Kindergeld & Familienzuschlag wer bekommts bei zwei Beamten?

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spe
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Kindergeld & Familienzuschlag wer bekommts bei zwei Beamten?

Beitrag von spe »

Hallo,

wir sind beide in Niedersachsen Beamte, verheiratet und erwarten Nachwuchs (das erste Kind!).

Nun würden wir ja den kinderbezogenen Familienzuschlag erhalten. Dies ist mit dem Erhalt des Kindergeldes verbunden...

Meine frau wird für 12 Monate in Elternzeit gehen und danach ich 2 Monate.

Ist es richtig, wenn meine Frau das Kindergeld und damit auch den Familienzuschlag erhält? Irgendwas war da noch zu beachten...

(Weiterhin war da auch was mit dem möglichen 2. Kind und 70 % Beihilfe...)

Grüße!
Johnny75
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Re: Kindergeld & Familienzuschlag wer bekommts bei zwei Beam

Beitrag von Johnny75 »

Derjenige, der das Kindergeld bekommt, erhält auch den kindbezogenen Anteil des Familienzuschlags, hier die Stufe 2.

Wenn Ihr Euch die Elternzeit wegen dem Elterngeld teilt, wäre es für das erste Jahr (genauer gesagt für die Lebensmonate 3-12 des Kindes; während der Mutterschutzfrist läuft die Besoldung ja weiter) besser, wenn Du, der weiterhin arbeitet, das Kindergeld erhätlst, da Deine Frau während der Elternzeit (3.-12. LM) keine Besoldung und somit auch keinen Familienzuschlag erhält.

Bevor Du dann die zwei "Vätermonate" nimmst, solltet Ihr rechtzeitig (6-8 Wochen vorher) einen Berechtigtenwechsel beim Kindergeld beantragen (geht jederzeit zum Monatswechsel). Dann erhält Deine Frau ab diesem Zeitpunkt Kindergeld und auch den Familienzuschlag (sofern sie dann wieder arbeiten geht) und die Höhe Deines Elterngelds berechnet sich dennoch abhängig von Deinem durchschnittlichen Monatsgehalt der letzten 12 Monate inkl. Familienzuschlag ;)

Von daher wäre meine Vorangehensweise folgende:

- ab Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats (1. Geburtstag): KiGe und Familienzuschlag Du
- vom 13.-15. Lebensmonat KiGe und Familienzuschlag deine Frau
- danach könnt Ihr es dann machen wie Ihr wollt ;) Vorausgesetzt, Ihr wollt beide wieder zu 100% arbeiten gehen. Ansonsten ist die Stufe 2 bei demjenigen besser aufgehoben, der mehr arbeitet (nur antlg. Auszahlung des FZ).

Außerdem steht dir ab dem "eigentlichen" Beginn der Elternzeit (ab 9.Woche nach der Geburt, da zuvor Mutterschutz mit voller Besoldung) auch der volle Familienzuschlag der Stufe 1 zu, da Deine Frau diesen während des Bezuges des Elterngeldes nicht erhält. Das sollte die Besoldungsstelle eigentlich von sich aus veranlassen, aber ein kleiner Hinweis kann da nie schaden - vor allem dann nicht, falls zwei verschiedene Stellen zuständig sein sollten ;)


Das ist zwar alles etwas aufwendig, und man hat in den ersten Wochen mit dem Nachwuchs sicherlich vieles anderes und besseres zu tun, aber deshalb muss man dem Dienstherren ja nicht gleich dreistellige Beträge schenken ;)
Johnny75
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Re: Kindergeld & Familienzuschlag wer bekommts bei zwei Beam

Beitrag von Johnny75 »

Nachtrag zur Beihilfe: Das ist richtig, ab dem 2. Kind steigt der Beihilfesatz von 50% auf 70% - allerdings wiederum nur bei einem Elternteil. Und jetzt darfst Du raten, bei welchem :D
Johnny75
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Re: Kindergeld & Familienzuschlag wer bekommts bei zwei Beam

Beitrag von Johnny75 »

Nachtrag 2, Korrektur:

Laut Auskunft einer Sachbearbeiterin meiner Besoldungsstelle kann während des Bezugs von Elterngeld des (verheirateten) Elternteils, der den Familienzuschlag erhält (alle Stufen), der andere Elternteil stattdessen den Familienzuschlag (alle Stufen) erhalten, ohne dass für den kindbezogenen Anteil die Kindergeldberechtigung geändert werden muss.

Die Änderung sollte i.d.R. automatisch per Vergleichsmitteilung vollzogen werden - dennoch würde ich auch hier den Kontakt mit der/den zuständigen Stellen suchen, um Verzögerungen auszuschließen :)
spe
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Re: Kindergeld & Familienzuschlag wer bekommts bei zwei Beam

Beitrag von spe »

Hallo Johnny75!

Danke für deine ausführlichen Antworten!

Genau dieser Punkt "von dem einen auf den anderen" wechselnder Familienzuschlag soll tatsächlich automatisch funktionieren... Naja mal gucken... Nachhaken schadet nicht!

Die Bemessung des Elterngeldes (auch wenn nur auf 2 Monate) macht sich auf jeden Fall durch den Familienzuschlag bemerkbar, den ich ja bekommen könnte/würde! - Danke für den Tipp!
Gerda Schwäbel
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Re: Kindergeld & Familienzuschlag wer bekommts bei zwei Beam

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Ach Johnny, ich mache es nicht gern, aber "wat mutt, dat mutt"!
Johnny75 hat geschrieben:und die Höhe Deines Elterngelds berechnet sich dennoch abhängig von Deinem durchschnittlichen Monatsgehalt der letzten 12 Monate inkl. Familienzuschlag
Das würde ich nicht unterschreiben. § 2 Abs. 1 BEEG sagt nämlich, dass Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit ... gezahlt wird. Das gilt auch für den 13. und 14. Monat.

Ich empfehle, dass die Mutter das Kindergeld beantragt. Angenommen das Kind kommt am 20. Juli zur Welt (und die Schutzfrist verlängert sich nicht), dann bekommt die Mutter den Familienzuschlag bis zum Beginn der Elternzeit, also vom 1. Juli bis zum 14. September. Aufgrund der Beurlaubung der Mutter hat dann der Vater Anspruch auf den Familienzuschlag (Stufe zwei voll und Kinderanteil) und zwar ab dem Ersten des Monats. Damit findet also eine kleine Doppelzahlung (1. bis 14.09.) statt, die es nicht geben würde, wenn der Vater das Kindergeld bezöge. Im Normalfall läuft das automatisch: Die Personalstelle der Mutter bewilligt die Elternzeit, informiert die Bezügestelle, diese setzt die Änderung um und schickt eine Vergleichsmitteilung an die Bezügestelle des Ehemannes. [Da ist der September-Zahltag aber eventuell schon abgerechnet und deshalb sieht es für den außenstehenden Betrachter so aus, als hätte keine Zusammenarbeit stattgefunden.]
Johnny75 hat geschrieben:Vorausgesetzt, Ihr wollt beide wieder zu 100% arbeiten gehen. Ansonsten ist die Stufe 2 bei demjenigen besser aufgehoben, der mehr arbeitet (nur antlg. Auszahlung des FZ)
Wenn beide Elternteile Beamte sind und
- mindestens eines davon vollbeschäftigt ist, oder
- beide zusammen mindestens die Arbeitszeit bei Vollbeschäftigung erreichen,
dann wird der Kinderanteil im Familienzuschlag ohne Teilzeitkürzung gezahlt.

Über die "Beihilfeproblematik" würde ich mir keine Gedanken machen. Bis das zweite Kind kommt gibt es möglicherweise die niedersächsische Landesbeihilfeverordnung und die könnte ganz anders aussehen, als das aktuelle Bundesrecht.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Johnny75
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Re: Kindergeld & Familienzuschlag wer bekommts bei zwei Beam

Beitrag von Johnny75 »

@Gerda: Du darfst mich doch immer korrigieren :D

Und Recht hast Du ja auch:
Ich bin eben ein Dussel, der solche "Kleinigkeiten" wie das mit dem Zeitraum, der für die Bemessung der Höhe des Elterngeldes maßgeblich ist, gerne mal versaubeutelt :P

Und das, obwohl ich selbst schon davon "betroffen" war :oops:

Auch danke für die Präzision bezgl. der vollen/anteiligen Auszahlung des Familienzuschlags, wenn einer oder beide Ehegatten Teilzeit arbeiten.

Wir ergänzen uns doch prima: Ich als Personal/Besoldungs-Amateur lege mutig los und Du als Profi machst dann den Feinschliff :wink:
Steinbock
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Re: Kindergeld & Familienzuschlag wer bekommts bei zwei Beam

Beitrag von Steinbock »

Johnny75 hat geschrieben:Nachtrag zur Beihilfe: Das ist richtig, ab dem 2. Kind steigt der Beihilfesatz von 50% auf 70% - allerdings wiederum nur bei einem Elternteil. Und jetzt darfst Du raten, bei welchem :D
Eine kleine Korrektur: ab 4 Kindern, kann man bei beiden Eltern mindestens je 2 Kinder zuordnen und schon bekommt jeder 70 % Beihilfe.

Ein Grüßle vom Steinbock!
Johnny75
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Re: Kindergeld & Familienzuschlag wer bekommts bei zwei Beam

Beitrag von Johnny75 »

Klingt logisch - bis dahin hat der Themenersteller aber noch einiges zu tun ;)
lassa
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Re: Kindergeld & Familienzuschlag wer bekommts bei zwei Beam

Beitrag von lassa »

Gerda Schwäbel hat geschrieben:
Johnny75 hat geschrieben:Vorausgesetzt, Ihr wollt beide wieder zu 100% arbeiten gehen. Ansonsten ist die Stufe 2 bei demjenigen besser aufgehoben, der mehr arbeitet (nur antlg. Auszahlung des FZ)
Wenn beide Elternteile Beamte sind und
- mindestens eines davon vollbeschäftigt ist, oder
- beide zusammen mindestens die Arbeitszeit bei Vollbeschäftigung erreichen,
dann wird der Kinderanteil im Familienzuschlag ohne Teilzeitkürzung gezahlt.

Über die "Beihilfeproblematik" würde ich mir keine Gedanken machen. Bis das zweite Kind kommt gibt es möglicherweise die niedersächsische Landesbeihilfeverordnung und die könnte ganz anders aussehen, als das aktuelle Bundesrecht.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Gut, dass es euch gibt. Vielen Dank für die vielen Tipps und Hinweise, die man hier so liest. Schade, dass man sich so intensiv mit der Thematik auseinander setzen muss, um nicht viele hundert Euro zu verschenken.

Wir stehen am Beginn der zweiten Schwangerschaft, sind beide Lehrer mit Vollzeitstelle und überlegen nun, wie wir es sinnvoll machen sollen. Klar ist, dass meine Frau nun die Steuerklasse 3 bekommt.

1) Nun ist die Frage, ob es sinnvoll ist, dass sie auch den Familienzuschlag voll zugeschrieben bekommt? Ich möchte sie direkt nach der Geburt unterstützen und werde dann zwei Monate zu Hause bleiben. Dann würde sie ja den Familienzuschlag auch weiterhin bekommen, da sie ja in den 8 Wochen nach der Geburt kein Elterngeld bekommt.

2) Danach werde ich wieder voll arbeiten, geht dann die Zuweisung des Familienzuschlags automatisch an mich über?

3) Da wir beide gerne in TZ wieder beginnen wollen, ist die Frage, ob es Probleme macht, wenn man die Stunden mehrfach pro Schuljahr gewechselt werden. Ich habe leider nicht den entsprechenden Passus für Niedersachsen gefunden, nur für andere Bundesländer. Also wäre es möglich in den ersten beiden Lebensmonaten 0 Stunden, dann die nächsten 9 Monate volle Stunden und dann für 4 Monate nur 15 Stunden zu arbeiten? :roll:

4) Man darf die Stunden ja nicht direkt vor den Ferien hochsetzen, außer die maximale Elterngeldzeit ist um. Leider finde ich auch dafür keine Quelle.
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