Am 01.09. beginne ich meinen Vorbereitungsdienst im mittleren Justizdienszt und muss am 05.09. zu meinem ersten (zweimonatigen) Lehrgang. Habe nun eine Frage zu der Reisekostenerstattung bei Heimfahrten. Doch das Merkblatt, welches beigefügt ist, verstehe ich nicht vollkommen.
Dort heißt es :
Ich lebe mit meiner Freundin zusammen in einer eigenen Wohnung. Heißt dass nun, dass mir alle 2 Wochen die Kosten für eine Heimfahrt erstattet werden?Der Anspruchszeitraum für die Erstattung von Familienheimfahrten beträgt 1 Kalenderwoche für Berechtigte, die mit Ehegatten oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft leben
Oder dass jede Woche die Heimfahrt erstattet wird?
Da ist dann zwar noch ein Beispiel dabei, aber es ist mir einfach nicht ganz klar.
Gruss
Dominik
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