GKV auf Kostenerstattung + Beihilfe

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Dunkelbunter
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GKV auf Kostenerstattung + Beihilfe

Beitrag von Dunkelbunter »

Da ich vor kurzen geheiratet habe, kommt nun folgendes Problem auf mich zu.
Ich selbst bin Bundesbeamter. Somit wäre meine Ehefrau zu 70% Beihilfeberechtigt.
Leider nehmen die PKV meine Frau wegen Risikofaktoren nicht auf.

Nun habe ich bei den GKVen gelesen, dass diese meistens eine Kostenerstattung anbieten.
Das bedeutet meine Frau wäre dann einem Privatpatienten gleichstellt.
Sie erhältt eine Rechnung vom Arzt und diese muss Sie dann bei der GKV einreichen und sie bekommt die gesetzliche Leistung erstattet.
Der Rest wird dann über die Beihilfe abgerechnet.

Kennt sich jemand mit dieser Thematik aus ?
Gibt es irgendwelche Risiken ?
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Bietet die GKV denn einen 30-Prozent-Tarif an? So weit ich weiß, nein. Die haben nur Vollversicherungen im Programm.

Dass die PKV eine zu versichernde Person komplett ablehnt, habe ich bis jetzt noch nie gehört. Einzelne Leistungsausschlüsse gibt es aber schon. Vorher kommen noch Risikozuschläge. Sollten einzelne Erkrankungen ausgeschlossen sein, rede mit der Beihilfestelle. Ist eine Erkrankung nicht versicherbar, muss die Beihilfe komplett zahlen.

Wir haben seit 2007 Versicherungspflicht für alle. Im Basis-/ Standardtarif darf die Privatversicherung keine Gesundheitsfragen stellen. Da würde ich nochmal nachhaken.
Der Trommler
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Beitrag von Der Trommler »

2 kleine Anmerkungen dazu :

1.
Die PKV kann tatsächlich den Antrag ablehnen.
Das aber auch nur in speziellen Fällen, z.B. wenn die KV keine Neumitglieder mehr aufnimmt und nur noch mit dem "Altbestand" weiterarbeitet wegen Verkleinerung oder Auflösung.

2.
Wenn eine Krankheit nicht versicherbar ist, dann übernimmt die Beihilfe nicht die vollen Aufwendungen für diese Krankheit.
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Der Trommler hat geschrieben:Anmerkungen dazu :
2 kleine
1.
Die PKV kann tatsächlich den Antrag ablehnen.
Das aber auch nur in speziellen Fällen, z.B. wenn die KV keine Neumitglieder mehr aufnimmt und nur noch mit dem "Altbestand" weiterarbeitet wegen Verkleinerung oder Auflösung.

2.
Wenn eine Krankheit nicht versicherbar ist, dann übernimmt die Beihilfe nicht die vollen Aufwendungen für diese Krankheit.

1. Im Standardtarif besteht Kontrahierungspflicht. Wenn sich eine KV in Auflösung befindet, sollte man sich ohnehin eine andere suchen. :D

2. o.k. - 90 Prozent. :wink:
Der Trommler
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Beitrag von Der Trommler »

90 % - Wo in der Beihilfevorschrift ist das denn geregelt ?

Ich frage mit vollem Ernst, denn die BVO-NRW sieht das nicht vor.
Oder ist es gar eine Regelung des Bundes bzw. eines anderen Bundeslandes ?
Klaus
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Beitrag von Klaus »

§ 47 Abs.4 LBhVO Berlin analog zu § 47 Abs.4 BBhV... 8)
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Oder guckst Du hier:

§ 12 Abs.4 BVO NRW...
Der Trommler
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Beitrag von Der Trommler »

jeep - gefunden.

Aber Vorsicht, es heißt dort, dass der Bemessungssatz sich um 20 v.H. erhöht.
Das kann bedeuten das es 90 % werden - maximal, wie beschrieben, aber auch nur wenn Du vorher einen Anspruch von 70 % hattest.
Liegt der Bemessungssatz "nur" bei 50 % (ledige, oder nur mit einem Kind), dann werden es auch "nur" 70 %.

Das dann natürlich eine Bescheinung der Nichtversicherung vorgelegt werden muss ist obligatorisch.
mr.morden
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Beitrag von mr.morden »

Ein wichtiger Hinweis:

Es wird nicht der Rest über die Beihilfe abgerechnet im Falle eines GKV-Kostenerstattungstarifs.

Über die Beihilfe können Leistungen abgerechnet werden, die beihilfefähig sind, nicht jedoch von der GKV übernommen werden.

Es ist keinesfalls so, dass der Arzt fleissig Posten mit 2,3 und mehr faktorisieren kann, dann 1,7 (oder weniger) von der GKV übernommen werden und der Rest von der Beihilfe ausgezahlt wird. In diesem Fall zahlt die Beihilfe 0,- EUR.

Es werden allenfalls Leistungen übernommen, die die GKV überhaupt nicht übernimmt.

Anders ausgedrückt: Das GKV+Beihilfe lohnt fast nie. Wenn gesundheitliche Probleme vorliegen, sollte - unabhängig vom Kontrahierungszwang - auch dringend erwogen, ob zukünftig eine Rückkehr in der GKV interessant/notwendig werden könnte. Die Kosten für die PKV werden rapide steigen, was durch die 30%-Aufschläge noch weiter verstärkt wird.
Mienebaja
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Beitrag von Mienebaja »

Wie ich schon in einem anderen Thread geschrieben habe, ist es bei mir (NRW) tatsächlich so, dass die Beihilfe die Restkosten zum jeweiligen Prozentsatz übernimmt und nicht nur die Kosten, die die GKV gar nicht bezahlt.

Aber da der Basistarif ja sowieso auch einen Tarif für Beihilfeberechtigte anbietet, scheint mir das die günstigste Lösung zu sein
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