KRANKENVERSICHERUNG EHEFRAU
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KRANKENVERSICHERUNG EHEFRAU
BIN BEAMTER IN VORZEITIGEN RUHESTAND, WEGEN DIENSTUNFALL:BIN IN DER PRIVATEN KRANKENKASSE 70%Beihilfe. EHEFRAU IST 58Jahre ALT,UND IN DER GESETZLICHEN KRANKENKASSE:SIE HAT 2006 Brustkrebs bekommen,und bis januar 2010 eine EU-RENTE:BIS JULI 2011 erhält sie noch ALG 1. SIE WIRD AUC WEGEN NOCH GESUNDHEITLICHEN PROBLEMEN KEINE ARBEIT BEKOMMEN;UND WIRD DAHEIM BLEIBEN. MEINE PRIVATE KRANKENKASSE;WILL SIE AUF GRUND DER :KREBSERKRANKUNG ERST 2014 KRANKENVERSICHERN:HABE AUCH NUR 16 Beamtenjahre.WIE KANN ICH MEINE FRAU KRANKEN VERSICHERN.Von der beihilfestelle erhalte ich keine vernünftige auskunft.
mir ist aus Deinen Informationen einiges nicht so klar.
Hattest Du für Deine Ehefrau bei der PKV eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen? Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass Deine PKV Deine Ehefrau überhaupt aufnimmt.
Außerdem kann keine PKV eine Aufnahme für die Zukunft, also fürs Jahr 2014 jetzt schon zusagen.
Bei Neuaufnahme kann eine Zusage maximal 6 Monate vorher erteilt werden.
Wenn eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen wurde, hat Deine Ehefrau einen Rechtsanspruch in die PKV zu kommen, wenn die Versicherungspflicht in der GKV wegfällt.
Auf jeden Fall kann Deine Ehefrau in der GKV freiwillig weiterversichert werden.
Viele Grüße!
Hattest Du für Deine Ehefrau bei der PKV eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen? Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass Deine PKV Deine Ehefrau überhaupt aufnimmt.
Außerdem kann keine PKV eine Aufnahme für die Zukunft, also fürs Jahr 2014 jetzt schon zusagen.
Bei Neuaufnahme kann eine Zusage maximal 6 Monate vorher erteilt werden.
Wenn eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen wurde, hat Deine Ehefrau einen Rechtsanspruch in die PKV zu kommen, wenn die Versicherungspflicht in der GKV wegfällt.
Auf jeden Fall kann Deine Ehefrau in der GKV freiwillig weiterversichert werden.
Viele Grüße!
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Sollte deine Frau keinen Anspruch mehr haben, in der gesetzlichen Krankenversicherung unterzukommen (auch nicht in der Pflichtversicherung der Rentner) muss jede PKV sie zumindest im Basistarif aufnehmen
(§ 12 Abs. 1a VAG).
Das würde sich dann so gestalten, dass deine Ehefrau zu 30% restkostenversichert (aber nur im Basistarif) wäre und eben zu 70% als berücksichtigungsfähige Angehörige Beihilfe bekommen würde.
Aber wie gesagt, das ganze funktioniert nur, wenn keine Verpflichtung mehr bestünde, in der GKV versichert zu sein.
(§ 12 Abs. 1a VAG).
Das würde sich dann so gestalten, dass deine Ehefrau zu 30% restkostenversichert (aber nur im Basistarif) wäre und eben zu 70% als berücksichtigungsfähige Angehörige Beihilfe bekommen würde.
Aber wie gesagt, das ganze funktioniert nur, wenn keine Verpflichtung mehr bestünde, in der GKV versichert zu sein.
Beachte bitte den Eintrag von mosi1950 - seine Frau ist zur Zeit in der GKV.Silencium hat geschrieben:Sollte deine Frau keinen Anspruch mehr haben, in der gesetzlichen Krankenversicherung unterzukommen (auch nicht in der Pflichtversicherung der Rentner) muss jede PKV sie zumindest im Basistarif aufnehmen
(§ 12 Abs. 1a VAG).
Die Hoffnung stirbt zuletzt.