Wegfall Kindergelberechtigung, Rückforderung v. Beihilfe

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student
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Wegfall Kindergelberechtigung, Rückforderung v. Beihilfe

Beitrag von student »

Hallo zusammen,

ich bin über meinen verbeamteten Vater privat mitversichert und habe Beihilfeanspruch.

Jetzt werde ich dieses Jahr noch eine feste Stelle annehmen, womit mein Anspruch auf Kindergeld erlischt und wir das gesamte Kindergeld des Jahres 2010 zurückzahlen müssen.

Schlimmer noch ist aber, dass ja auch meine Beihilfeberechtigung erlischt.

Nun meine Frage: müssen auch sämtliche Beihilfeleistungen des Jahres daher rückwirkend zurückgezahlt werden? Theoretisch ändern sich damit ja auch die Beihilfeansprüche meiner Eltern. Müssten dann vll sogar diese noch Nachzahlungen leisten, da sich im Nachhein Ansprüche in diesem jahr geändert haben?

ODER bin ich einfach ab dem Eintrittdatum in die sozialversicherungsprflichtige Stelle nicht mehr beihilfeberechtigt und nur für die Zukunft müssten meine Eltern dann den Eigenanteil (privat verscihert) erhöhen?

Vielen Dank im Voraus,
Student
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dove
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Beitrag von dove »

:?:
Wieso musst Du/Ihr das Kindergeld zurück zahlen. Wurden die Zahlungen, weil der Grund der Zahlung vorher entfiel und dennoch gezahlt wurde, zu unrecht gezahlt ?
:?:

Beihilfe:
Wie oben ! Meine "Meinung". Die Beihilfeberechtigung endet mit dem Tag an dem der Anspruch auf Kindergeld erlischt.
JEFTA gefährlicher als TTIP

https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
Klaus
Beiträge: 460
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Beitrag von Klaus »

Zunächst einmal hast Du weder Anspruch auf Beihilfe noch auf Kindergeld, sondern Dein Vater hatte es.

Was ist so "schlimm" daran, wenn er für Dich kein Kindergeld und keine Beihilfe mehr bekommt? Wenn Du eine feste Stelle hast und dort versichert bist, wozu dann noch Beihilfe?

Kindergeld soll die Eltern unterstützen in der Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern. Zahlen Dir Deine Eltern noch Unterhalt?

Ansonsten: Kindergeldanspruch und Beihilfe entfallen zu dem Zeitpunkt, an dem Du Deinen neuen Job antrittst. Nicht rückwirkend (warum auch...?).
Mienebaja
Beiträge: 5
Registriert: 13. Mai 2010, 22:39
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Beitrag von Mienebaja »

Das Kindergeld muss für das Jahr zurückgezahlt werden, wenn du über die Kindergeldgrenze hinaus verdient hast, auch rückwirkend.

Die Beihilfe wirst du nicht zurückzahlen müssen, wäre ja auch ein Unding wenn du z.B. eine teure OP hinter die hättest und auf einmal müssten deine Eltern 80% selbst übernehmen.

Selbst wenn du bis Ende diesen Jahres noch Behilfe erhälst, musst du die nicht zurückzahlen. Erst ab nächstem Jahr wirst du bzw deine Eltern dann keine Unterstützung mehr bekommen
Silencium
Beiträge: 232
Registriert: 29. Mär 2010, 19:30
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Beitrag von Silencium »

Mienebaja hat geschrieben:
Die Beihilfe wirst du nicht zurückzahlen müssen, wäre ja auch ein Unding wenn du z.B. eine teure OP hinter die hättest und auf einmal müssten deine Eltern 80% selbst übernehmen.

Selbst wenn du bis Ende diesen Jahres noch Behilfe erhälst, musst du die nicht zurückzahlen. Erst ab nächstem Jahr wirst du bzw deine Eltern dann keine Unterstützung mehr bekommen
Unsinn! Beihilfe und Kindergeld hängen indirekt zusammen. Wenn für das Kind nämlich kein Kindergeld mehr gewährt wird, erfolgt auch keine Berücksichtigung mehr im Familienzuschlag! Und damit erlischt die Eigenschaft als berücksichtigungsfähige/r Angehörige/r - vgl. § 4 Abs. 2 BBhV.

Man muss allerdings sagen, dass von Seiten der Beihilfe das sehr großzügig gehandhabt wird. Aber rein rechtlich betrachtet, wurde dir dann die Beihilfe ohne Rechtsgrund gewährt.
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