Pensionsanspruch ausrechnen

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Antworten
Archie
Beiträge: 1
Registriert: 15. Nov 2011, 09:34
Behörde:

Pensionsanspruch ausrechnen

Beitrag von Archie »

Hallo,

es ist nicht ganz auszuschließen, dass mir aufgrund gesundheitlicher Probleme eine Frühpensionierung droht ( 52 Jahre alt )

Wo und wie kann ich mir - ohne meinen Arbeitgeber darum bitten zu müssen - die Höhe meines Pensionsanspruches ausrechnen ( lassen )?

Vielen Dank für Eure Infos
Archie
schäferhund
Beiträge: 346
Registriert: 28. Sep 2010, 12:54
Behörde:

Beitrag von schäferhund »

Hallo Archie,

unter www.beamtenversorgung.nrw.de habe ich meine Pensionsansprüche ausgerechnet und habe positive Erfahrungen gesammelt. Mit Schlüsselzahlen gibst Du Deine Beschäftigungszeiten (Ausbildung, Zivildienst, Wehrdienst, Beschäftigungszeiten, Teilzeit usw.) ein. Es schaut nur auf den ersten Blick zunächst etwas verwirrend aus. Auch wenn Du nicht in NRW arbeitest, kann man es zumindest annähernd verwenden. Bei mir hat es bis auf ca. 20,00 € gepasst.

Gruß
Schäferhund
Zollkodex-Ritter
Beiträge: 830
Registriert: 30. Nov 2006, 18:40
Behörde:

Re: Pensionsanspruch ausrechnen

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Die Stelle, die deine Bezüge festsetzt, die machen das auch. Die Zahl stimmt dann auf den Cent genau.
schäferhund
Beiträge: 346
Registriert: 28. Sep 2010, 12:54
Behörde:

Re: Pensionsanspruch ausrechnen

Beitrag von schäferhund »

Was Zollkodex-Ritter schreibt ist natürlich völlig richtig. An diesen Stellen sitzen Fachleute die den ganzen Tag mit solchen Fragen beschäftigt sind und sich auskennen. Aber: Es ist tatsächlich schon beobachtet worden, dass Behördenleiter oder Personalchefs über diese Stellen von den Anfragen erfahren haben. Mir sind zwei Fälle bekannt und die Kollegen mussten sich dann "von oben" saudumme Fragen gefallen lassen ("Sie sind doch nicht krank, Sie wollen doch nur in Pension gehen - Sie haben sich ja Ihre Pensionshöhe schon ausrechnen lassen")
Verständlich, dass man da zunächst Hemmungen hat, bei der Bezugestelle nachzufragen.


Gruß
Schäferhund
Zollkodex-Ritter
Beiträge: 830
Registriert: 30. Nov 2006, 18:40
Behörde:

Re: Pensionsanspruch ausrechnen

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Bei meinem Dienstherrn ist es sogar so, dass der Antrag über die Personalverwaltung gestellt werden muss, da die entsprechende Stelle ja alle Daten braucht, die nur die Personalstelle haben kann. Man will ja heute schon Vorsorge betreiben und sich absichern :wink: deshalb muss man wissen, wie groß die Versorgungslücke :lol: im Fall eines Falles ist :D Oder man will seine Familie absichern, denn Witwen- und Waisenrenten hab ich auch noch ungefragt ausgerechnet bekommen.
schäferhund
Beiträge: 346
Registriert: 28. Sep 2010, 12:54
Behörde:

Re: Pensionsanspruch ausrechnen

Beitrag von schäferhund »

Allerdings.....

sobald Dir der Amtsarzt irgendwas von einer Frühpensionierung erzählt (auch wenn es nur so am Rande sein sollte), kannst Du Dich getrost sofort mit Deiner Pensionsfestsetzungsbehörde in Verbindung setzen, befürchtete, dumme Kommentare Deiner Vorgesetzten sind dann sicher nicht mehr zu erwarten. Mit dem Hinweis auf die Aussagen u. Empfehlungen des Amtsarztes habe ich dann am Tag nach meiner Untersuchung meinen Personalchef fernmündlich informiert und entsprechend "vorgewarnt". Gleich danach Anruf bei der Bezügestelle. In diesem Fall kann man sich dann die Pensionsrechner im Internet tatsächlich ersparen.
Leasingbeamter
Beiträge: 99
Registriert: 23. Feb 2011, 14:12
Behörde:

Re: Pensionsanspruch ausrechnen

Beitrag von Leasingbeamter »

Mir ist das alles völlig egal, was sich meine Vorgesetzten denken :!:

Ich habe einen Rechtsanspruch auf die Berechnung meiner Pensionsansprüche :wink: Meine Personalstelle bekommt jedes Jahr von mir einen formlosen Antrag auf Berechnung meiner Pensionsansprüche mit einem fiktiven Pensionsdatum :!: Das Ergebnis erhalte ich dann ziemlich zeitnah :!:
grummel2005
Beiträge: 118
Registriert: 22. Feb 2011, 12:34
Behörde:

Re: Pensionsanspruch ausrechnen

Beitrag von grummel2005 »

schäferhund hat geschrieben:Allerdings.....

sobald Dir der Amtsarzt irgendwas von einer Frühpensionierung erzählt (auch wenn es nur so am Rande sein sollte), kannst Du Dich getrost sofort mit Deiner Pensionsfestsetzungsbehörde in Verbindung setzen, befürchtete, dumme Kommentare Deiner Vorgesetzten sind dann sicher nicht mehr zu erwarten. Mit dem Hinweis auf die Aussagen u. Empfehlungen des Amtsarztes habe ich dann am Tag nach meiner Untersuchung meinen Personalchef fernmündlich informiert und entsprechend "vorgewarnt". Gleich danach Anruf bei der Bezügestelle. In diesem Fall kann man sich dann die Pensionsrechner im Internet tatsächlich ersparen.
Vorsicht:
Mir wurde das im Laufe des Pensionierungsverfahrens als negativer Punkt vorgeworfen!
Nach Hinweis von meiner Klinik, dass ich evtl. vorzeitig in Pension gehen würde und meine Amtsärztin mir das Gutachten eröffnet hat hab ich mich dann an meine Personalstelle im Rathaus gewandt, da mit die Pensionskasse selbst keine Auskünfte erteilen wollte, da ja nicht ich sondern die behörde Vertragspartner wäre.
Von dort hat man dann den Antrag gestellt und ich habe eine Übersicht erhalten.
Dies wurde mir dann von der Amtsärztin in der Art negativ vorgworfen, da dies ein Anzeichen dafür wäre, dass ich meine vorzeitige Pension vorangetrieben hätte!
Naja die Amtsärztin hatte auch noch einige andere Klöpse drauf, denn als ich sie das erste mal besucht hab, da meckerte sie mich an, dass ich nicht aus dem Stegreif wüsste, wie die heutigen Bezeichnungen meiner alten Bundeswehreinheiten wäre, wer denn dort nun Chef wäre und wie die Telefonnummern hießen.
Daraufhin habe ich das Büro wortlos verlassen und meine Gattin aus dem Wartezimmer geholt und danach nie mehr alleine bei dieser Ärztin!
Antworten