zu 1.) Bei der Pensionierung wird mittels eines Pensionsbescheides die Pension festgesetzt. Dieser Bescheid genießt dann beim Bescheidempfänger sog. Vertrauensschutz also Bestandsschutz. Eine nachträgliche Kürzung der Pension wird es wohl nicht geben.
zu 2.) Der Absenkungsfaktor wird IMMER angewendet. Dieser liegt jetzt bei 0,96... und wird nächstes Jahr bei 0,95... liegen.
2 Fragen zur Pension
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Re: 2 Fragen zur Pension
Ich denke auch, dass es da den Bestandsschutz gibt.
Als der Pensionssatz damals gekürzt wurde, bekam sie dauerhaft eine, auf der Bezügemitteilung extra ausgewiesene Differenzzahlung.
Ich gehe davon aus, dass der Satz, mit der die Pension bei Eintritt berechnet wurde, dauerhaft gilt.
Muss aber bemerken, dass ich dazu noch keinen Gesetzestext gelesen habe.
Hm.. wäre sinnvoll, die Frage mal an die Versorgungsberechner zu stellen.
Als der Pensionssatz damals gekürzt wurde, bekam sie dauerhaft eine, auf der Bezügemitteilung extra ausgewiesene Differenzzahlung.
Ich gehe davon aus, dass der Satz, mit der die Pension bei Eintritt berechnet wurde, dauerhaft gilt.
Muss aber bemerken, dass ich dazu noch keinen Gesetzestext gelesen habe.
Hm.. wäre sinnvoll, die Frage mal an die Versorgungsberechner zu stellen.
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Re: 2 Fragen zur Pension
Auf den Bestandschutz würde ich überhaupt nichts geben,man hat ja gesehen,wie auf einmal die Weihnachtsgehälter oder
die Hinzuverdienstmöglichkeiten gekappt wurden
die Hinzuverdienstmöglichkeiten gekappt wurden
Re: 2 Fragen zur Pension
Hallo,
habe heute mit dem Versorgungsamt gesprochen und habe mal direkt gefragt, ob die Absenkung auf bei den bereits in Pension befindlichen angerechnet würde.
Antwort:
Kommt auf den Gesetzestext an.
Aber bei der Absenkung von 75% auf 71,..% wurde dies bei jeder Erhöhung mitberücksichtigt. Dies bedeutet, wenn z. B. die Pension um 2% hätte erhöht werden müssen so wurde nur 1,5% an den Pensionär weitergegeben. So hat sich der Pensionär gefreut ohne zu wissen, das er eigentlich hätte mehr bekommen müssen.
Gruß
habe heute mit dem Versorgungsamt gesprochen und habe mal direkt gefragt, ob die Absenkung auf bei den bereits in Pension befindlichen angerechnet würde.
Antwort:
Kommt auf den Gesetzestext an.
Aber bei der Absenkung von 75% auf 71,..% wurde dies bei jeder Erhöhung mitberücksichtigt. Dies bedeutet, wenn z. B. die Pension um 2% hätte erhöht werden müssen so wurde nur 1,5% an den Pensionär weitergegeben. So hat sich der Pensionär gefreut ohne zu wissen, das er eigentlich hätte mehr bekommen müssen.
Gruß