Reisekostenerstattung für Heimfahrten

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Antworten
domi0815
Beiträge: 4
Registriert: 10. Jul 2011, 19:29
Behörde:

Reisekostenerstattung für Heimfahrten

Beitrag von domi0815 »

Ich mal wieder mit einer Frage ;)

Am 01.09. beginne ich meinen Vorbereitungsdienst im mittleren Justizdienszt und muss am 05.09. zu meinem ersten (zweimonatigen) Lehrgang. Habe nun eine Frage zu der Reisekostenerstattung bei Heimfahrten. Doch das Merkblatt, welches beigefügt ist, verstehe ich nicht vollkommen.

Dort heißt es :
Der Anspruchszeitraum für die Erstattung von Familienheimfahrten beträgt 1 Kalenderwoche für Berechtigte, die mit Ehegatten oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft leben
Ich lebe mit meiner Freundin zusammen in einer eigenen Wohnung. Heißt dass nun, dass mir alle 2 Wochen die Kosten für eine Heimfahrt erstattet werden?
Oder dass jede Woche die Heimfahrt erstattet wird?

Da ist dann zwar noch ein Beispiel dabei, aber es ist mir einfach nicht ganz klar.

Gruss
Dominik
[/quote]
Benutzeravatar
dove
Beiträge: 307
Registriert: 1. Jan 2009, 18:36
Behörde:

Beitrag von dove »

JEFTA gefährlicher als TTIP

https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Lieber Dominik!
Für den Fall, dass trotz 259.000 Hinweisen der Firma Gockel noch Restzweifel bestehen sollten: Die wöchentliche Heimfahrt bekommen der Beamte oder die Beamtin bezahlt, wenn in der heimatlichen Wohnung noch eine andere Person wohnt, mit der man/frau verheiratet oder verpartnert ist. Die Freundin ist wohl nicht Ihre Ehefrau (sonst würden Sie sie anders nennen) und mit der Freundin "verpartnert" können Sie auch nicht sein, falls ich Ihre Frage nach der Kleiderordnung in der Justiz richtig gedeutet habe. (Sie sind ein Mann.)

Bei dieser Gelegenheit: Die Anwärterbezüge werden grundsätzlich am letzten Werktag des Vormonats gezahlt. Am 31. August kann das natürlich nicht klappen, weil der Anspruch auf Bezüge ja vor dem Aushändigen der Ernennungsurkunde am 1. September gar nicht entstehen kann (und der Bezügestelle noch keine Informationen über den künftigen Zahlungsempfänger Dominik X. vorliegen. )

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Anton
Beiträge: 29
Registriert: 21. Apr 2011, 23:02
Behörde:

Beitrag von Anton »

Bekommst du, aber eigentlich alles in der "verdichteten Eingangsphase" deiner Ausbildung erklärt.

In meinem Bundesland bekommen unverheiratete Anwärter, während des Einführungslehrgangs, eine Heimfahrt pro Monat bezahlt.
Benutzeravatar
Ossikind
Beiträge: 497
Registriert: 12. Dez 2007, 17:15
Behörde:

Beitrag von Ossikind »

Anton hat geschrieben:
In meinem Bundesland bekommen unverheiratete Anwärter, während des Einführungslehrgangs, eine Heimfahrt pro Monat bezahlt.
Ich denke, das händelt jedes Bundesland genauso.
Ich weiß, keine Bundesbeamten sondern Landesbeamte.
Tut der Sache an sich aber kein Abruch.
Ledige bekommen eine bezahlte Heimfahrt, verheirate 2........... :P :P
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
Antworten