Nach dem Amtsarzt:Nebenverdienst?Wohnort im Ausland möglich?

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egyptwoman
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Re: Nach dem Amtsarzt:Nebenverdienst?Wohnort im Ausland mögl

Beitrag von egyptwoman »

Guten Tag zusammen, ich habe auch eine Frage zum Wohnsitz im Nichteuropäischen Ausland. Ich bin seit diesem Monat aufgrund Gesundheit im vorzeitigen Ruhestand und lt. Amtsarzt gibt er die Empfehlung nach Ablauf 2 Jahre zu einer erneuten Untersuchung betreff Dienstfähigkeit. 2 Mitglieder haben geschrieben das man den Wohnsitz ins nichteuropäische Ausland verlegen kann. Muss ich dann zwingend eine Zweitadresse hier in Deutschland haben und vor allem würde mich die gesetzliche Grundlage interessieren. Einen Antrag auf Verlegung des Wohnsitzes habe ich schon gestellt, möchte nur für den Fall das mir das abgelehnt wird, mit gesetzl. Grundlagen zwecks Beschwerde aufwarten können. Und dann noch eine weitere Frage bezügl. der Beihilfe, zahlt diese in diesem Fall auch für ärztl. Leistungen im Ausland? Das ich eine Krankenversicherung fürs Ausland benötige weiß ich, aber ob die dann auch nur die 30% zahlt oder voll weiß ich nicht.
Für eure reichhaltigen Antworten danke ich euch.
Blue Ice Ultra
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Re: Nach dem Amtsarzt:Nebenverdienst?Wohnort im Ausland mögl

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Eine deutsche Zweitadresse muss man nicht haben, genauso wenig wie einen Antrag auf Verlegung des Wohnsitzes stellen.

Hinsichtlich KV und Beihilfe: Kläre das bitte mit Bh-Stelle bzw. der KV. Wie hatten hier schon einen ähnlichen Fall, informiere Dich daher vorab genau. http://www.beamtentalk.de/beihilfeberec ... t2459.html
egyptwoman
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Re: Nach dem Amtsarzt:Nebenverdienst?Wohnort im Ausland mögl

Beitrag von egyptwoman »

Vielen Dank Blue Ice. Ich hatte meinen Dienstherrn gefragt und dieser sagte mir das ich einen Antrag stellen muss, also hab ich diesen gestellt. Meine neue Adresse muss ich dem Dienstherrn ja mitteilen, zwecks Postzustellung, da ja nach 2 jahren eine erneute Überprüfung stattfindet. Weißt du vielleicht auch ob die Pension auch ins Ausland überwiesen wird?
Ist deine Antwort Länderabhängig, weil ich mal gehört habe, das das jedes Bundesland anders handhabt vor allem bei vorzeitigem Ruhestand.
Blue Ice Ultra
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Re: Nach dem Amtsarzt:Nebenverdienst?Wohnort im Ausland mögl

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Also in NRW gab es im alten LBG eine entsprechende Regelung die sich in das neue LBG aber nur in der Form retten konnte, als das dort davon die Rede ist das wenn dringende dienstliche Gründe es erfordern sich während der dienstfreien Zeit der Beamte in der Nähe des Dienstortes aufhalten muss. Grundsätzlich genießt Du ja innerhalb der EU Freizügigkeit, so dass in meinem Augen bei einem Wohnsitz innerhalb aber auch außerhalb der EU bei einem Versorgungsempfänger keine Genehmigung durch den Dienstherrn erforderlich ist. Wozu auch? -
Da ja bei Beamten die Bezüge immer nur auf Inlandskonten überwiesen werden, kann ich mir nicht vorstellen das es bei Versorgungsempfängern anders ist.
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