerkind »

... aber es kann doch nicht wirklich so sein, dass man über 30 Jahre für diese Behörde (Telekom) arbeitet, davon über 20 Jahre als Beamte
und DANN noch weniger durch erdientes Ruhegehalt hat, als wenn man die Mindestversorgung bekäme.

Das darf doch echt nicht wahr sein! :o
Antworten