fahrkostenanspruch

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Antworten
iches
Beiträge: 2
Registriert: 18. Nov 2010, 17:27
Behörde:

fahrkostenanspruch

Beitrag von iches »

hallo an euch alle

ich bin beamtenanwärter gD im lande mv und mittlerweile ein jahr dabei. im nächsten april geht es für uns los in ein prakische studienzeit. am anfang der laufbahn wurde uns mitgeteilt, dass wäherend des praktikums eine wohnortnahe einsetzung erfolgen wird. dem ist nun scheinbar tw nicht so. wir haben in der letzten woche die bescheide erhalten und mir wurde mittgeteilt, dass ich für 4 mal 3 monate (alles am stück) einen praktikumsplatz in fast 100 km entfernung habe. heute hatte ich dann eine unterredung mit der praktikumsverantwortlichen.
aus persönlichen gründen ist es mir nicht möglich umzuziehen, doch eine tägliche fahrt mit pkw ist finanziell nicht machbar ohne eine unterstützung. die praktikumsverantwortliche hat eine solche unterstützung jedoch kategorisch abgelehnt. die fahrt mit zug würde jedoch eine tägliche fahrt -von 5 uhr aufbrechen bis 18.30 wieder zuhause- bedeuten, das sind 2,5 stunden fahrzeit und jeweils eine halbe stunde wartezeit. nicht machbar - finde ich. die kosten wären dort mnt. ebenfalls um mind. 300 €. dieses geld könnte man jedoch gut aufbringen ihrer meinung nach.
die praktikumsverantwortliche hat gesagt, dass es höchstens eine umzugskostenvergütung ca 100 € geben würde und eine hinfahrt, dann bei praktikumsende das gleiche. diese unterstützung ist angesichts der immensen kosten nahezu lächerlich. eine höhere unterstütznung steht nur leuten mit kindern in form von trennungsgeld zu.
ich habe mich im vorfeld schon belesen und bin eigentlich der meinung, dass uns als anwärtern sehr wohl nach dem landesreisekostengesetz eine wegstreckenentschädigung zusteht zwischen 15 und 25 ct pro km mit eigenem pkw und bei bahnfahrten die 2. klasse erstattet wird.
ich habe auch keine ausnahmevorschrift gefunden, nach denen das land diese kosten nicht für anwärter tragen muss. Wie gesagt meine anfrage wurde kategorisch abgeschmettert - haben wir nie gemacht und werden wir auch nicht - wenn es ein problem für die darstellt dann müssen sie halt abbrechen. das ist ein kontruktiver vorschlag...
ich weiß im moment wirklich nicht weiter. ein abbruch des studiums ist nun wirklich keine sinnvolle lösung.
im internet habe ich nach einer beratungsstelle gesucht, die mir bei meinem problem helfen könnte, jedoch habe ich keine gefunden.
aber ein juristisch fundierter rat - von unabhängiger stelle - ist unerlässlich!!!
ich weiß dass man es nicht pauschal sagen kann ob ein anspruch besteht, aber vielleicht wisst ihr ja rat. von mir aus wo ich hingehen oder anrufen bzw schreiben könnte, oder direkt, dass sich jemand auskennt und weiß ob ein anpruch besteht...

ich bin wirklich für jede antwort sehr dankbar

lg iches
Mr. Green
Beiträge: 166
Registriert: 27. Jun 2007, 19:51
Behörde:

Beitrag von Mr. Green »

Wenn Du die Entscheidung Deiner Dienststelle nicht akzeptieren willst, kann Dir vielleicht ein Anwalt mit Fachrichtung Verwaltungsrecht weiterhelfen. Fundierte juristische Tipps wirst Du hier jedenfalls nicht bekommen.

Aber ob Du Dir mit einer Klage gegen Deinen Dienstherrn einen Gefallen tust, wage ich zu bezweifeln. Immerhin möchtest Du doch irgendwann mal Beamter auf Lebenszeit werden, oder?
iches
Beiträge: 2
Registriert: 18. Nov 2010, 17:27
Behörde:

Beitrag von iches »

da hast du ja recht. und ich habe bestimmt auch nicht vor zu klagen, denn schließlich bin ich noch in der ausbildung und damit sozusagen den bewertungen gnadenlos ausgeliefert... es geht mir nur um eine sachliche klärung der dinge. und ich bin der meinung, dass wenn mir als anwärter so ein wegegeld gesetzlich zusteht (wie in §4 LRKG MV) ich das auch beantragen und bekommen sollte, auch wenn "das noch nie so gemacht wurde und auch nicht gemacht werden wird" wenns dir gesetze gibt, dann müssen sie sich schließlich dran halten...
Thomas
Beiträge: 22
Registriert: 11. Okt 2006, 13:36
Behörde:

Beitrag von Thomas »

... ist ja hier schon ne Weile her.

Also im rahmen der Erstattung sollte es möglich sein die notwendigen Kosten durch eine Reisekostenabrechnung esttet zu bekommen.

100 km ist doch nah, als Bundesbeamter aus sachsen habe ich Praktika in bayern gehabt. Dort war prinzipell nur was mit 2tWohnung möglich.

Fragen ? PN !
... zur Zeit im ServiceCenter unterwegs ...
Benutzeravatar
dove
Beiträge: 307
Registriert: 1. Jan 2009, 18:36
Behörde:

Beitrag von dove »

Mr. Green hat geschrieben: . . .
Fundierte juristische Tipps wirst Du hier jedenfalls nicht bekommen.
. . .
Ist auch nicht zulässig !
JEFTA gefährlicher als TTIP

https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
Antworten