Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen.

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Davechristian
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Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen.

Beitrag von Davechristian »

Hallo miteinander,

ich habe auf meiner Arztrechnung einen interressanten Vermerk gefunden: Die Rechnungsfristsetzung basiert auf dem seit 01.05.2000 gültigem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen. Hier ist der Link zu dem Wortlaut des Gesetzes http://www.btz-schwerin.de/schwerin/mod ... 43bde5.pdf

Kann man dieses Gesetz anwenden, wenn die Beihilfe länger als 30 Tage für die Erstattung braucht? :?:
Conny
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Re: Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen.

Beitrag von Conny »

Davechristian hat geschrieben:Kann man dieses Gesetz anwenden, wenn die Beihilfe länger als 30 Tage für die Erstattung braucht? :?:
Ach Du bist Vertragspartner bei der Beihilfe? :lol:
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afo1
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Beitrag von afo1 »

Arztrechnung und Beihilfe sind zwei Paar Schuhe. Du hast einen (Behandlungs-)Vertrag mit deinem Arzt. Der kam zustande, weil der Doc sagte: "Ich behand'le dich." und du hast gesagt: "Ich bezahle dich" und hast dich behandeln lassen. Das nennt man konkludentes Handeln, also schlüssiges Handeln. Behandelt hart er, bezahlen musst du noch. Wann und ob du Geld von der Beihilfe / PKV erstattet bekommst, kann dem Doc egal sein, denn du und nicht die Beihilfe / PKV schuldest ihm das Geld. Die Fristen zur Zahlung sollte man bei Vertragsschluss aushandeln.

Ich würde an deiner Stelle für dieses Mal anrufen und um Fristverlängerung bitten. Beim nächsten Besuch gleich 'ne längere Frist aushandeln, wenn du weißt, Beihilfe und PKV brauchen so lange. Oder du lässt dir einen Vorschuss von der Beihilfe geben. Dann geht auch die Abrechnung schnellen, wetten? :lol:

Zum Beschleunigungsgesetz:

Das gilt meiner Meinung nach für Werkverträge (Bau eines Hauses). Der Behandlungsvertrag ist aber ein Dienstvertrag.

Gruß
afo
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Davechristian
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Beitrag von Davechristian »

[quote="afo1"]Arztrechnung und Beihilfe sind zwei Paar Schuhe. Du hast einen (Behandlungs-)Vertrag mit deinem Arzt. Der kam zustande, weil der Doc sagte: "Ich behand'le dich." und du hast gesagt: "Ich bezahle dich" und hast dich behandeln lassen. Das nennt man konkludentes Handeln, also schlüssiges Handeln. Behandelt hart er, bezahlen musst du noch. Wann und ob du Geld von der Beihilfe / PKV erstattet bekommst, kann dem Doc egal sein, denn du und nicht die Beihilfe / PKV schuldest ihm das Geld. Die Fristen zur Zahlung sollte man bei Vertragsschluss aushandeln.

Ich würde an deiner Stelle für dieses Mal anrufen und um Fristverlängerung bitten. Beim nächsten Besuch gleich 'ne längere Frist aushandeln, wenn du weißt, Beihilfe und PKV brauchen so lange. Oder du lässt dir einen Vorschuss von der Beihilfe geben. Dann geht auch die Abrechnung schnellen, wetten? :lol:

Zum Beschleunigungsgesetz:

Das gilt meiner Meinung nach für Werkverträge (Bau eines Hauses). Der Behandlungsvertrag ist aber ein Dienstvertrag.

Gruß
afo[/quote]


Ich habe mich vielleicht unglücklich ausgedrückt. Kann ich dieses Gesetz auch anwenden, wenn die Beihlife mehr als 30 Tage zur Erstattung bzw. zum Überweisen braucht. Ich meine nicht die Forderung des Arztes an mich. Nach meiner Meinung ist die Beihilfe, wenn ich die Rechnung zur Erstattung einreiche, der Schuldner.

Viele Grüße und Danke für die Antworten
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afo1
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Re: Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen.

Beitrag von afo1 »

Dann muss ich mal Conny zitieren:
Conny hat geschrieben: Ach Du bist Vertragspartner bei der Beihilfe? :lol:
Was lernt man eigentlich im Beamtenrecht heutzutage? Seit wann steht ein Beamter mit seinem Dienstherrn in irgendeinem Vertragsverhältnis? Du stehst in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Aus diesem erwachsen Rechte und Pflichten für beide Seiten. Unter anderem hast du Anspruch auf Beihilfe. Das ist gesetzlich so geregelt.

Und sei mal froh, dass du schon so schnell Beihilfe bekommst. Da gibt's ganz andere Ecken in unserem Land. :twisted:

Gruß
afo
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Davechristian
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Re: Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen.

Beitrag von Davechristian »

[quote="afo1"]Dann muss ich mal Conny zitieren:

[quote="Conny"] Ach Du bist Vertragspartner bei der Beihilfe? :lol:[/quote]

Was lernt man eigentlich im Beamtenrecht heutzutage? Seit wann steht ein Beamter mit seinem Dienstherrn in irgendeinem Vertragsverhältnis? Du stehst in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Aus diesem erwachsen Rechte und Pflichten für beide Seiten. Unter anderem hast du Anspruch auf Beihilfe. Das ist gesetzlich so geregelt.

Und sei mal froh, dass du schon so schnell Beihilfe bekommst. Da gibt's ganz andere Ecken in unserem Land. :twisted:

Gruß
afo[/quote]

okay, habs verstanden. Ich muss, wie viele andere auch, ein Geduldiger sein (engl. Patient :D ). Meine Beihilfe wird in 1 bis 2 Jahren zentral von Bonn gesteuert, ich bereite mich schon mal auf 6 Monate Wartezeit vor.
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afo1
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Beitrag von afo1 »

Bei größeren Sachen immer Vorschuss beantragen. Dann liegt dein Vorgang schon mal ganz weit oben beim Sachbearbeiter. :lol:
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Blue Ice Ultra
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Beitrag von Blue Ice Ultra »

Davechristian hat geschrieben:[quote="afo1"



Das gilt meiner Meinung nach für Werkverträge (Bau eines Hauses). Der Behandlungsvertrag ist aber ein Dienstvertrag.

Gruß
afo
Also die ärztliche Behandlung stellt ein Zwischending aus Dienst- und Werkvertrag da. Werkvertrag deswegen, weil ja ein Behandlungserfolg eintreten soll; Dienstvertrag, weil der Behandlungserfolg nicht garantiert werden kann.
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afo1
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Beitrag von afo1 »

Werkvertrag vielleicht beim Zahnersatz...
Aber Davechristian ging es ja wohl darum, die Beihilfestelle zu beschleunigen. Hatte ich falsch verstanden.

Gruß
afo
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Blue Ice Ultra
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Beitrag von Blue Ice Ultra »

afo1 hat geschrieben:Werkvertrag vielleicht beim Zahnersatz...
Aber Davechristian ging es ja wohl darum, die Beihilfestelle zu beschleunigen. Hatte ich falsch verstanden.

Gruß
afo
Das ist mir schon klar. Das mit den Abschlagszahlungen ist so eine Sache. In NRW gibt es darauf keinen Rechtsanspruch, sondern es liegt im Ermessen des SB was er dann macht. Rechtlich gesehen gibt es keine Möglichkeit die Bearbeitung zu beschleunigen, solange die Fristen für eine Untätigkeitsklage nicht erreicht. Im übrigen arbeiten die Beihilfestellen nicht mit Absicht langsam, sondern weil wirklich viel zu tun ist.
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afo1
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Beitrag von afo1 »

Ich kenne das aus meiner alten Diensstelle. Alles wird zentralisiert, nur das Personal nicht ausreichend zur Verfügung gestellt. Hab' da ehemalige Kollegen, die warten wochenlang. In der Beziehung sitze ich jetzt im Goldenen Käfig. Nach ner guten Woche ist das Geld auf dem Konto :lol: :lol:
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Blue Ice Ultra
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Beitrag von Blue Ice Ultra »

afo1 hat geschrieben:Ich kenne das aus meiner alten Diensstelle. Alles wird zentralisiert, nur das Personal nicht ausreichend zur Verfügung gestellt. :lol: :lol:
Genau so sieht es in der Praxis aus. 8)
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