Pension, Nebenjob und Rentenansprüche

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Bundesfreiwild
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Pension, Nebenjob und Rentenansprüche

Beitrag von Bundesfreiwild »

Erhöhen sich RENTENansprüche, wenn man in der Frühpensionierung einen Nebenjob macht?

Grundlagen wären:
Anspruch auf Rente wegen vorheriger Arbeitsverhältnisse - mehr als 60 Monate (ich habe derzeit einen Rentenanspruch von rund 130 Euro/Monat)
Die Rente wird dann mit dem Erreichen des regulären Rentenalters gezahlt, falls die in der Laufbahn erreichbare Pension nicht erlangt wurde (bis zu dieser Einkommensgrenze). Das weiss ich schon mal.

Ergibt sich die Frage:
Falls ich in Frühpension ginge mit 55 und einen Nebenjob machte, wäre es dann möglich noch mal Beiträge in die Rentenversicherung zu zahlen?
Wo ist eigentlich derzeit die Sozialbeitragsgrenze bei den Jobs, an der der Arbeitgeber verpflichtet ist, Rentenbeiträge zu zahlen?

Wobei - es erscheint mir schon fast sinnvoller, einen entsprechenden Beitrag aufs eigene Sparkonto zu legen, statt in die RV einzuzahlen.
Wahrscheinlich erhöhen sie das Eintrittsalter für die Geburtenstarken 50-er-Jahrgänge eh auf 75 - dann wird für die meisten der reguläre Rentenfall gar nicht eintreten - oder in einer Winz-Rente enden.
floody
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Beitrag von floody »

Die Grenze fürs Hinzuverdienen ist so niedrig, daß keine Rentenbeitrage davon abgeführt werden. Die Politik will in diesem Jahr aber eine Gestzesänderung auf den Tisch bringen, die diese Grenze erhöht. Lassen wir uns mal überraschen.
DeBeVau
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Beitrag von DeBeVau »

floody hat geschrieben:Die Grenze fürs Hinzuverdienen ist so niedrig, daß keine Rentenbeitrage davon abgeführt werden. Die Politik will in diesem Jahr aber eine Gestzesänderung auf den Tisch bringen, die diese Grenze erhöht. Lassen wir uns mal überraschen.
verstehe ich jetzt nicht!

Hier kommt es doch darauf an, um was für eine Nebentätigkeit es sich handelt.
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
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Bundesfreiwild
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Hinzuverdienstberechnung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ermittlung der Einkommensendstufe der eigenen Laufbahn
hier mittlerer Dienst Telekom/Bundesbeamte A8/unverheiratet:
2719,26
nach Anrechnung Faktor zur Ermittlung der Höchstgrenze:
2656,11
Ruhegehaltsberechnung für 01.02.2012 mit knapp 35 Vollzeitdienstjahren:
1636,49 Brutto/nach Steuer und Krankenkasse:
1495 netto

Z u s a m m e n t r e f f e n
von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
- Berechnung unter Berücksichtigung des § 53 BeamtVG Bund:

Der Nebenverdienst, der ohne Anrechnung auf die Pension möglich ist, errechnet sich so:
Höchstgrenze Ruhegehalt Laufbahn mittlerer Dienst: 2656,11
minus Bruttopension von 1636,49
gleich 1019,62 Euro

Dieser Betrag kann hinzuverdient werden, BIS ZUR REGELALTERSGRENZE! Danach gelten andere Bestimmungen.

Zum Einkommen rechnet sowohl das Einkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst als auch das Einkommen aus einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit.

Jedes Einkommen, das darüber hinaus bezogen wird, führt zu einer
entsprechenden Kürzung. Das Ruhegehalt darf jedoch den Mindestbelassungsbetrag nicht unterschreiten:

Der M i n d e s t b e l a s s u n g s b e t r a g (wird also immer als Pension ausgezahlt, egal welches andere Einkommen dazu kommt):
20 % von 1636.49 EUR = 327.30 EUR
Siehe hierzu die einschränkende Bestimmung des § 53 Abs. 5 Sätze
2 und 3 BeamtVG, in Kraft ab 01.01.2002.

Ich habe hier die Daten aus der Berechnung übernommen, die mir aus einem privaten Programm (als Gegenkontrolle zur Berechnung der Versorgungsstelle) errechnet wurden.

Ich hoffe, das trägt etwas zur Klärung bei.
Im Zweifeldfall eine Berechnung bei Personalstelle/Versorgungsstelle anfordern.

Bleiben dann noch die Fragestellungen, die die Sozialabgaben während der Tätigkeit neben einer Pension betreffen.


Weiter Nachforschungen:
Eine Erwerbstätigkeit nach Eintritt in die Pension muss beim Dienstherren angezeigt werden. Überprüfung: Es wird betrachtet ob die Beamtentätigkeit der letzten 5 Jahre, bzw. die neue Erwerbstätigkeit mit der Tätigkeit der letzten 5 Jahre in Konflikt kommt.
Eine nicht erfolgte Anzeige kann erhebliche Auswirkungen haben. (Diszi-Verfahren).

Achja: JEDER Nebenjob muss beim PST angezeigt und genehmigt werden.

Außer er bezieht auf künstlerische Tätigkeiten (Malerei, Autorentätigkeit, etc.) Die Einnahmen daraus interessieren auch nur das Finanzamt - nicht die Telekom, da sie gehalts/pensionstechnisch nicht als - und schon ga rnicht regelmäßiges- Erwerbseinkommen gelten, sondern nur beim Finanzamt steuerlich berücksichtigt werden, sofern man sie in einem Rahmen ausführt, die die steuerliche Absetzung von Kosten lohnt. Ansonsten geht man davon aus, dass man da mehr ausgibt als einnimmt.
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Jetzt klärt sich auch die Sozialversicherungsseite.
Ich habe mit jemandem kommuniziert (habe ich in einem anderen Forum gefunden), der sich anscheinend einigermaßen auskennt. Ich schreibe die Ergebnisse jetzt hier mal so auf, wie sie bei mir ankommen. Eine Garantie, dass es so läuft, kann ich aber nicht geben. Da sollte sich der Nebenjobwillige nochmal selbst bei AOK, Rentenversicherungsträger und Finanzamt erkundigen:

Das große Thema Sozialversicherung ist knapp gesagt: Hat sich für den Beamten weit gehend erledigt.

Im Sozialgesetzbuch (SGB) III, § 27 Abs.1 für die Arbeitslosenversicherung, SGB V, § 6 Abs. 2 für Kranken- und Pflegeversicherung und SGB VI, § 5 Abs. 1 für die Rentenversicherung steht: Versicherungsfrei sind Beamte.

Krankenkasse:

Letztendlich ist lt. Aussage von der Arbeitgeberstelle der AOK und der Barmer die Verfahrensweise folgende: Der Arbeitnehmer meldet sich bei einer gesetzl. Krankenkasse mit dem Hinweis " Beamter a.Lebenszeit. " an und reicht Kopien der Ernennungsurkunde auf Lebenszeit und Urkunde der Versetzung in den Ruhestand ein.
Bei der Kasse wird eine Scheinmitgliedschaft geführt, die dem Zweck des Abführen der Sozialabgaben und der Einstufung dient.

Der Arbeitgeber meldeteinen wie bei einen normalen Arbeitsverhältnis mit Sozialversicherungs-Ausweis an. Von der Kasse bekommt er mitgeteilt daß die Abgaben wie folgt zu entrichten sind:

Krankenversicherung / Pflegeversicherung:
Keine AGeber und ANehmer- Beiträge, da über Beihilfe und PKV versichert

Rentenversicherung
Keine AN Anteile, volle AG Anteile zum Allgemeinwohl

Arbeitslosenversicherung
volle Beiträge für AN bis 60 Jahre, für AG volle Beiträge für das Arbeitsverhältnis

Heisst also, dass AG und AN keine Beiträge in die Krankenkasse zahlen, der Arbeitgeber aber seinen AG-Anteil an Rentenversicherungs- und Arbeitslosenversicherung zahlt, der beschäftigte Beamte aber nur zur Zahlung des AN-Anteils Arbeitslosenversicherung verpflichtet wird.

Bedenkeswert: Da man im 2. Arbeitsverhältnis in Steuerklasse 6 eingestuft wird, aufpassen, dass bei der Steuererklärung nicht eine große Nachzahlung kommt.

Es wird ja auch am Ende das Gesamte Jahreseinkommen betrachtet, also die ausgezahlte Pension PLUS Nebenjobseinkommen. Da kann es dann zu größeren Steuernachzahlungen kommen.

Meine letzten Fragen an den Wissensmenschen läuft noch:

Kann ich auch wahlweise gleich Steuerklasse 1 nehmen, dann zahlt das Finanzamt halt eben zurück, wenn ich viele Werbekosten abzusetzen habe; zumindest droht mir dann keine happige Steuernachzahlung.

und:

Was machen Beamte, die gar keine Sozialversicherungsnummer mehr haben, weil sie sich kurz nach des BEA auf Lebenszeit die unter 60 Monate gewesenen RV-Beiträge damals haben auszahlen lassen? Ich kann mich erinnern, dass so eine Aktion mal lief.
Rudolf_2
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Beitrag von Rudolf_2 »

Hallo wildes Fräulein,
Was machen Beamte, die gar keine Sozialversicherungsnummer mehr haben, weil sie sich kurz nach des BEA auf Lebenszeit die unter 60 Monate gewesenen RV-Beiträge damals haben auszahlen lassen? Ich kann mich erinnern, dass so eine Aktion mal lief.
Denen wird einfach eine zugewiesen. Da die "alte" aber schon ´mal existiert hat und nur einmal vergeben wird, wird es wohl wieder genau dieselbe sein!?

Du kannst Dich übrigens im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung, also eines sog. "Minijobs" auch freiwillig versichern! D.h., Du zahlst aus Deinen Minijob-Einnahmen einfach freiwillig in die Rentenversicherung ein und wenn Du das lange genug gemacht hast, springt unter´m Strich auch etwas mehr Rente dabei heraus. Interessant für die, die den Höchstsatz der Pension nicht erreichen. Wieviel das sein kann, dazu solltest Du allerdings auf jeden Fall die Deutsche Rentenversicherung befragen...

Du darfst auch gern ´mal hier hinein schauen:
http://www.minijob-zentrale.de/nn_17682 ... raege.html

Das macht dann keine 20,- im Monat aus.

Ob die sich allerdings auf einem Sparkonto freudiger vermehren würden, als zunächst in der Rentenkasse und dann später in Deinem Portemonnaie, bleibt abzuklären. Dazu habe ich keinerlei Erkenntnisse, weiß aber von jemandem aus meinem Umfeld, dass es nicht allzuviel werden soll, aber bekanntlich macht ja auch Kleinvieh schon Mist!
Gruß
Rudolf
DeBeVau
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Beitrag von DeBeVau »

ich würde als erstes einmal empfehlen, dass Ihr euch nachfolgende Internet-Seite anschaut:

http://www.nebentaetigkeitsrecht.de/rat ... t_2010_k_2

Nicht jede Nebentätigkeit ist genehmigungspflichtig.
Auch gibt es Nebentätigkeiten für die keine Steuerkarte erforderlich ist,
also auch keine Anmeldung zur Sozialversicherung/Rentenversicherung erfolgt.

z.B.: Tätigkeit für eine Selbsthilfeeinrichtung des öffentlichen Dienstes.
Hier bekommt Ihr meistens Provisionen gezahlt und die müsst ihr bei eurer Einkommensteuererklärung angeben.

Von den Gewinnen die ihr hier habt könnt ihr euch ja durch Kapitalanlagen Altersrückstellungen bilden, die besser sind als gesetzliche Renten.

Ich selbst habe jahrelang eine Nebentätigkeit für eine Selbsthilfeeinrichtung ausgeführt und diese Einkünfte wurden nie bei meinem Gehalt angerechnet.

Warum pocht ihr denn immer auf eine Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ? Denkt doch einmal an die vielen Abzüge - Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung - Krankenversicherung.

Viele Grüße!
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Liegt wohl daran, dass der Beamte im mittleren Dienst mit einem Minijob nicht auskommt (neben einer Frühpensionierung mit 55 oder früher).

Dran denken, dass z. B. MEIN Single-Netto-Gehalt im aktiven Dienst unter dem liegt, wo die Pension eines A12 anfängt.

Da ist es schon verständlich, das man eher nach einem Vollzeitjob (auch sozialversicherungspflichtig) sucht, statt nach einer "Hobby"beschäftigung, vor allem, wenn man noch Kinder in der Ausbildung/Studium oder eine Immobilie abzubezahlen hat.
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