beihilfefähiger Höchstbetrag wird überschritten ..

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hans1958
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beihilfefähiger Höchstbetrag wird überschritten ..

Beitrag von hans1958 »

Guten Tag,

ich hatte im Alter von 44 Jahren einen schweren Schlaganfall und bin daher früh pensioniert.
Ich werde wahrscheinlich noch einige Jahre Krankengymnastik verordnet bekommen.
Jetzt gibt es bei mir im Ort keine Praxis mehr die zu dem beihilfefähigen Höchstbetrag abrechnet. Sie sind alle so 2- 3 Euro teurer.

Gibt es bei uns auch einen jährlichen Höchstbetrag an Eigenanteil ?

Für mich ist Beihilfestelle Bund / Zoll zuständig.

mfG

Hans
Klaus
Beiträge: 460
Registriert: 24. Sep 2009, 08:17
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Beitrag von Klaus »

Es gibt eine Belastungsgrenze, die sich meines Wissens nach aber nur auf den Eigenbehalt (Praxisgebühr, Zuzahlung im Krankenhaus etc.) bezieht.

§§ 49, 50 Bundesbeihilfeverordnung.
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