Frühpensiom möglich da psychische Probleme?

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Johnboy
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Re: Nachtrag

Beitrag von Johnboy »

dove hat geschrieben: Du schaffst es deine Tastatur zu quälen und uns an zu schreien kannst aber Tante Bing / Google nicht bedienen :?:

Ich hab nun keine Lust dir die Daten zu liefern.

Nur soviel; Es gibt diesen "Rechtsanspruch" für Bundesbeamte und ich sehe auch überhaupt kein Problem daran, bei meiner Bezüge zahlenden Stellle nach zu fragen.

a) bezweifele ich das der Kollege dies nun überall rumposaunt (hätte er ja viel zu tun) und
b) bekomme ich von der ehemaligen BfA regelmäßig einen Rentenbescheid für meine zukünftige Rente ohne das der Bearbeiter nun beim Bund anruft um mitzuteilen ich würde in Rente/Pension gehen wollen :roll:
Du schreibst "wirres" Zeug, sorry.

BTW: "angeschrien" habe ich überhaupt niemanden. Ich habe lediglich die Formatierungsmöglichkeit für Beiträge in diesem Forum genutzt, um den Linkhinweis für alle gut sichtbar zu machen, weil meiner Erfahrung nach die Quellen nicht so bekannt sind, wo man seine zu erwartenden Versorgungsbezüge mal durchrechenen lassen kann.

Wenn man dann, ohne "schlafende Hunde geweckt zu haben" seine zu erwartende Pension schwarz auf weiß sieht, KANN das eine sehr beruhigende Wirkung auf die eigene Strategie haben.

Ich will hier noch einmal die für mich sehr hilfreiche Quelle "leise" nennen, die mir in einer schier ausweglosen Situation vor ca. 6 Jahren geholfen hat, die ganze beschissene (sorry) berufliche Situation zu ertragen, ohne bedrohliche existenzielle Ängste zu entwickeln.

Da wurde mir meine zu erwartende Pension wegen Zurruhesetzung aus gesundheitlichen Gründen (DDU-Dauernde Dienstunfähigkeit) centgenau errechnet und ich konnte mir gut und in Ruhe überlegen, ob ich "damit klar kommen würde"

http://www.beamtenversorgung.nrw.de/ (war immer sehr zuverlässig)

Ich hoffe, auch andere können in einer gesundheitlich/psychisch schweren Situation ein wenig Trost finden.
Was lange gärt, wird endlich Wut!
Zollkodex-Ritter
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Re: Nachtrag

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Johnboy hat geschrieben:
Zollkodex-Ritter hat geschrieben: Warum sich zeitaufwändig mit so nem Mist befassen, wenn man doch sowieso als Bundesbeamter nen Rechtsanspruch auf eine Versorgungsauskunft hat? Diese Daten sind dann wenigstens zu 100% richtig.
1. Wo ist denn dieser "Rechtsanspruch" nachzulesen?
Keine Ahnung welches Recht für Telekomiker gilt, jedoch §49 (10) BeamtVG ist dies beim Bund.
2. Ich habe in der "Behörde", in der ich beschäftigt war, schon "Pferde vor der Apotheke kotzen sehen", will sagen: Nimmst du diesen "Rechtsanspruch" z.B. in besagter "Behörde" in relativ jungen Jahren in Anspruch, gibst du unweigerlich irgendwo zu erkennen, dass du zumindest vielleicht eventuell mit dem Gedanken spielst, vorzeitig die "Behörde" zu verlassen, was wiederum eventuell bei besagter "Behörde" zu gewissen Jubelschreien führt, weil man mit freudiger Erwartungshaltung deine Überlegungen zur Kenntnis nimmt und von nun an weiß, dass du als möglicher Frühausscheider eventuell (vielleicht mit einer gewissen Nachhilfe) in Frage kommst.
So: Nun ersetze einfach "Behörde" durch "Deutsche Telekom AG" und du weißt vielleicht eventuell, was ich meinen könnte.
Wir verstehen uns?
Beste Grüße
Alles nur eine Sache, wie man den Antrag verkauft. Kein Mensch hat es bei mir interessiert, als ich was von Abschluss einer Versicherung zur Schleißung der Versorgungslücke gesprochen habe. Ich weiss, wie ehemalige Monopolisten mit ihrem Personal umgehen, mein Schwiegervater ist selbst bei einem.
Zollkodex-Ritter
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Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Klaus hat geschrieben: Wenn bei den Bundesbeamten Anfragen nach der zu erwartenden Pension beantwortet werden, dann handelt es sich um eine unverbindliche Serviceleistung (wie bei der Rentenversicherung übrigens auch).

"Unter der Voraussetzung des Gleichbleibens der Rechtslage" müsste da dann eigentlich stehen.
Ach, kann die ermittelnde Stelle denn die Rechtslage in 20, 30 oder 40 Jahren erahnen? Als ich meine Auskunft bekam, hat natürlich dieser Satz drunter gestanden. Ich habe sowohl eine Auskunft für DU bekommen, als auch eine Hochrechnung, wenn ich die derzeit gültige Altersgrenze in meiner Besoldungsgruppe erreichen werde.
Na ja, die wird wohl leider kaum gleich bleiben...
Natürlich nicht. Aber ich habe etwas momentan konkretes. Besser als irgendwelche Rechner im Internet allemal.
Berliner Landesbeamte genießen diese Serviceleistung nicht. Die zuständige Pensionsfestsetzungsbehörde lehnt solche Anträge zur Bearbeitung ohne Begründung ab. Eingeweihte wissen, dass dafür nicht genug Personal zur Verfügung steht.
Diese genießen diese Serviceleistung auch.
http://www.berlin.de/landesverwaltungsa ... kunft.html
Wie es konkret in Berlin aussieht, entzieht sich aber meiner Kenntnis.
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Johnboy
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Re: Nachtrag

Beitrag von Johnboy »

Zollkodex-Ritter hat geschrieben: Alles nur eine Sache, wie man den Antrag verkauft. Kein Mensch hat es bei mir interessiert, als ich was von Abschluss einer Versicherung zur Schleißung der Versorgungslücke gesprochen habe.
Danke für diesen, wie ich meine, sehr wertvollen Tip!
Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Ich weiss, wie ehemalige Monopolisten mit ihrem Personal umgehen, mein Schwiegervater ist selbst bei einem.
Ich hätte bei meiner Einstellung (1984) nicht in den kühnsten Träumen daran zu glauben gewagt, was sich später (so ab 1995) dann so alles ereignet hat (und immer noch ereignet).

Daher mein Rat an alle beamteten "Kollegen": Seid auf der Hut, wenn Eure Dienstherren etwas von "Privatisierung" zu sprechen beginnen!

Was alles trotz "althergebrachter Grundsätze des Beamtentums" (auf die auch ich bei meiner Entscheidung, Beamter zu werden, vertraut habe) möglich ist, kann man nur glauben, wenn man es persönlich miterlebt hat.

In einem anderen Thread in diesem Forum habe ich auf die Verhältnisse bei France Telecom Orange http://www.beamtentalk.de/ftopic2159.html hingewiesen. Ähnlich war/ist es bei der Deutschen Telekom auch, nur etwas perfider und eleganter verpackt. Oft ausgerichtet am persönlichen Gewinnstreben der Entscheider, die dabei auch schon mal "über Leichen gehen".

Also: Immer wachsam sein!!
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Zollkodex-Ritter hat geschrieben:
Diese genießen diese Serviceleistung auch.
http://www.berlin.de/landesverwaltungsa ... kunft.html
Wie es konkret in Berlin aussieht, entzieht sich aber meiner Kenntnis.
Vielen Dank für den link. Aber da steht eben auch:

"Sie beabsichtigen eine Reduzierung der Arbeitszeit bzw. eine langfristige Beurlaubung neu zu beantragen "

Nur, wenn man das beabsichtigt, bekommt man eine Auskunft. Und das steht auch so im Berliner LBG. Allen anderen wird eine Auskunft verweigert...
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Mikesch
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Re: OT Nachtrag

Beitrag von Mikesch »

Johnboy hat geschrieben:BTW: "angeschrien" habe ich überhaupt niemanden. Ich habe lediglich die Formatierungsmöglichkeit für Beiträge in diesem Forum genutzt
<oberlehrermodus>
Großschreibung und Fett gilt in Foren und auch im Usenet als Schreien. Dann noch übergroße Schrift als Brüllen. Zu finden auch in der Netiquette der meisten Foren...
Und dies wird als überaus unhöflich empfunden.
</oberlehrermodus>

cu,
Mikesch
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Ossikind
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Re: Nachtrag

Beitrag von Ossikind »

Zollkodex-Ritter hat geschrieben:
für Telekomiker
Lol, gefällt mir der Ausdruck. :P :P
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
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Johnboy
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Re: OT Nachtrag

Beitrag von Johnboy »

Mikesch hat geschrieben: <oberlehrermodus>
Großschreibung und Fett gilt in Foren und auch im Usenet als Schreien. Dann noch übergroße Schrift als Brüllen. Zu finden auch in der Netiquette der meisten Foren...
Und dies wird als überaus unhöflich empfunden.
</oberlehrermodus>
Sorry, ich gelobe Besserung!
Was lange gärt, wird endlich Wut!
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Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Klaus hat geschrieben:
Zollkodex-Ritter hat geschrieben:
Diese genießen diese Serviceleistung auch.
http://www.berlin.de/landesverwaltungsa ... kunft.html
Wie es konkret in Berlin aussieht, entzieht sich aber meiner Kenntnis.
Vielen Dank für den link. Aber da steht eben auch:

"Sie beabsichtigen eine Reduzierung der Arbeitszeit bzw. eine langfristige Beurlaubung neu zu beantragen "

Nur, wenn man das beabsichtigt, bekommt man eine Auskunft. Und das steht auch so im Berliner LBG. Allen anderen wird eine Auskunft verweigert...
Dass erwachsene Menschen soo ungeschickt sein können: Absichten kann man ändern.... Frei nach Konrad Adenauer "Was interessiert mich mein Geschwätz von Gestern" Sprich: Man beabsichtigt auf Teilzeit zu arbeiten, lässt sich ne Auskunft erstellen, und dann beabsichtigt man das eben nicht mehr...
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Zollkodex-Ritter hat geschrieben:
Dass erwachsene Menschen soo ungeschickt sein können: Absichten kann man ändern.... Frei nach Konrad Adenauer "Was interessiert mich mein Geschwätz von Gestern" Sprich: Man beabsichtigt auf Teilzeit zu arbeiten, lässt sich ne Auskunft erstellen, und dann beabsichtigt man das eben nicht mehr...
..und man bekommt eine Auskunft auf Teilzeitbasis. Wirklich, sehr schlau... :D
Zollkodex-Ritter
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Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Klaus hat geschrieben:
Zollkodex-Ritter hat geschrieben:
Dass erwachsene Menschen soo ungeschickt sein können: Absichten kann man ändern.... Frei nach Konrad Adenauer "Was interessiert mich mein Geschwätz von Gestern" Sprich: Man beabsichtigt auf Teilzeit zu arbeiten, lässt sich ne Auskunft erstellen, und dann beabsichtigt man das eben nicht mehr...
..und man bekommt eine Auskunft auf Teilzeitbasis. Wirklich, sehr schlau... :D
Prozentrechnen ist nicht so dein Ding, oder? :lol:
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